Rääde · Lars Harms · 17.11.2016 Es muss vorrangig darum gehen, die Last auf viele Schultern zu verteilen

Lars Harms zu TOP 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Seit es Straßenausbaubeiträge gibt, gibt es die Diskussion darüber, ob diese nach gerechten Prinzipien erhoben werden oder nicht. Wir haben in der vorangegangenen Wahlperiode für eine Regelung gestimmt, die einen Verzicht auf diese Beiträge ermöglicht hätte. Allerdings wurde von den kommunalen Landesverbänden eine Lösung bevorzugt, die eine Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger ausschließen sollte. Deshalb wurde die Verzichtsregelung in dieser Wahlperiode wieder einkassiert.

Nun holt uns die Diskussion von damals, jedenfalls in Teilen, wieder ein. Durch das gesamte Land zieht sich diese Diskussion und sie wird dabei nicht wenig emotional geführt. In der Vergangenheit war es meistens so, dass die direkten Anwohner zur Kasse gebeten werden mussten, um einen Komplettneubau der entsprechenden Straße realisieren zu können. Enorme Beträge wurden und werden bisweilen immer noch für die Finanzierung von den Anliegern verlangt. Da kommt man, nicht nur als Anwohner, ins zweifeln. Zu Recht. Solche Beispiele sind nicht nur schmerzlich, sondern sie können auch existenzbedrohend sein. 

Fakt ist: Die Problematik ist vielschichtig. Und; schön sanierte Straßen kommen leider nicht von allein. Die Kommunen können auch andere Varianten der Finanzierung wählen, doch meistens wird zur eben jener Methode gegriffen, die ausschließlich die Anlieger stark belastet. Und eine solche Vorgehensweise ist schlichtweg falsch. 

Ein weiteres Ungleichgewicht, wenn nicht sogar eine Ungerechtigkeit besteht in der Tatsache der unterschiedlichen Finanzlagen der Kommunen. Wir alle kennen die Ausgangsposition der wohlhabenden Kommunen, die den Straßenbau und ähnliches viel eher finanzieren können, als die Kommunen in denen die Kassen leer sind und auch noch in den kommenden Jahren leer bleiben werden.  Es ist eben nur schwer vermittelbar, wenn eine solch teure Rechnung ausschließlich vom Wohnort abhängen soll. Zudem gilt eine solche Beteiligung nur für diejenigen, die innerhalb der Ortschaft selbst wohnen. Sprich innerhalb der OD-Steine. Was ist mit den Menschen, die außerhalb der Ortschaft wohnen? Sie sind von entsprechenden Beispielen ausgenommen. Auch dies ist eine Tatsache, die nicht unumstritten ist. 

Für uns als SSW müsste es vorrangig darum gehen, die Last auf viele Schultern zu verteilen. Diesen Ansatz müsste man noch einmal im parlamentarischen Verfahren beraten. Durch Straßenausbaumaßnahmen können schließlich ganze Wohnquartiere profitieren und dann ist es nur sinnvoll, darüber nachzudenken, ob nicht alle, die profitieren, auch an den Ausbaubeiträgen beteiligt werden sollen. Möglich wäre ja ein jährlich einheitlicher Beitrag, der von allen Einwohnern eines vorher bestimmten Bezirks zu zahlen wäre. So würde zu mindestens der zu leistende Betrag deutlich sinken und ein Straßenbau würde nicht zwangsweise in einer Verschuldung von einzelnen Bürgern enden. Ein normales Unternehmen würde schließlich immer Rücklagen bilden, um zukünftige Aufgaben bewerkstelligen zu können. Auch die Kommunen müssten eine solche Vorgehensweise machen dürfen, damit nachfolgende Generationen nicht durch einen hohen Schuldenberg belastet werden. 

Zudem müsste man sich die vergangenen Jahre einmal genau ansehen, um zu gucken, welche Finanzierungsmodelle mehrheitlich angewandt wurden. Wie haben die Kommunen das Gesetz angewandt? Und hat sich in den letzten 5 Jahren hier eine Entwicklung bemerkbar gemacht? Denn eins ist klar, bevor wir eine Gesetzesänderung beschließen, sollten wir uns im Klaren sein, wie es um das jetzige Gesetz steht und ob die Intention, die dahintersteckt auch angewandt wird.  Sie merken schon, es besteht also durchaus Beratungsbedarf. Wir sollten uns daher darum bemühen, eine Lösung zu finden, die sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, wie auch den Kommunen gleichermaßen dient.

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