Rääde · Lars Harms · 08.11.2018 Gegen Antisemitismus und für ein weltoffenes Schleswig-Holstein

Lars Harms zu TOP 3 & 25 - Zustimmungsgesetz zum Vertrag über die Förderung des jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein

„Wir wollen jüdisches Leben nicht nur erhalten, sondern es auch schützen und fördern.“

Wir setzen heute ein starkes Signal gegen Antisemitismus und für ein weltoffenes Schleswig-Holstein. 

Einerseits beschließen wir heute eine Resolution zum Thema, aber vor allem liegt uns heute ein Gesetzentwurf für einen Vertrag mit den jüdischen Gemeinschaften vor. 

Durch diesen Vertrag wird deutlich gemacht, dass jüdisches Leben in Schleswig-Holstein, zum Glück, zuhause ist und dass wir alles tun wollen, um auch in Zukunft jüdisches Leben in Schleswig-Holstein zu haben. 

Vor dem Hintergrund unserer Geschichte, aber auch vor dem Hintergrund, dass Juden in vielen anderen Ländern Anfeindungen ausgesetzt sind, ist es ein wichtiges Zeichen, das wir hier als Landtag setzen. 

Und es freut mich besonders, dass wir mit einer Delegation des Landtags am Monatsende genau diese Botschaft mit nach Israel tragen können.

Der SSW hat so genannte Staatskirchenverträge immer kritisch gesehen. Zum einen erwarten wir, dass die betroffenen Religionsgemeinschaften sich in unser Rechtssystem einordnen und als Körperschaft öffentlichen Rechts staatliche Aufgaben übernehmen. 

Genau das tun der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein und die Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein und legen damit auch ein Bekenntnis zu unserem Staat ab. 

Sie übernehmen Aufgaben für uns, in dem sie zum Beispiel Religionsunterricht organisieren, Kulturarbeit betreiben und Seelsorge anbieten. 

Wichtig ist aber auch, dass man dadurch, dass man Körperschaften des öffentliches rechts gegründet hat, sich dauerhaft am gesellschaftlichen Leben beteiligt, sich rechtstreu verhält und man sich den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien verpflichtet fühlt. 

Dieses Bekenntnis der jüdischen Organisationen in Schleswig-Holstein ist ein wichtiges Bekenntnis und eine wichtige Grundlage für den Vertrag, den wir heute beraten.

Wer den Vertrag durchliest, wird viele Dinge wiederfinden, die es auch in den Staatskirchenverträgen mit den christlichen Kirchen gibt. 

Einen Punkt sehen wir dabei allerdings kritisch und auch das muss hier gesagt werden. Dass Glaubensgemeinschaften für Verwaltungsleistungen eine Gebührenbefreiung bekommen, ist nach unserer Auffassung aus der Zeit gefallen. 

Schließlich bekommen andere gemeinnützige Organisation auch keine Gebührenbefreiung. 

Dass die jüdischen Organisationen hier mit den großen Kirchen gleichgestellt werden wollen, ist aber natürlich auch zu verstehen. Solange eine politische Mehrheit für Gebührenbefreiungen von anerkannten Religionsgemeinschaften ist, so lange muss es für alle anerkannten Religionsgemeinschaften gelten.

Allerdings findet sich in dem heute vorliegenden Vertrag auch eine Regelung, die wir absolut begrüßen. Nämlich, dass der Vertrag immer 5 Jahre gilt und sich dann automatisch verlängert, aber er eben auch gekündigt werden kann. Das wird mit Sicherheit nicht geschehen, aber wir begrüßen es, dass der Vertrag eben keine Ewigkeitsklausel enthält, die dem Staat Fesseln anlegt. Diese Passagen des Vertrags mit den jüdischen Organisationen sollten ein Vorbild für die Vertragsgestaltungen mit den großen christlichen Kirchen sein. 

Es gibt in Schleswig-Holstein mindestens seit Ende des 16. Jahrhunderts jüdisches Leben. Und zum Glück gibt es dieses Leben durchgehend seit dieser Zeit. Selbst die schlimme Zeit des Nationalsozialismus konnte daran nichts ändern. 

In Glückstadt, Rendsburg, Lübeck oder auch Friedrichstadt gab es starke jüdische Gemeinschaften, die zu Vielfalt und Toleranz beigetragen haben. 

Und trotzdem ist der Schutz der jüdischen Mitbürger und ihrer Einrichtungen weiterhin eine dauerhafte Aufgabe, die wir als Gesellschaft haben. Dies zeigen auch immer wieder Anschläge auf jüdische Synagogen, auch in Schleswig-Holstein. 

Und deshalb bleibt es dabei: 

Wir wollen nicht nur jüdisches Leben in Schleswig-Holstein erhalten, sondern es auch schützen und fördern. 

Und der vorliegende Vertrag ist eine richtig gute Grundlage dafür.

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