Rääde · Flemming Meyer · 16.12.2009 Gesetz zum Schutz der Natur



Das Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes zum 1. März des kommenden Jahres hat unmittelbare Auswirkungen auf das Gesetzgebungsverfahren zum Landesnaturschutzgesetz. Und wie wir bereits im Ausschuss gehört haben, geht mit dem genannten Termin auch das Ende des bisherigen Landesnaturschutzgesetzes einher.

Damit ist für Schleswig-Holstein ein zeitlicher Druck zur Gesetzänderung und Anpassung gegeben, der nach unserer Auffassung nicht angemessen ist. Dem Parlament bleibt nicht viel Zeit, für ein ausführliches parlamentarisches Verfahren mit einer entsprechenden Anhörung und Beratung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird etwas gezwungenermaßen durchgepeitscht, dem wir dem Parlament gerne mehr Zeit eingeräumt hätten. Wir wissen, dass die Länder seinerzeit über den Bundesrat beim Entwurf zum Bundesnaturschutzgesetz beteiligt waren, nicht aber die Parlamente. Nun stehen wir als Landesparlament unter Zeitdruck. Hier wäre es durchaus interessant zu erfahren, ob dieser Zeitdruck wirklich besteht.

Wir stellen fest, dass das Land aufgrund des neuen Gesetzgebungsverfahrens in mehreren Bereichen kaum noch Spielraum hat, um wirklich Einfluss auf das Naturschutzgesetz zu nehmen. Dies ist bedauerlich, aber es macht umso mehr deutlich, dass wir uns genauestens mit dem noch vorhandenen Spielraum befassen müssen, um so viele landesspezifische Regelungen einfließen zu lassen wie möglich.

Vor dem Hintergrund, dass das bestehende Landesnaturschutzgesetz noch gar nicht so alt ist und die Änderungen seinerzeit von vielen Umweltverbänden heftig kritisiert wurden, wäre es wünschenswert gewesen eine Evaluierung des geltenden Gesetzes durchzuführen, bevor wir ein neues Gesetz bekommen. Die Praxis hinsichtlich der Verwaltungsvereinfachung im Naturschutz zeigt bereits heute, dass die Vereinfachung eher zur Unklarheit beigetragen hat. Auch im Hinblick auf den geschredderten Knickerlass, wäre eine Evaluierung durchaus notwendig. Denn auch hier zeigt die Praxis, dass es gravierende negative Auswirkungen für die Natur gibt. Daher müssen wir im Zuge der Gesetzesänderung genau sehen, inwieweit weitergehende Regelungen im Hinblick auf den Naturschutz möglich sind. Diese Möglichkeiten sollten wir dann auch ausschöpfen.

Wo uns jeglicher Spielraum genommen wurde zeigt die Änderung in Bezug auf die Eingriffsregelung. Danach werden künftig Ausgleich und Ersatz gleichgestellt. Die bisherige Abstufung „Vermeidung – Ausgleich – Ersatz – Ersatzzahlung“ ist eine zentrale Regelung im Naturschutzrecht. Mit der Gleichstellung von Ausgleich und Ersatz wird die Kompensation von Eingriffen gemindert und das geht zu Lasten der Natur. Damit können wir einverstanden sein oder auch nicht, an diesem Punkt ist nicht mehr zu rütteln. Das ist mehr als bedauerlich. Wenn dann auch noch auf agrarstrukturelle Belange ausdrücklich Rücksicht zu nehmen ist, dann fragt man sich welche Ziele mit dem Naturschutzgesetz verfolgt werden sollen. Anders ausgedrückt: Wir haben es mit einem Naturschutzgesetz zu tun, das die Landwirtschaft in besonderer Weise berücksichtigt.

Genutzt wurde der Spielraum im Bereich des Küstenschutzes. Was natürlich auch sinnvoll ist, da sich Schleswig-Holstein in diesem Punkt von den meisten anderen Bundesländern unterscheidet. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den § 21 aufmerksam machen. Mit Recht werden die notwendigen Vorlandarbeiten und die Beweidung von Deichvorländereien nicht als Beeinträchtigung von geschützten Biotopen angesehen und damit auch nicht verboten. Allerdings bezieht sich diese Regelung ausdrücklich nur auf Gebiete, die außerhalb des Nationalparks liegen. Damit sind in Dithmarschen Vorlandarbeiten und die Beweidung des Vorlandes keine Beeinträchtigung und damit zugelassen und in Nordfriesland sind die gleichen Maßnahmen verboten, weil diese Flächen innerhalb des Nationalparks liegen. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Hier ist unsere Forderung, dass die notwendigen Vorlandarbeiten und die Beweidung von Deichvorländereien auch in Nordfriesland wieder uneingeschränkt möglich gemacht werden müssen.
Angesichts der Problematik und des Termindrucks sollten wir uns die Zeit im Ausschuss nehmen und die angesprochen Punkte ausführlich erörtern.

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