Rääde · Flemming Meyer · 26.03.2009 Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

„Verwaltungsvereinfachung“, „Deregulierung“ und nicht zuletzt „Schlanker Staat“, lauten die immer wieder beschworenen Ziele der Landesregierung, die sie bei jeder Gelegenheit anführt. Bei fast jeder, denn beim Nichtraucherschutz geht der Weg genau andersherum. Früher hatten wir die Regelung: Rauchen erlaubt. Das war zwar unzureichend, aber wenigstens war die Regelung klar. Nun haben wir die Lobby-Formel: Rauchen erlaubt, wenn der Raum in einer Gaststätte kleiner als 75qm ist, der Zugang nur für Erwachsene gestattet ist und das Ganze auch noch mit einem Schild verdeutlicht wird. Ach ja, und zu Essen darf es auch nichts geben. Dann darf geraucht werden. Das Ganze wird dann noch einmal anders gehandhabt, wenn sich die Gastronomie unter einem Zeltdach abspielt. Und Kellner und Bedienstete können sich dem Qualm nun weiterhin nicht entziehen.

Die Gründe, warum die Große Koalition von den guten Plänen der Gesundheitsministerin nach einem Rauchverbot im öffentlichen Raum abweicht, liegen klar auf dem Tisch und haben alle etwas mit Lobbyismus zu tun. Die Signale, die beim Bürger ankommen, sind ebenfalls so deutlich wie ein Leuchtfeuer: die Große Koalition knickt ein.

Das ist das absolut falsche Signal für diejenigen, die an der Schwelle zum Rauchen stehen. Die Deutsche Lungenstiftung hat über 3.000 Schüler befragt. Mehr als jeder zehnte Schüler raucht bereits regelmäßig, davon jeder zweite stark. Sie rauchen, weil sie es Zuhause nicht anders kennen, weil sie angestiftet werden; aber eben auch, weil sie in der Zeitung lesen müssen, wie viele Politiker sich für Ausnahmen beim Nichtraucherschutz stark machen und sich damit fürs Rauchen einsetzen. Genau dieses Signal wird ausgesendet und da hilft es auch nichts, wenn Gaststätten in Zukunft für Minderjährige tabu sind.

Andere Länder, ich habe das Beispiel Schottland schon mehrmals bemüht, fahren sehr gut mit einem klaren Rauchverbot für alle Gaststätten. Keine Kneipe oder Restaurant profitiert vom Rauchverbot oder leidet darunter, weil alle den gleichen Wettbewerbsbedingungen gehorchen müssen. Ausnahmen: Keine.
Genau das war es auch, was die Verfassungsrichter im letzten Sommer monierten: Ungleichbehandlung. Dabei ist es den Richtern egal, ob die Rauchverbote abgeschafft werden oder rigoros eingeführt werden. Es kommt ihnen lediglich darauf an, dass es eine transparente Regelung für alle gibt.

Der SSW hat sich in der Vergangenheit immer für den Schutz der Nichtraucher stark gemacht; für uns ist es keine Frage, in welche Richtung die neue Regelung weisen soll: konsequenter Nichtsraucherschutz im öffentlichen Raum. Rauchen ist schädlich; Zuhause, im Büro oder in der Kneipe. Während sich der Staat tunlichst aus Verboten in der Privatsphäre heraus halten sollte, muss er den öffentlichen Raum schützen. Er tut das bereits: in seinen Gebäuden, in Schulen und Ämtern.
Er sollte das auch in den Eckkneipen durchsetzen. Ein klares Verbot ist leicht zu administrieren, für jedermann einleuchtend und zeigt jungen Menschen, dass es der Staat ernst meint mit einem klaren Kurs.
Stattdessen bekommen wir ein Mehr an Ungleichbehandlung im Wettbewerb, ein Mehr an Bürokratie, ein mehr an Unübersichtlichkeit und ein Mehr an Anreizen zu gesundheitsschädlichem Verhalten. Auf dieses Gesetz hätten wir ebenso gut verzichten können.

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