Rääde · Flemming Meyer · 21.11.2007 Gesetz zum Schutz vor Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit


Der SSW  vertritt in Sachen Gesundheitsschutz eine ganz klare Linie: Rauchen ist in öffentlichen, geschlossenen Räumen nicht gestattet. Das  ist eine klare, deutliche und nachvollziehbare Regelung ohne komplizierte Ausnahmen und Ausführungsprobleme und stellt alle Beteiligten gleich. Dass  es trotz eines guten ursprünglichen Gesetzentwurfes der Sozialministerin nun völlig anders kommt, kann man nur als Einknicken der Großen Koalition und der Regierung vor Lobby-Gruppen deuten. Dort bekam man anscheinend kalte Füße angesichts des massiven Auftretens verschiedener Interessen-Vertreter.

Wir hatten ja schon mit der Regelung, dass in baulich getrennten kleineren Nebenräumen in Gaststätten geraucht werden könne, einem Kompromiss geschaffen. Das war wirklich das Maximum, was eigentlich noch vertretbar gewesen wäre, wenn man bedenkt, dass das Gesetz dem Nichtraucherschutz dienen sollte. Nun aber ist das Gesetz durchlöchert wie ein Schweizer Käse und als solchen kann man das Gesetz auch nur bezeichnen.

Wenn man sich das Gesetz ansieht, fragt man sich, wo das Rauchen eigentlich jetzt noch untersagt ist? In großen Sälen in Dorfkneipen jedenfalls nicht mehr. Da mutiert nun jeder Ringreiterball zur geschlossenen Gesellschaft, zu der nur geladene Gäste Zutritt haben. Wer will das auch schon kontrollieren. Richtig betroffen sind nur noch die Einraum-Gaststätten, in denen richtigerweise nicht geraucht werden darf. Aber genau diese Gaststätten, werden dadurch nun in ihrer Existenz gefährdet, weil sie eben keinen Raum haben, den sie auf irgendeine Weise für Raucher reservieren können. Weil es so viele Ausnahmen gibt, werden die Raucher ausweichen. Das  hat mit fairem Wettbewerb in der Gastronomie nichts mehr zu tun.

 Aber da gibt es dann ja noch die Zelte-Regel. Zeltfeste im Gewand von Traditionsveranstaltungen werden wie Pilze aus dem Boden schnellen und so manchen gebeutelten Gastromomen eine geräucherte Extrawurst bescheren. In Zukunft werden die Zeltkaravanen durch Schleswig-Holstein ziehen und regelmäßig Zeltfeste aus dem Boden stampfen, die den gezwungenermaßen rauchfreien Kneipen eine weitere Konkurrenz machen, gegen die man sich nicht wehren kann. Was die regierungstragenden Fraktionen da gemacht haben, stellt einen massiven Eingriff in den Markt dar und führt dazu, dass aufgrund von fehlender politischer Konsequenz mancher Gastronom seinen Laden dicht machen muss.

Standfestigkeit wäre hier eigentlich angebracht gewesen, stattdessen ist da die Große Koalition eingeknickt. Dabei gibt es in der deutschen Geschichte zahlreiche Beispiele, dass Lobby-Gruppen zunächst wild gegen ein Vorhaben zu Werke gingen, um dann nur kurze Zeit später kleinlaut deren Richtigkeit einzugestehen. Ich erinnere hier das Tempolimit in geschlossenen Ortschaften, dessen Bestehen sich dieser Tage zum 50. Male jährt.

Nachdem der Bundestag im Dezember 1953 alle Tempolimits abschaffte, schnellte die Zahl der Verkehrstoten in ungeahnte Höhen. Mehr als 12.000 Tote beklagte man 1955. Der damalige Verkehrsminister Hans-Christof Seebohm handelte und schlug ein Tempolimit von 50 Stundenkilometern in geschlossenen Ortschaften vor. Das brachte den ADAC auf die Barrikaden, der verkündete, dass der Verkehr in der Stadt zusammenbrechen würde, wenn man nur noch 50 fahren dürfe.
Beim Tempolimit musste sogar der Vermittlungsausschuss  bemüht werden, um den Gordischen Knoten zu zerschlagen. Es gelang dann das, was in der Öffentlichkeit vorher nicht möglich war: das innerstädtische Tempolimit wurde verabschiedet und trat 1957 in Kraft. Und der ADAC und natürlich auch alle Beteiligten erkennen das vormals massiv bekämpfte Verbot inzwischen als selbstverständlich und sinnvoll an.

Dieses Lehrstück in Sachen Lobby-Politik sollte sich die Große Koalition auch beim Nichtraucherschutz zu Herzen nehmen. Die Gaststättenbetreiber hätten vom Nichtrauchen profitiert und ihre Lobby hätte das schon bald kleinlaut eingestanden, wenn Sie – meine Damen und Herren - nur den Mut gehabt hätten, standhaft zu bleiben.

Darum: Nichtraucherschutz ohne weitgehende Ausnahmen. Wer rauchen möchte, kann das privat tun. Da regelt der Staat überhaupt nichts – und da hat er auch nichts zu suchen. In öffentlich zugänglichen Räumen sollte dagegen das Rauchen untersagt werden. Das war die Position des SSW  und das wird sie bleiben, trotz des Drucks der Lobbyisten, den auch wir durchaus zu spüren bekommen. Was wir jetzt haben, schadet weiterhin der Gesundheit und schafft unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen für die einzelnen unterschiedlichen Betriebe. Das darf ein Gesetzgeber nicht zulassen. Deshalb werden wir gegen dieses Gesetz stimmen.

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