Rääde · Flemming Meyer · 25.03.2009 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein

Der Verabschiedung der Landesbauordnung im Dezember letzten Jahres lag eine langwierige und ausführliche Ausschussarbeit zugrunde. Die umfangreichen Stellungnahmen der Anhörung machen den Wert des Gesetzentwurfs deutlich. In diesem Zusammenhang wurde auch der flächendeckende Einbau von Rauchmeldern ausführliche erörtert. Der SSW hat die im Gesetzentwurf verankerte Verpflichtung mitgetragen, jede Wohnung bis zum 31.12.2010 mit Rauchmeldern auszustatten.

Ich will hier jetzt nicht weiter über die lebensrettenden Vorteile von Rauchmeldern eingehen, denn die liegen klar auf der Hand. Da wir aber über Freiwilligkeit nicht den gewünschten Effekt erzielen, jede Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten, wurde mit der vorletzten Novellierung der Landesbauordnung eine gesetzliche Regelung verankert. Dieses Ziel haben wir seinerzeit unterstützt.
Dieses Ziel wurde auch mit der jüngsten Novellierung LBO nicht aus den Augen verloren - das möchte ich deutlich sagen. Die rechtliche Verpflichtung Rauchmelder einzubauen besteht weiterhin - wurde aber um ein Jahr verzögert. Dies mag durchaus bedauerlich sein, ließ sich aber politisch nicht anders durchsetzten.

Die Zahl der Rauchmelder in deutschen Wohnungen ist im Vergleich mit anderen europäischen Ländern gering. Aber wir müssen erkennen, dass es durch eine gute Öffentlichkeitsarbeit gelungen ist, die Zahl der ausgestatteten Wohnungen zu erhöhen. Eine Forsa-Studie von 2006 belegt, dass mittlerweile rund 30 % der Privathaushalte in Deutschland mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Demgegenüber waren es 1999 nur zwischen 5 bis 7%.
Diese Entwicklung an sich ist durchaus positiv zu werten, aber Experten warnen davor, dass es ohne gesetzliche Regelungen keine signifikante Erhöhung mehr geben wird.
Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, wo es eine gesetzliche Regelung gibt, liegt die Zahl der mit Rauchmeldern ausgestatteten Wohnungen zwischen 75% und 98%.
Was auch zu einer massiven Reduzierung der Anzahl an Brandtoten geführt hat.

Wir wissen also, womit wir es zu tun haben. Wir wissen, wo die Gefahren bei Wohnungsbränden liegen und wie wir diesen begegnen können. Daher haben wir in Schleswig-Holstein seinerzeit auch den politischen Beschluss gefasst, dieses Problem rechtlich zu lösen. Die damit einhergehende Übergangsfrist von fünf Jahren schien uns durchaus angemessen, um vorhandene Wohnungen mit Rauchmeldern auszurüsten.
Der politische Wille sieht nun jedoch vor, ein weiteres Jahr dranzuhängen. Wichtig ist aber, dass das Ziel nicht aus den Augen verloren wird.

Grundsätzlich möchte ich sagen, dass ich dem vorliegenden Gesetzentwurf durchaus positiv gegenüber stehe. Ich halte es aber für politisch unanständig, dass die Grünen in ihrer Begründung für ihre politische Initiative einen schweren Wohnungsbrand instrumentalisieren und ich halte es für unredlich, dass sie diesen traurigen Anlass derart in den Vordergrund rücken.

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