Rääde · Flemming Meyer · 08.10.2008 Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgsetzes

Das Schulgesetz hat die Schullandschaft ordentlich umgekrempelt. Schüler und Eltern haben die Veränderungen gut angenommen, mehr noch, manche Gemeinschaftsschule wäre ohne die Bemühungen von Eltern gar nicht zustande gekommen.
Die Reform hat sich auch im Aussehen der Schulen niedergeschlagen, wovon zahlreiche An- und Neubauten künden.
Mit einem Jahr Verzögerung soll jetzt auch die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an die neue Schulstruktur angepasst werden. Im vorliegenden Entwurf werden die neu zu schaffenden Stellen genau beschrieben und mit Tätigkeitsmerkmalen versehen. Dabei werden insbesondere die neuen Stellenarten, wie die des Koordinators, erstmals ins Besoldungsrecht eingeführt. Der Änderungsantrag der Großen Koalition zeigt, dass das nicht ganz unproblematisch ist.
Wir haben es also mit einer nachholenden Gesetzgebung zu tun, die bislang geschaffenen Strukturen ins Besoldungsrecht einpasst.
Wir wissen, was das Gesetz ist. Ich möchte aber darauf hinweisen, was es nicht ist, und zwar ein Gesetz, dass gleiche Arbeit und gleiche Verantwortung gleich wertet. Die unterschiedliche Alimentierung hat bereits jetzt an einigen Schulen dazu geführt, dass durch das Kollegium ein tiefer Riss geht. Die Laufbahnentscheidung ist ausschlaggebend für die Alimentierung und eben nicht die konkreten Tätigkeiten. Kollegien werden gespalten, so dass zu befürchten steht, dass von einem kollegialen Miteinander auch in anderen Bereichen nur schwer die Rede sein kann. Das Thema Besoldung ist natürlich nicht das einzige Thema, doch es wird dazu, wenn überhaupt nicht abzusehen ist, dass Ungerechtigkeiten zumindest mittelfristig beseitigt werden.
Der Verband „Bildung und Erziehung“ hat in seiner Stellungnahme zum Gesetz darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz sogar dazu führen kann, dass der Leiter einer kleinen Gemeinschaftsschule mit weniger als 360 Schüler aufgrund der Eingruppierung in Lehramt GH mit A 13z niedriger besoldet wird als sein Vertreter, wenn der für Lehramt R besoldet in die Besoldungsgruppe A14 eingruppiert wird. Diese Beispiele ließen sich ergänzen und werden an den Schulen leidenschaftlich diskutiert.
Wir müssen die Debatten an den Schulen ernst nehmen. Als ungerecht empfundene Besoldung demotiviert die Lehrerinnen und Lehrer. Und genau das, nämlich unmotivierte Lehrer, stehen einer erfolgreichen Umsetzung der Schulreform entgegen.
Ich bin mir bewusst, dass diese Probleme sich nur schwierig über das Besoldungsgesetz bewältigen lassen. Das eigentliche Problem besteht darin, dass die Lehrerbildung wegen einer politischen Absprache der Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode nicht geändert werden kann. Das ist der eigentliche Knackpunkt.

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