Rääde · Flemming Meyer · 25.09.2013 Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes

„Spielerschutz steht am Anfang des Weges“

Das vorliegende Spielbankengesetz wurde 1995 von der damaligen Landesregierung auf den Weg gebracht. Ziel war es, die öffentliche Kontrolle der Spielbanken besser gewährleisten zu können. Ziel war es auch, die Schleswig-Holsteiner vor den mit der Spielleidenschaft verbundenen Gefahren zu schützen. In den darauffolgenden Jahren hat es immer wieder Diskussionen und natürlich auch Änderungsanträge gegeben. An der Spielbankenabgabe, Zusatzabgabe, Gewinnabgabe und der Umsatzsteuer wurde immer wieder gedreht. Dabei hat die Gewinnmaximierung den Spielerschutz oftmals in den Schatten gestellt. Leider.

Vor uns liegt nun ein neuer Gesetzentwurf. Die Kollegen Kubicki und Arp legen heute einen grundsätzlich vernünftigen Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes vor. Dieser Entwurf entspricht ziemlich genau dem, was wir vom SSW schon lange vertreten haben. Die Angleichung von Spielhallen- und Spielbankengesetz ist sicherlich sinnvoll, vor allem, weil es hier um den Spielerschutz geht. Dass die Kollegen in dieser Hinsicht ihre Meinung geändert haben, freut mich sehr. Der Gesetzentwurf zeigt also in die richtige Richtung. Der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie von Speisen, soll in Spielbanken, genau wie in den Spielhallen, künftig unterbunden werden. Diese Änderung führt bei den Spielern zu einer Zwangspause, wenn sie denn etwas essen wollen. Dass diese Pause, einen nicht unbedeutenden Anteil an der Unterbrechung des Spielverlaufs hat, leuchtet ein. Darüber hinaus soll das Rauchen ebenfalls verboten werden. Ob dies den bereits bestehenden Nichtraucherschutzgesetz festgeschrieben werden soll, oder doch nicht Es ist jedenfalls nicht verkehrt, sich nochmal über den Nichtraucherschutz und dessen Umsetzung in der Praxis Gedanken zu machen. Es kann sicherlich auch nicht schaden, sich die Vorgaben und die regulären Vor-Ort-Kontrollen dann nochmal genau anzusehen. Glücklicherweise ist das Spielbankenwesen auch jetzt schon kein rechtsfreier Raum. Das Innenministerium regelt die Zertifizierung der Spielautomaten, die Schulung des Personals, die Zugangskontrollen, die Begrenzung der Anzahl von Automaten sowie die Bekämpfung von Geldwäsche. Das sind nicht alle Maßnahmen, die das Ministerium bezüglich des Spielbankengesetzes überwacht, aber dies sind die Grundpfeiler auf dem die fünf Spielbanken in unserem Land heute stehen. Das sind sehr stabile Grundpfeiler. Nichtdestotrotz sollten wir uns Gedanken darüber machen, ob wir dieses Gerüst in Zukunft eventuell erweitern wollen und wie die Zukunft der Spielbanken im Allgemeinen aussehen soll. Die Zeit ist in den Spielbanken mit Sicherheit nicht stehen geblieben. Wo vor einigen Jahrzehnten gelegentlich Kronleuchter-Atmosphäre herrschte, überwiegt nun ein unbefangenes Lounge-feeling. Wo man früher gerne eine ganz bestimmte Zielgruppe angesprochen hat, versucht man nun sich für so viele Zielgruppen wie möglich zu öffnen. Ein Imagewechsel, der nicht von ungefähr kommt. Seit Jahren bestätigt das Finanzministerium rückläufige Zahlen. Das ist kein schleswig-holsteinisches Phänomen, sondern diese Entwicklung zeichnet sich im gesamten Bundesgebiet ab.
Ganz konkret müssen sich unsere fünf Standorte immer wieder mit schwierigen Pachtverträgen, Planungsunsicherheit sowie saisonbedingtes Publikum auseinandersetzen. Über diese Einfluss Faktoren auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit sollten wir uns im Ausschuss noch einmal informieren. In der kommenden Anhörung werden dann die jeweiligen Anzuhörenden zu Wort kommen, damit wir gemeinsam einen vernünftigen Weg finden, mit den sowohl wir als Land, die jeweiligen Kommunen als auch die Spielbanken leben können. Für den SSW steht der Spielerschutz definitiv an erster Stelle des Weges. Wohin dieser Weg dann im Einzelnen führt, wird sich im Laufe der Anhörung und den darauffolgenden Ausschusssitzungen zeigen. Aber grundsätzlich danken wir den Kollegen Kubicki und Arp für diesen Gesetzentwurf und freuen uns über ihren Sinneswandel zugunsten des Spielerschutzes und hoffen, dass dieser Sinneswandel dann auch beim Spielhallengesetz durchträgt.

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