Speech · 26.03.2009 Gesetz zur Änderung kammer- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Wir haben gerade im Zusammenhang mit dem Beamtenrecht die Erfahrung gemacht, wie schwer sich die Große Koalition – insbesondere die CDU – mit der Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften tut. Bedauerlicherweise wie ich meine. Die CDU hat hier wieder einmal bewiesen, dass sie ein gesellschaftlich antiquiertes Bild hat. Von der SPD hätte ich erwartet, dass sie mit mehr Engagement in dieser Sache gekämpft hätte, um das Land in dieser Sache voranzubringen.
Damit führt sie ihre eigene Bundesreform zum Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 ad absurdum. Denn mit diesem Gesetz sollte die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen ein für alle Mal beendet werden.

Nun greift die FDP, wie auch schon beim Beamtenrecht, dieses Thema wieder auf und will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Versorgung von Personen, die in Eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, denen von Ehegatten in den Versorgungswerken der Kammern gleichgestellt werden. Um es bereits vorweg zu sagen, der SSW wird - wie auch schon beim Beamtenrecht - diesen Gesetzentwurf unterstützen, weil so eine gesetzliche Änderung überfällig ist.
Leider muss ich zugeben, dass ich dem Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt keine große Chance in Schleswig-Holstein einräume, da wir auch hier den Blockierern der Großen Koalition gegenüberstehen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz muss aber endlich mit Leben gefüllt werden. Und dazu gehört, dass auch das Versorgungssystem der Kammern der freien Berufe entsprechend angepasst wird.
Daher wird der SSW alle Bestrebungen unterstützen, die eine Verbesserung der Stellung von Lebenspartnerschaften beinhaltet. Die rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehegemeinschaften gehört zu einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft. Lebenspartnerschaften nur mit Verpflichtungen zu behaften, ohne ihnen Rechte zu gewähren darf nicht sein. Dazu stehen wir.
Es stellt sich aber aus Sicht des SSW die Frage, inwieweit der Gesetzgeber, Einfluss in die Gestaltungsfreiheit der Satzung hat. Inwieweit haben wir als Gesetzgeber Einfluss auf den Autonomiebereich der freien Berufe?
Mir liegt es absolut fern, den vorliegenden Gesetzentwurf in Frage zu stellen, aber wenn wir politisch etwas erreichen wollen, dann muss dies auch rechtlich machbar sein. Daher sollten wir dies im Ausschuss klären.

Angesichts der Tatsache, dass bereits heute in mehreren europäischen Ländern die Lebenspartnerschaft zu 100% mit der Ehe anerkannt und gleichgestellt wird, ist es beschämend, dass uns dieser Schritt in Deutschland nicht in aller Gänze gelingt.

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