Rääde · Flemming Meyer · 23.09.2004 Gesetz zur Umwandlung der Muthesius-Hochschule

Die Umwandlung der Muthesius Hochschule in eine Kunsthochschule hat einen langen Vorlauf. Die ersten Versuche – im Februar 1996 und im Dezember 1999 – den Status der Muthesius Hochschule als Fachhochschule festzuschreiben, blieben ohne Erfolg.

Im Januar 2002 wurde daraufhin erneut eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrates mit dem Thema betraut, mit dem konkreten Auftrag aus der Muthesius Hochschule eine Kunsthochschule zu machen. Am 19. Februar 2004 wurde die fachliche Konzeption mit Vertretern des Landes und der Hochschule erörtert und am 16. Juli 2004 verabschiedete der Wissenschaftsrat seine Stellungnahme. Er befürwortet aufgrund der vorliegenden Konzepte die Umwandlung der Muthesius Hochschule.

Dieser Entscheidung vorausgegangen war im März 2003 die Abstimmung der genannten Konzepte mit der Expertenkommission zum Hochschulsystem Schleswig-Holstein, der so genannten Erichsen-Kommission. Aus Sicht des SSW ist es mehr als erfreulich, dass dieser schwierige Prozess im Sinne des Landes zum Abschluss gekommen ist. Dadurch ist der Hochschulstandort Schleswig-Holstein noch attraktiver geworden, und das ist richtig gut. Die Muthesius Hochschule steigt endlich in den Kreis der bundesweit 24 Kunsthochschulen auf und wird somit auch zu einer bundesweiten Bereicherung.

Diese Bereicherung liegt ganz eindeutig darin, dass die neue Muthesius Kunsthochschule ihre Schwerpunkte in der Dynamik der neuen Medien, in der Verknüpfung zwischen Kunst, Technologie und Wissenschaft sowie in der Inszenierung und Gestaltung von Räumen und Atmosphären ansiedelt. Hierbei wird der Bogen zwischen dem traditionellen Erbe der Hochschule, dem Zusammenspiel von Kunst, Geschichte und Technologie, und der modernen Welt mit ihren Medien gekonnt gespannt. – So nachzulesen in der Stellungnahme des Wissenschaftsrates. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Durch die Umwandlung der Hochschule in eine Kunsthochschule mit einer angestrebten Studierendenzahl von ca. 410 Studierenden wird sich der prozentuale Anteil der Studierenden dem Bundesdurchschnitt annähern.

Auch die konsequente Umsetzung der Empfehlungen der Erichsenkommission mit der Umwandlung der Diplomstudiengänge in Bachelor- und Masterstudiengänge ist lobenswert. Die letzten Diplome werden 2009 überreicht und danach wird die Kunsthochschule nur noch Bachelor of Fine Arts und Master of Fine Arts hervorbringen. Die Muthesius Hochschule zählt damit zu den ersten Kunsthochschulen, die diese Studienstruktur einführt.

Wünschenswert wäre laut Erichsen und auch laut der Empfehlung des Wissenschaftsrats, dass die Hochschule den Bereich Architektur neu definiert. So wird vom Wissenschaftsrat empfohlen, den neuen Bereich Raum als Interior Design dem Bereich Design zuzuordnen, und weniger dem Bereich Architektur. Dies wird sicherlich ein Punkt sein, der im Ausschuss nachgefragt werden sollte.

Die verstärkte Netwerkbildung mit vergleichbaren Institutionen im Ostseeraum hört sich unseres Erachtens viel versprechend an. Denn hier liegt eine echte Chance für die Muthesius Hochschule, sich als nördlichster Kunsthochschulstandort in Deutschland zu profilieren – sozusagen als Kunst- und Kulturbrücke zu Skandinavien und über die Ostsee. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf steht der Umsetzung aller Konzepte bald nichts mehr im Wege. Und das ist doch eine gute Nachricht

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