Rääde · Flemming Meyer · 21.02.2013 Gesetzentwurf für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Bürgerbeteiligung ist keine Modeerscheinung, sondern ein Grundprinzip der Kommunalpolitik. Zu einer Modeerscheinung gehört eben auch immer, dass es irgendwann nicht mehr in Mode ist – und das wollen wir ganz bestimmt nicht. Was wir wollen, sind neue Ideen zur Bürgerbeteiligung. Darum geht es hier, und das ist so auch im Gesetzentwurf verankert. Mehr gelebte und vereinfachte Bürgerbeteiligung macht Bürgermeister und Gemeinderäte nicht zwangsläufig zu ausgehölten Marionetten. Es geht nicht darum, dass die Bürgerbeteiligung die repräsentative Demokratie in Frage stellt, vielmehr sollen sich diese Bereiche ergänzen.
Es muss ein gesundes Miteinander geschaffen werden, das vor allem für Bürger Motivation zur Partizipation vor Ort schafft. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen auch, dass die Anzahl der Bürgerentscheide nicht exorbitant steigt. Bürgerbeteiligung heißt eben nicht gleich Bürgerentscheid. Ausnahmezustände sind also nicht zu erwarten.

Die Idee, die hinter dem Gesetzentwurf steht ist, dass Fälle in dem ein mühseliges Schlichtungsverfahren nötig ist gar nicht erst auftreten. Hier geht es darum, möglichst im Vorfeld zu einem breiten Konsens zwischen den Beteiligten zu kommen.

Mit diesem Gesetzentwurf wird die Bürgerbeteiligung eine ganz neue Qualität beinhalten. In den Fragen, Problemen und Entwicklungen der Gemeinde können Bürger jetzt nicht nur sich mit einem „ja“ oder „nein“ äußern, sondern es geht hier vielmehr um das „ob“ und „wie“. Denn Bürgerbeteiligung macht besonders dort Sinn, wo es Alternativen gibt.

Zu einer funktionierenden Bürgerbeteiligung gehört auch die Informations- und Wissensbereitstellung. Nur so können Präferenzen entstehen, ermittelt und ausgewogen werden. Die Bürger haben sich in vieler Hinsicht verändert, nun muss die Verwaltung nachziehen. Wie viele Bürger erreicht der Aushangkasten heute noch? Wer liest denn noch die ortsübliche Bekanntmachung – die oftmals in Schaukästen ausgehangen werden oder auf der Homepage der Gemeinde stehen? Diese Problematik müssen wir zur Kenntnis nehmen und uns ihrer annehmen.

Ein weiterer Punkt, der zur Kenntnis genommen werden muss, ist der Aspekt der Akzeptanz. Selbst die modernste und umfassendste Form der Bürgerbeteiligung wird nicht immer einen Konsens aller Beteiligten vorweisen können. Aber darum geht es ja auch gar nicht. Es geht darum eine nachhaltige Akzeptanz zu schaffen, die eine Grundlage für ein ausgleichendes Miteinander zwischen Bürgern und Kommunalvertretung bildet. Zur Kenntnis nehmen müssen wir auch, dass das Anliegen der Bürgerbeteiligung von heute auf morgen nicht „fertig“ ist und wir es somit abhaken können. Die dazugehörige Informationskultur muss regelmäßig dem Gegebenheiten angepasst werden. Auch müssen wir feststellen, dass die Integration von „allen“ eine Illusion ist. Eine gute Planungskultur, mit einem transparenten Verfahren und positiven Erfahrungen mit der Behandlung von strittigen Themen, werden das Protestpotential der Beteiligten eher mindern. Denn die wenigsten würden wohl unter der Zeile Hobbys im Poesiealbum „die Auseinandersetzung mit schwerverständlichen Planwerken aus meiner Stadt“ angeben. Mehr Bürgerbeteiligung führt somit auch zu Konfliktabbau. Und dies ist ein wichtiges Ziel unseres Gesetzes.

Abschließen möchte ich mit einem Zitat: Die Tradition Brücken zwischen Uneinigkeiten zu bauen, ist eine Tradition der Einbeziehung von breiten Interessen, die darauf aufbauen, dass Entscheidungen, die in der Gemeinschaft getroffen werden, stärker sind, als diejenigen, die vom stärksten Part im Alleingang getroffen werden.
So sagte es die dänische Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt im Dezember zum Jahrestreffen des Dänischen Jugendrates. Und da hat sie ganz Recht. Denn wir müssen weitere Brücken bauen zwischen Kommunalvertretern und Einwohnern- sowie Anwohnern. Es müssen Brücken geschaffen werden, zwischen dem, was auf dem Papier steht und dem, was gelebt wird. Es muss endlich ein vernünftiges Miteinander von repräsentativer und direkter Demokratie auf die Beine gestellt werden. Und wir kommen hier in Schleswig-Holstein diesen Ideal einen Schritt näher.

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