Rääde · Flemming Meyer · 29.05.2013 Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung

Heute liegt Ihnen ein Gesetzentwurf zur zukünftigen Beamtenbesoldung vor, der die Anforderungen der Schuldenbremse auf der einen Seite und die sozial ausgewogene Erhöhung der Besoldung für unsere Beamtinnen und Beamten berücksichtigt. Ich erlaube mir hier zuallererst den Hinweis, dass wir trotz allem für alle Beamten über eine Erhöhung ihrer Bezüge reden. Der öffentliche Eindruck ist ja manchmal, dass es hier womöglich um eine Senkung der Bezüge geht. Das ist nicht der Fall. Im Gegenteil: Es geht um ein Mehr für unsere Beamten.

Der zweite Punkt, den ich vorausschicken möchte ist, dass sich jede Erhöhung der Bezüge natürlich extrem auf den Landeshaushalt auswirkt. Insgesamt manchen die Personalausgaben 3,6 Milliarden Euro aus. Davon sind 2,3 Milliarden Euro für die derzeit Beschäftigten und 1,3 Milliarden Euro für die ehemaligen Beamten, die jetzt Versorgungsbezüge als Pensionäre erhalten. Die Pensionsausgaben haben im Übrigen eine stark steigende Tendenz. Somit sind jetzt schon 37 % der Landesausgaben als Personalausgaben gebunden. Wie gesagt, nicht nur wegen der Tarifsteigerungen, sondern insbesondere auch wegen der Pensionszahlungen mit jährlich stark steigender Tendenz. So gesehen ist der Druck auf das Personalbudget auch eine Last der Einstellungspraxis der vergangenen Jahrzehnte.

Drittens geht es heute nicht um alle Beamten, sondern nur um einen Teil der Beamten. Ungefähr ein Viertel der Beamtinnen und Beamten im Landesdienst bekommen nach dem Gesetzentwurf in den nächsten beiden Jahren eine geringere Erhöhung der Bezüge, die nicht angelehnt an die Tariferhöhung im Angestelltenbereich ist. Diese geringeren Steigerungen werden bei den höher besoldeten Beamten vorgenommen, bei denen die allgemeine Preisentwicklung nicht so stark durchschlägt, wie bei den niedrigeren Besoldungsgruppen. Wir glauben, dass dies sozial vertretbar ist.

Viertens: Die meisten anderen Länder übernehmen ebenfalls nicht den Tarifabschluss für die Angestellten. Alle diese Länder haben genau die gleichen Probleme wie wir. Wir haben einen Stellenabbaupfad, der besagt, dass wir mehr als 5.300 Stellen bis 2020 abgebaut haben wollen und müssen. Ein Prozent Tarifsteigerung kostet ungefähr 30 Millionen Euro jährlich oder umgerechnet 600 Stellen. Ich glaube, jeder wird eingestehen, dass ein weiterer Stellenabbau unrealistisch ist. Und in den anderen Bundesländern sieht man solche Szenarien ähnlich und kommt zu ähnlichen Lösungen wie wir.

Ein fünfter Punkt ist, der immer wieder erhobene Vorwurf, dass diese Koalition doch einfach neu beschlossene Maßnahmen zurücknehmen könnte, denn diese erfolgten auf dem Rücken der Beschäftigten. Das ist natürlich auch falsch. Insgesamt sind die meisten Maßnahmen unsererseits durch Umschichtungen in den Budgets erwirtschaftet worden. Das heißt, alte inhaltliche Prioritäten sind eingesammelt worden und man hat neue gesetzt – ohne mehr Geld auszugeben. Hinzu kam dann der Ausbau der Kindertagesstätten, um den Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren zu gewährleisten. Wir haben hier eine Vereinbarung mit den Kommunen getroffen, die für beide sinnvoll ist. Der Kern ist aber, dass wir ohnehin verpflichtet waren, diese Gelder weiterzuleiten. Auch eine Regierung anderer Couleur hätte dies tun müssen.
Es gibt hierbei nur einen Unterschied, Sie- schwarz-gelb- wären in einem Konflikt mit den Kommunen hineingelaufen, der noch zu teuer für das Land geworden wäre und Spielräume noch stärker eingeengt hätte. Das haben wir verhindert.

Wir hätten dann noch das Programm PROFI, das manches Mal zur Gegenfinanzierung genannt wird. Hier handelt es sich aber um einmalige investive Ausgaben. Für eine strukturelle dauerhafte Erhöhung der Personalausgaben, die ja in die Zukunft wirken, kann man diese einmalig zur Verfügung stehenden Mittel auch nicht nehmen. Bleiben von den großen Blöcken nur noch die Schaffung von Plätzen in der Altenpflegeausbildung, die Erhöhung der Zuschüsse für die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, die verbesserte Förderung von dänischen Schulen und der anderen freien Schulen und die Wiedererhöhung des Blindengeldes. Wenn man alles zusammen rechnet, kommt man in diesem Jahr vielleicht auf 10 Millionen Euro, die diese politischen Prioritäten kosten. Vor diesen Hintergrund, kann jeder ersehen, dass auch Streichorgien bei den politischen Prioritäten dauerhaft nicht helfen werden.

Mir war es wichtig, diese Vorbemerkungen erst einmal vorauszuschicken, damit man überhaupt weiß, worüber man redet und in welcher Situation sich das Land befindet. Ich weiß, dass wir alle gesagt haben, dass eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Und ich bedaure sehr, dass wir genauso wie die meisten anderen Bundesländer nicht in der Lage sind, dieses einhalten zu können. Wir haben uns den Tarifabschluss sehr genau angesehen und versuchen auch das meiste herauszuholen, was geht. Deshalb haben wir die soziale Staffelung vorgenommen und noch einige andere Dinge mit eingebaut, die sich positiv für die einzelnen Betroffenen auswirken. Es ist deshalb auch wichtig, dass wir in diesem Gesamtpaket auch noch über Zulagen reden. Wir gewähren Zulagen für die Feuerwehr und für Außendienstmitarbeit, wir gewähren wieder eine Jubiläumszulage, und wir schauen darauf, dass die Beihilfe in Bezug auf den Wegfall der Praxisgebühr entsprechend angepasst wird. All dies wird ebenfalls in den Topf hineingenommen. Auch das ist Ausfluss der Beratungen mit den Gewerkschaften und mit dem Beamtenbund, die genau diese Bereiche eben auch immer moniert haben. Insofern ist dieses Gesamtpaket auch nicht so schlecht.

Wir haben auch vor gehabt, den Beamtinnen und Beamten Sicherheit zu geben in Bezug auf das, was sie auch in den nächsten Jahren gehaltsmäßig zu erwarten haben. Deshalb wollten wir ursprünglich per Gesetz eine Garantie dafür geben, dass auch in den nächsten Jahren eine Besoldungserhöhung um jeweils 1,5 % festgeschrieben wird. Gewerkschaften und Beamtenbund haben uns mitgeteilt, dass sie dies als eine Vorfestlegung ablehnen und lieber nur für die Jahre 2013 und 2014 Regelungen geschaffen sehen wollen. Dies hat die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt. Insofern sehen Sie, meine Damen und Herren, dass der Dialog auch im Gesetzgebungsverfahren nicht endet.

Wenn Sie den konkreten Gesetzentwurf betrachten, werden Sie auch feststellen, dass das sogenannte Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsstufen gewahrt bleibt. Die Landesregierung hatte da ja die gleiche Aufgabe wie schon die weit überwiegende Zahl der anderen Landesregierungen. Alle haben ihre Regelungen für die Beamten modifiziert und so angepasst, dass dieses Abstandsgebot auch eingehalten wird, so dass ich wenig Sorge habe, dass das Ergebnis, das ihnen heute vorliegt, erfolgreich beklagt werden kann. Und im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass nicht alle Länder gleich hohe, sondern teilweise niedrigere Anpassungen bei der Beamtenbesoldung durchführen, als wir hier in Schleswig-Holstein.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eines abschließend ansprechen. Wir werden noch in die Ausschussberatung einsteigen, in der das Gesetz entsprechend vielleicht noch verbessert werden kann. Dort wird es auch noch eine Beteiligung formaler Art geben. Dann werden uns möglicherweise auch die Gewerkschaften und der Beamtenbund deutlich machen, wie sie dazu stehen und Vorschläge machen, wie man das Gesetz noch konkret verbessern kann. Das ist auch in Ordnung. Möglicherweise wird dieses Gesetz mit Modifizierungen aus dem Verfahren herauskommen. Diese Offenheit besteht, weil diese Offenheit immer in der Politik besteht. Insofern gehen wir offen in die Ausschussberatungen und werden das Gesetz dort, wo noch Ergänzungen notwendig sind, ergänzen. Und unser gemeinsames Ziel ist es, hier so viel wie möglich für die Beamtinnen und Beamten möglich zu machen und deshalb habe ich durchaus die Hoffnung, dass am Ende ein gutes Ergebnis steht, das sich im Vergleich aller Bundesländer gut sehen lassen kann.

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