Rääde · Flemming Meyer · 27.09.2012 Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe

Die kommunale Struktur Schleswig-Holsteins ist nicht optimal. Sagen wir es einmal so. Tatsächlich verhindert die kleinteilige Struktur klare Entscheidungswege und behindert die kommunale Demokratie. Kleine, reiche Umlandgemeinden saugen die großen Städte aus und die Gießkannenpolitik der letzten Jahre tat ihr übriges, um die Ungleichverteilung zu zementieren.
Es liegt also eine Menge im Argen und darum ist ein Neuanfang unumgänglich: neue Regelungen, neue Finanzströme und neues Vertrauen!
In einem ersten Schritt nehmen die Regierungsfraktionen eine Notoperation vor und erhöhen die Mittel für die Fehlbetragszuweisungen. Die betragen 90 Mio. Euro für den Zeitraum bis 2018 statt bis 2021.

Die letzte Landesregierung hatte sich auf den Standpunkt versteift, dass die Kommunen mit hohem Fehlbedarf - kurz gesagt - selbst schuld seien und dementsprechend an die Kandare genommen werden müssten. Das ist eine krude und verkehrte Sichtweise, die vielleicht mit der unzureichenden Verankerung der CDU in den größeren Städten unseres Landes zu tun hat. In der CDU haben eben die Dorf-Bürgermeister das Wort. Bürgermeister, deren Gemeinden kaum noch eigene Aufgaben erfüllen bzw. erfüllen können. Die größeren Städte gerieten darum in den letzten Jahren stark ins Hintertreffen und fühlten sich in die Rolle der Bittsteller gedrängt. Die kleinen Kommunen, die über ausreichende Reserven verfügen, blockten entsprechende Bitten um Solidarität ab. Das konnte sie tun, weil sie mit dem Wohlwollen des CDU-Innenministers rechnen konnten. Umverteilung, das böse U-Wort, kommt in den Papieren der letzten Jahre überhaupt nicht vor. So sehen ideologische Scheuklappen aus! Diese sind verantwortlich zu machen für immensen Schaden innerhalb der kommunalen Struktur.
Leistungsfähige Kommunen wurden ausgeblutet, während sich die Schlafgemeinden hinter ihren Gemeindegrenzen verschanzen konnten. Hart betroffene Großstädte mit ihren sozialen Problemen und den überregionalen Angeboten, also mit der größeren Last, bekommen jetzt mit dem neuen Gesetz Unterstützung und die wird solidarisch von allen, vor allem von den Kleinst-Kommunen finanziert.

Gemeinsam sind wir stark. Das sollte das neue Motto der Kommunalstrukturen sein und das wird von den Kommunen gefordert. Uns ist natürlich bewusst, dass beides, also die Aufstockung des Finanzausgleiches und die Umverteilung der Lasten, nur Bausteine für eine neugestaltete, leistungsfähigere kommunale Struktur in Schleswig-Holstein sein können.
Wir brauchen eine Aufbruchsstimmung in den Kommunen. Und die wiederum hängt von den Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort ab. Darum war es in letzter Zeit nicht gut bestellt. Effektive Konsolidierung sollte nicht nur Löcher stopfen und bevormunden, sondern letztlich den betroffenen Kommunen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurück geben. Selber entscheiden zu können, bleibt das alleroberste Ziel der Kommunalpolitik. Alles andere käme einer Entmündigung gleich. Die lehnen wir ab!

Darum soll auch diese unsinnige Regelung, die ab diesem Jahr gilt, aus der Welt geschafft werden, wonach mögliche Konsolidierungsempfänger-Kommunen für das jeweilige Vorjahr keine Fehlbetragszuweisungen erhalten. Die alte Regierung begründete ihre Regelung damals damit, dass sie den Kommunen die Abkürzung auf die vermeintlich leichteren Konsolidierungsmittel verbauen wollte. Als ob die Kommunen Kinder seien, den man auf die Finger klopfen müsse, bevor sie in den Süßigkeiten-Topf greifen. Die alte Regelung führte eine unsinnige Maßregelung ein und hat aus diesem Grund in den Kommunen für großen Unmut gesorgt. Deshalb ist wird diese Regelung jetzt abgeschafft.

Stattdessen gewährt der vorliegende Entwurf den Kommunen die Freiheit, zwischen Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisung zu wählen. Diese Wahlfreiheit haben die Kommunen immer wieder gefordert, schließlich wissen sie am allerbesten, wie es bei ihnen vor Ort aussieht.
Diese Wahlfreiheit steht nicht zuletzt für ein neues Verhältnis zwischen Landesregierung und den Kommunen. Gängelung und Maßregelung waren in den letzten Jahren an der Tagesordnung. Im Übrigen steht es für uns außer Frage, dass natürlich die Konsolidierungsmaßnahmen, die schon eingeleitet worden sind, auch bei der Gewährung der neuen Finanzhilfen mit berücksichtigt werden. Auch das ist ein neuer Stil und trägt zu einem verbesserten Verhältnis zwischen Land und Kommunen bei. Das Verhältnis wird sich jetzt, um es auf einen Nenner zu bringen, demokratisieren. Und das ist gut so!


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