Rääde · Lars Harms · 23.09.2016 Gleichbehandlung vor dem Gesetz muss gegeben sein

Lars Harms zu TOP 38 - Kein Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität

Führerscheinentzug bei erhöhter Geschwindigkeit. Führerscheinentzug bei Trunkenheit am Steuer. Führerscheinentzug bei Missbrauch in Bezug auf Unterhaltszahlungen. Letzteres passt dann irgendwie doch nicht so gut in diese Auflistung. Es geht mal wieder um das Strafmaß. Strafe soll dort eingesetzt werden, wo es richtig weh tut. Dabei geht diese Diskussion völlig am Thema vorbei. Und das gleich in mehreren Hinsichten. Zum einen muss man anerkennend sagen, dass die Gesetzgebung in Deutschland absolut tragfähig und allumfassend ist. Zum anderen nehmen wir als SSW davon Abstand, der Justiz und den Gerichten indirekte Ratschläge zu erteilen. Der so-genannte Instrumentenkoffer der Gerichte ist meines Erachtens jedenfalls gut bestückt. Eine Klage diesbezüglich ist mir bis Dato nicht bekannt. Darüber hinaus hat es aus meiner Sicht schon einen gewissen Beigeschmack, wenn man meint, sich immer wieder über das Strafmaß unterhalten zu müssen. Wohin soll eine solche Diskussion führen? Wo endet sie? Welche Strafe ist „hart“ genug? 

Für uns als SSW steht fest, der Bezug zwischen einer Tat und einer Strafe oder auch der Sanktion muss gegeben sein. Ein Fahrverbot bei Verkehrsdelikten macht Sinn. In anderen Bereichen, sind mir die Sinnhaftigkeit oder gar die Hintergründe für ein solches Ziel, bis jetzt jedenfalls noch nicht deutlich geworden. Zumal nicht jeder einen Führerschein besitzt oder der Führerschein nicht für jeden den gleichen Stellenwert hat. Anders ist es bei den Geldstrafen. Die werden seit jeher dem jeweiligen Einzelfall angepasst und sind entsprechend abgestuft. Dieses System hat sich meiner Meinung auch bewährt. Die Gleichbehandlung vor Gericht muss für uns als Gesetzgeber die absolute Maxime bleiben. Diese Gleichbehandlung darf nicht ausgehöhlt werden. 

Warum jetzt also ein zusätzliches Strafinstrument angedacht ist, erscheint mir zum heutigen Zeitpunkt jedenfalls nicht schlüssig. Zudem wage ich es zu bezweifeln, dass demjenigen, für den eine Geldstrafe angeblich nicht angemessen genug ist, der Entzug des Führerscheins besonders schmerzt? Die Vorstellung geht meiner Meinung nach völlig an der Realität vorbei. Müsste man dann den Motorradführerschein gleich mit dazu entziehen? Und was ist mit Jagd- Angel- oder Segelschein?  Sie merken schon, die Thematik wirft doch so einige Fragen auf. Von daher ist es sicherlich nicht ganz verkehrt, diese im zuständigen Ausschuss einmal ausführlich zu beraten. Vielleicht gibt es ja auch positive Beispiele aus dem europäischen Ausland, wo eine solche Maßnahme bereits Erfolge vorweisen kann und man bereits Erfahrungen mit einer solchen Gesetzlage gemacht hat. Ich bin jedenfalls gerne bereit, mein Wissen in diesem Bereich zu erweitern. Aber meine grundsätzliche Skepsis bleibt.

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