Speech · 23.04.2008 Gleichstellung behinderter Menschen


Die Belange der Menschen mit Behinderung geraten leicht ins Hintertreffen. Aktuelles Beispiel ist das Globushaus in Schleswig, das zunächst nicht barrierefrei konzipiert wurde. Planer und Architekten denken oftmals die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht mit. Das zeigt sich auch im privaten Eigenheimbau, wo die Architektur nicht Schritt hält, wenn sich im Alter zunehmend Mobilitätsprobleme einstellen. Immerhin ist jeder zweite Schwerbehinderte älter als 65 Jahre.

Dagegen zeigt die Landesgartenschau, übrigens auch in Schleswig, dass durch intelligente Technik Menschen mit Behinderungen unproblematisch von Anfang an integriert werden können. Durch ein neu entwickeltes System der Audiodeskription erhalten blinde und sehbehinderte Menschen die nötigen Informationen zu Blumen, Beeten und Konzepten.

Dank des Engagements des Behindertenbeauftragten und seiner Kolleginnen und Kollegen auf kommunaler Ebene hat sich in den letzten Jahren einiges getan, was die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung verbessert hat. Schon kleine bauliche Veränderungen, wie zum Beispiel eine akustische Ampel, ermöglichen es blinden Menschen, selbständig eine Straße zu überqueren und ermöglichen somit mehr Lebensqualität für den Einzelnen.

Diese Dinge fallen nicht vom Himmel: einiges ist gesetzlich geregelt, was beispielsweise den Zugang zu öffentlichen Gebäuden betrifft, das allermeiste ist aber eine Frage von Aufmerksamkeit und Empathie seitens der Nichtbehinderten. Sie müssen oftmals erst mit der Nase auf ihre Gedankenlosigkeit gestoßen werden. Es geht bei einer emanzipatorischen Politik nicht nur darum, Diskriminierungen zu vermeiden und zu ächten, sondern den Menschen mit Behinderung eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Der Landtag in Schleswig-Holstein hat von der Arbeit des Behindertenbeauftragten gerade in dieser Hinsicht viel gelernt. Ich freue mich daher, dass wir auf dem besten Weg sind, das Amt des Behindertenbeauftragten auf neue institutionelle Grundlagen zu stellen. Die Wahl des Beauftragten durch den Landtag ist ein Signal an alle behinderten Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen, dass wir ihre Lebenssituation ernst nehmen.

Die heutige Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes dient der Klarstellung der Aufgaben des Landesbehindertenbeauftragten und seinen Befugnissen. Damit dieses Amt nicht zu einem Symbol verkommt, war es dem SSW besonders wichtig, dass festgelegt wird, dass der Beauftragte selbst ein Mensch mit Behinderung sein soll und dass er seine Arbeit unabhängig und Weisungs ungebunden ausführen kann. Für die entsprechenden Hinweise des wissenschaftlichen Dienstes, der auf Wunsch der Grünen tätig wurde, bedanke ich mich.

Im gemeinsamen Gesetzentwurf geben FDP, Grüne und der SSW findet sich über die Vorschläge des Wissenschaftlichen Dienstes hinaus in §9 die Möglichkeit des Behindertenbeauftragten neben seinem obligatorischen Bericht alle zwei Jahre weitere Berichte dem Landtag vorzulegen. CDU und SPD konnten diesen Vorschlag bisher nicht unterstützen. Wir hoffen, dass wir im Ausschuss noch zu einer gemeinsamen Beschlussvorlage kommen werden.

Durch diese neue institutionelle Grundlage wird noch mehr Bürgern der Service des Behindertenbeauftragten bekannt. Der SSW freut sich auf die Fortsetzung einer guten Arbeit.

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