Rääde · Flemming Meyer · 24.02.2011 Haushaltshoheit des Landes verteidigen, Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich gründlich vorbereiten, Altschulden auslagern – Haushalt ausgleichen

Im Frühjahr 2009 beschloss der Landtag einstimmig, gegen die Grundgesetzänderung zur Einführung einer Schuldenbremse für die Länder vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Der SSW hat damals betont, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz in die Haushaltshoheit des Landes eingreift und damit unsere Souveränität verletzt. Unabhängig von der nun verankerten Schuldenbremse in der Landesverfassung muss selbstverständlich auch in Zukunft gelten, dass Bund und Länder über ihre jeweiligen Haushalte allein entscheiden. Da - wie wir alle wissen - die Antragsbefugnis bei einem Bund-Länder-Streit nicht beim Landtag, sondern bei der Landesregierung liegt, sehen wir sie auch in der Pflicht, der Klage beizutreten, um hier diese Rechte des Landes zu verteidigen. Dem vorliegenden Antrag der Grünen zu diesem Thema können wir daher ohne Einschränkung zustimmen.

Durch die Verankerung der Schuldenbremse in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung ist unser Land in der Lage, den Haushalt bis 2020 strukturell auszugleichen. Die aktuellen Zahlen aus dem Finanzministerium zeigen sogar, dass wir die Vorgaben zum jetzigen Zeitpunkt übererfüllt haben. Aus unserer Sicht wird hier deutlich, wie groß die Spielräume auch nach der Einführung der Schuldenbremse noch sind – und wie notwendig eine Prioritätensetzung bleibt. Denn der Doppelhaushalt zeigt deutlich, dass die Beiträge zur Konsolidierung bei weitem nicht ausgewogen auf alle Bereiche verteilt werden. Auch vor dem Hintergrund der Sparvorgaben bleibt es aus Sicht des SSW dringend notwendig, die Strukturen im sozialen, kulturellen und minderheitenpolitischen Bereich zu erhalten und weiter auszubauen. Damit dies möglich ist, darf die Landesregierung natürlich nicht noch weiteren unsäglichen Steuersenkungen auf Bundesebene zu Lasten der Länder zustimmen. Und gerade weil die Rückführung der Neuverschuldung durchaus als Kraftakt bezeichnet werden kann, muss ich nochmal darauf hinweisen, dass wir auch die Einnahmeseite des Landeshaushalts in den Blick nehmen müssen.

Selbstverständlich muss dies auch bei der Diskussion um die Novellierung des Länderfinanzausgleichs beachtet werden. Eine so weitreichende Reform sollte sorgfältig vorbereitet und mit einem verbindlichen Zeitplan verbunden werden. Im Rahmen der Novellierung muss die Landesregierung schon früh darauf hinwirken, dass Anreize für Steuermehreinnahmen der Länder geschaffen werden. Aus Sicht des SSW muss es in der Diskussion aber vor allem auch darum gehen, den neuen Finanzausgleich so auszugestalten, dass der Anteil der Gemeinschaftssteuern reduziert wird. Auf diesem Weg erhalten die Länder ein größeres Maß an Finanzautonomie und damit auch den notwendigen Spielraum, um ihren zukünftigen Aufgaben trotz der angespannten Finanzlage gerecht zu werden.

Auch der SSW sieht in einem neuen Finanzausgleichssystem erhebliche Chancen, um zu einer verbesserten finanziellen Situation unseres Landes zu kommen. Ich muss aber ganz deutlich sagen, dass wir den Sinn einer solchen Neuregelung nicht darin sehen, Anreize für Länderfusionen zu geben. Die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs darf nicht dazu missbraucht werden, um so zu einer Umstrukturierung der Verwaltungen zu kommen. Wir halten es für sehr bedenklich, wenn auf diese Art Anreize für Fusionen geschaffen werden sollen. Schon die Erfahrung mit der so genannten „Hochzeitsprämie“ für fusionswillige Kommunen lehrt uns, dass dieser Weg, über eventuelle Einmaleffekte hinaus, keinen Mehrwert und damit auch keine nachhaltige Perspektive bietet.

Der SSW hat sich wiederholt dafür eingesetzt, dass Bund, Länder und Kommunen einen fairen gemeinsamen Altschuldenfonds einrichten. Ein solcher Fonds ist notwendig, weil er gerade auch unserem Land dabei hilft, den hohen Zinslasten Herr zu werden. Angesichts des enormen Altschuldenbergs kann es kaum Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme geben. Und im Rahmen der Diskussion um die Schuldenbremse wurde ja auch deutlich, dass alle Fraktionen eine Altschuldenregelung bei der Sanierung des schleswig-holsteinischen Haushalts für unabdingbar halten. In den Verhandlungen über die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ist die Landesregierung daher in der Pflicht, diese Idee erneut zur Diskussion zu stellen und sich mit Nachdruck für eine solche Lösung einzusetzen.

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