Rääde · Flemming Meyer · 10.05.2007 Holzbeschaffungsrichtlinie

Mit dem Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikates von FSC (Forest Stewartship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), eines vergleichbaren Zertifikates oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, ein Zeichen gegen Raubbau und illegalen Holzeinschlag zu setzen. Die Beschaffung von Holz und Holzprodukten darf nur noch aus umweltgerecht, sozialverträglich und wirtschaftlich tragfähig bewirtschafteten Wäldern weltweit erfolgen.

Vordergründig sind dies durchaus hehre Ziele. Doch letztendlich stellt sie eine Gleichmacherei von Zertifikaten und Siegeln dar, die dem Laien auf dem ersten Blick verborgen bleiben. Wer heute Holz oder Holzprodukte einkauft, sollte genau darauf achten, mit welchem Zertifikat oder Siegel diese Produkte ausgestattet sind. Denn es gibt hier maßgebliche Unterschiede gerade im Bezug auf die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen. Die Gleichmacherei hat mehrere Umweltorganisationen veranlasst, scharfe Kritik am Erlass äußern. Sie verweisen auf die Zerstörung von Urwäldern unter dem Dach des PEFC. Daher fordern sie, dass die Richtlinie umgehend überarbeitet wird. Ein glaubwürdiger Erlass muss ihres Erachtens nach die ökologischen und sozialen Mindeststandards des FSC einfordern.

Was nun die fachliche Gleichwertigkeit der beiden Zertifikate angeht, so mag es sein, dass sie aus fachlicher Sicht durchaus vergleichbar sind. Jedoch entsprechen die schärfer gefassten Umweltkriterien des FSC eher einem ökologischen Gütesiegel als das PEFC. Eine Augenwischerei muss daher unbedingt vermieden werden. Schließlich hat der Verbraucher ein Recht auf klare Aussagen und zweifellos werden die Absatzchancen für nachhaltig erzeugtes Holz und Holzprodukte durch die Existenz mehrerer Zertifikate nicht verbessert. In diesem Sinne trägt der Erlass der Bundesregierung nicht zu einer klaren Regelung bei.

Selbstverständlich sind beide Siegel grundsätzlich als positiv anzusehen. Durch das PEFC-Siegel will die private Holzwirtschaft sich immerhin selbst beschränken, um eine nachhaltige Forstwirtschaft zu ermöglichen. Diesen Schritt darf man nicht unterschätzen. Daher geht meine Kritik auch nicht in die Richtung der Forstwirte hier im Land, die sich diesem Gütesiegel angeschlossen haben. Sie geht vielmehr an die Forst- und Holzwirtschaft im Ausland, die unter dem Dach des PEFC-Siegels wirtschaftet, aber nicht immer danach handelt – wie sie auch von den Umweltorganisationen kritisiert wird. Ich bin der Auffassung, dass wir mit unseren Umweltgesetzen durchaus Regelungen haben, die Raubbau und illegalen Holzeinschlag unterbinden, wir müssen sie nur konsequent nutzen.

Grundsätzlich unterstützt der SSW den vorliegenden Antrag. Da aus unserer Sicht die Vorteile des FSC-Siegels überwiegen. Bei Holzimporten und Holzprodukten sollten wir deshalb die FSC-Zertifizierung zur Bedingung machen und daher ist es auch nur logisch, dass wir dann auch gleiches für die heimischen Produkte gelten lassen.
Das FSC-Siegel sollte somit nicht nur ein Marketinginstrument, sondern eine zwingende Voraussetzung für den Kauf von Holz- und Holzprodukten sein. Bezogen auf das FSC-Siegel bedeutet dies, dass das Siegel aufgrund seiner weltweiten einheitlichen Gültigkeit nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen kann, wenn sich die öffentliche Hand bei der Beschaffung von Holzprodukten am FSC-Siegel orientiert, da es weltweit vergleichbar ist. Nur so wird es uns gelingen, die Nutzung von illegal geschlagenem und nicht nachhaltig gewonnenem Holz überhaupt zu verhindern.

Jedoch möchte ich nicht verhehlen, dass mir die Situation unserer Forst- und Holzwirtschaft durchaus am Herzen liegt und es würde mich schon interessieren, inwieweit diese von solch einem restriktiven Beschaffungserlass betroffen wären.

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