Speech · Christian Dirschauer · 14.07.2023 Jägerinnen und Jäger brauchen klare Regeln

„Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das heißt, die Kriterien für sogenannte „Problemwölfe“ gelten weiterhin und sind Einzelfallabhängig.“

Christian Dirschauer zu TOP 05 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Vorschriften (Drs. 20/1153)

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes beinhaltet verschiedene Aspekte. Gleichwohl liegt der politische Fokus bei der Aufnahme des Wolfes in die Landesverordnung über jagdbare Arten und insbesondere seiner Aufnahme ins Landesjagdgesetz. 
Und ja, mit der Rückkehr des Wolfes nach Schleswig-Holstein ist seinerzeit bei uns die Frage entbrannt, wie der Wolf in unsere Kulturlandschaft passt und wie gehen wir mit dem Wolf um? 
Die Diskussionen um den Wolf sind häufig emotional geprägt. Der Wolf polarisiert wie kein anderes Tier. Er ist ein gefährliches Landraubtier, das sich bei uns in einer Umgebung bewegt, die kaum großflächige und naturbelassene Rückzuggebiete aufweist. Auf der anderen Seite ist der Wolf ein national und international streng geschütztes Tier. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und mit entsprechenden Genehmigungen darf ein Wolf entnommen oder erlöst werden. Daran wird sich auch nichts ändern bei der Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz. Wir bewegen uns hier in einem Spannungsfeld zwischen Artenschutz, dem Schutz von Weidetieren sowie den berechtigten Interessen ihrer Halterinnen und Halter und dem Jagdrecht. 
Bisher haben wir in Schleswig-Holstein einen durchaus gangbaren Weg gefunden, mit dem Wolf unter den gegebenen Umständen umzugehen. Auch wenn es immer mal wieder Vorfälle mit sogenannten Problemwölfen gab oder wenn es darum ging, verletzte Wölfe zu erlösen. Wir haben ein funktionierendes Wolfsmanagement, mit Beratern und entsprechender wissenschaftlicher Begleitung sowie einem Monitoring. Damit haben wir auch klare Regeln und Grundlagen in Bezug auf Wolfsschutzmaßnahmen oder auf Entschädigungszahlungen. Hier dürfen wir auf keinen Fall hinter dem Bestehenden zurückfallen. Dies muss auch künftig klar geregelt sein.
Die Landesregierung verspricht sich nun, durch die entsprechenden Änderungen im Jagdgesetz, eine Vereinfachung im Umgang mit sogenannten Problemwölfen oder auch mit verletzten Wölfen. Soll heißen, den Jägerinnen und Jägern soll dadurch eine Rechtssicherheit in Bezug auf Entnahme und Erlösung von Wölfen gegeben werden. Angesichts dieser neuen Vorgehensweise in Schleswig-Holstein möchte ich deutlich sagen, dass wir erwarten, dass dies dann auch wirklich gewährleistet ist. 
Sie brauchen die Rechtssicherheit und den damit verbundenen Haftungsausschluss bei einer Entnahme oder Erlösung. Diese Fragen müssen ganz klar geregelt sein, es darf den Jägerinnen und Jägern nicht auf die Füße fallen. Ich weise explizit darauf hin, weil es auch andere Auslegungen gibt. 
Nach Einschätzung des SSW ändern sich die Grundlagen für Ausnahmegenehmigungen nicht. Es dürfen künftig nicht automatisch mehr Wölfe zum Abschuss freigegeben werden. Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das heißt, die Kriterien für sogenannte „Problemwölfe“ gelten weiterhin und sind Einzelfallabhängig. 
Wie gesagt, der politische Fokus bei dem vorliegenden Entwurf liegt eindeutig beim Wolf.
Nichtsdestotrotz sehen wir auch bezüglich der weiteren Äderungsvorschläge den Ausschussberatungen gespannt entgegen.

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