Rääde · Flemming Meyer · 15.09.2006 Keine Schlechterstellung der schleswig-holsteinischen Kommunen

Natürlich wird auch der SSW den vorliegenden Antrag von SPD und CDU unterstützen. In der Frage der Erstattung der kommunalen Kosten der Unterkunft für SGB II – Leistungsberechtigte ist sich der gesamte Schleswig-Holsteinische Landtag einig und steht hinter dem Interessen unserer Kommunen. Leider gilt dies ja nicht – wie wir wissen – in der Frage des kommunalen Eingriffs durch die hiesige Landesregierung, der den schleswig-holsteinischen Kommunen jährlich 120 Mio. € kosten soll. Die angeblichen Kompensationen z.B. in Form von Einsparungen durch die Verwaltungsstrukturreform kann man nicht wirklich ernst nehmen.

Insofern wirkt der vorliegende Antrag natürlich merkwürdig. Da soll doch wohl auch ein bisschen davon abgelenkt werden, dass die Landesregierung und die sie tragenden Parteien den Kommunen richtig viel Geld abnehmen. Nun wird hier ein wenig weiße Salbe verteilt und man steht den Kommunen dann gegenüber dem bösen großen Bruder aus Berlin bei. Für mich ist das Verhalten der Antragsteller zwar durchaus verständlich, aber es zeigt auch, dass ein weiterkommen mit der Großen Koalition – egal ob in Berlin oder hier bei uns in Kiel – nicht möglich ist. Stattdessen eilen wir von Rückschritt zu Rückschritt.

Aber zurück zum Antrag. Bereits im letzten Jahr versuchte die damalige rot-grüne Bundesregierung den Finanzierungskompromiss der Hartz IV – Gesetze mit den Kommunen zu unterlaufen, in dem sie sich einfach gar nicht mehr an den erwähnten Unterhaltskosten beteiligen wollte. Zum Glück revidierte die neue Bundesregierung den Beschluss und ließ erst einmal alles beim Alten. Nun scheint es aber in der Tat so, als ob die Große Koalition ebenfalls versucht, dass Finanzdesaster von Hartz IV zum Teil auf die Kommunen abzuwälzen – allerdings unter besseren finanziellen Rahmenbedingungen. Schließlich sprudeln die Steuereinnahmen besser als noch vor einem Jahr und man könnte eigentlich ein Zeichen an die Kommunen setzen und sich an gegebene Versprechungen halten. Der Bundesfinanzminister hat aber im Entwurf zum Bundeshaushalt 2007 stattdessen nur rund 2 Mia. € für diese Zahlungen an die Kommunen vorgesehen. Nach Angaben der kommunalen Spitzenverbände und deren aktuellen Kommunaldatenerhebungen sind aber zur Kostendeckung mindestens 3,2 Mrd. € Bundeszuschüsse notwendig.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Zahlen würde für die schleswig-holsteinischen Kommunen also eine nochmalige Belastung von ca. 140 Mio. € bedeuten. Wenn man dann noch bedenkt, dass den Kommunen in der Bundesrepublik versprochen wurde, dass sie bei der Hartz IV-Reform bundesweit 2,5 Mrd. € einsparen sollten, kann man die Empörung über die erneuten Pläne der Bundesregierung verstehen. Das Schwarze-Peter-Spiel um die Kosten einer Bundesreform ist einfach erbärmlich und spricht Bände über den Zustand der Großen Koalition in Deutschland.

Allerdings können sich die Landtagsfraktionen von SPD und CDU in dieser Frage keinen Glorienschein anheften, denn im Grunde treiben sie hier in Schleswig-Holstein mit unseren Kommunen das selbe Spiel. So schafft keine Ebene Vertrauen in die demokratischen Entscheidungsprozesse. Aber den Antrag wird der SSW selbstverständlich unterstützen und wir hoffen, dass die Landesregierung sich in Berlin zugunsten unserer Kommunen durchsetzen wird und vielleicht auch in eigener Sache Besserung gegenüber den Kommunen gelobt.

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