Rääde · Flemming Meyer · 23.09.2004 KFZ-Steuern vereinfachen

Wenn wir heute den Stand der Beratungen und die künftige Gestaltung der KFZ-Steuern debattieren, hat dies natürlich einen bestimmten Hintergrund.

Wir wissen, dass die Kraftfahrzeugsteuer in der Regel vom Fahrzeughalter bezahlt wird. Und hier liegen derzeit erhebliche Probleme. Die Länder sind zuständig für das Aufkommen und die Verwaltung der KFZ-Steuern. Doch leider müssen wir feststellen, dass es erhebliche Steuerausfälle durch säumige Zahler im Land gibt. Dies führt dazu, dass neben den Steuerausfällen zusätzlich die Verwaltung belastet wird, da sie den säumigen Steuerzahlern hinterher laufen muss.

Es gibt zwar die Möglichkeit die KFZ-Steuer per Einzugsermächtigung zu zahlen, doch leider wird dies zur Zeit nicht genügend praktiziert. Dies mag darin begründet sein, dass viele sich gegen den Gedanken sträuben, dem Finanzamt eine Art Persilschein auszustellen, damit die Steuern eingezogen werden können.

Der Kollege Neugebauer hat diesen Punkt bereits im Juni thematisiert und sich über eine Aufgabenverlagerung auf die kommunalen Zulassungsstellen ausgesprochen. Dies scheint durchaus eine Möglichkeit zu sein, aber ich sehe zur Zeit nicht, wie das Problem der säumigen Zahler dadurch gelöst wird. Es sei denn, Fahrzeughalter werden dazu angehalten neben der KFZ-Zulassung gleichzeitig eine Einzugsermächtigung zu unterschreiben. Diese Lösung halte ich nicht für praktikabel und die kommunalen Spitzenverbände sind über diesen Vorschlag auch nicht erfreut.

Aber es gibt derzeit auch andere Lösungsansätze. Dort wird nicht über die Verlagerung nach unten – sprich zu den Kreisen – nachgedacht, sondern vielmehr ist eine Lösung nach oben – also an den Bund – vorgesehen. So wird derzeit im Zuge der bundesweiten Föderalismusdebatte erwogen, das Aufkommen und die Verwaltung der KFZ-Steuern dem Bund zu zuordnen. Und damit es hierbei nicht zu einem finanziellen Verlust für die Länder kommt, wird im Gegenzug angestrebt das Aufkommen aus den KFZ-Versicherungssteuern den Ländern zuzuordnen.

Aus Sicht des SSW scheint dies durchaus ein praktikabler Vorschlag zu sein, da die Verwaltung der Versicherungssteuern bereits den Ländern obliegt.

Sollte es also zu einem solchen Tausch kommen, darf es natürlich nicht sein, dass das Land Schleswig-Holstein dadurch finanzielle Einbußen hat. Bundesweit betrachtet, sind beide Steuereinnahmen ungefähr deckungsgleich. Im letzten Jahr lag das bundesweite Aufkommen der KFZ-Steuern bei ca. 7,3 Mrd. Euro und dem stehen Aufkommen durch KFZ-Versicherungssteuern von ca. 8,8 Mrd. Euro gegenüber.

Man kann also feststellen, dass die Länder hier keine Einbußen hinnehmen müssen. Das setzt aber voraus, dass ein ausgewogener Verteilungsschlüssel erarbeitet wird. Wichtig ist, dass Schleswig-Holstein bei einer solchen Lösung nicht als Verlierer aus dem Ring geht.

Im Falle, dass man hier zu einer tragbaren Lösung gelangt, hat dies natürlich den Vorteil, dass die KFZ-Steuer zentralisiert wird. Wir wissen, dass die Einnahmen aus der Mineralölsteuer bereits an den Bund gehen und die Maut – wenn sie denn kommt – wird dann auch an den Bund gehen. Wenn diese drei Einnahmequellen in einem Trichter zusammenfließen, lassen sich die Ausgaben für Verkehrsinfrastrukturprojekte besser steuern.

Dann ist der Schritt auch nicht mehr weit zu sagen, dass wir die KFZ-Steuer auf die Mineralölsteuer umlegen. Auch wenn der Gedanke, die Mineralölsteuer zu erhöhen, derzeit mit Sicherheit nicht gern gehört wird, sind wir doch der Auffassung, dass die Vorteile bei einer solchen Lösung überwiegen. Neben der erzielten Verwaltungsvereinfachung, werden wir erreichen, dass besonders die Vielfahrer hier stärker zur Kasse gebeten werden. Oder nach dem Motto, wer mehr weniger fährt, der muss auch weniger bezahlen. Aber dies sind natürlich noch Zukunftsvisionen. Und daher sollten wir uns erst einmal konkrete Gedanken darüber machen, wie wir eine Regelung hinbekommen, um die Probleme mit der KFZ-Steuer zu lösen.

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