Rääde · Flemming Meyer · 21.02.2007 Klimaschutz in Schleswig-Holstein und CO2-Einsparung in der Landesverwaltung

Lars Harms

TOP 20 & 21    Drs. 16/1221 und 16/1222

Mit dem Antrag zur CO2-Einsparung in der Landesverwaltung greifen die Grünen ein Thema auf, beidem das Land eine Vorreiterrolle in Sachen klimaschonender und energiesparender Umgang einnehmen muss. Wir können den Menschen im Land nicht erklären, warum sie sich klima- und umweltschonend verhalten sollen, wenn wir es ihnen nicht vorleben. Daher können wir dem Antrag in allen drei aufgeführten Punkten zustimmen.

Wenn wir den ersten Punkt des Antrages nehmen, dann erinnert dies stark an die Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden Renate Künast, die empfohlen hatte, Autos mit Hybridtechnologie des japanischen Herstellers Toyota zu kaufen. Dies hat natürlich für heftige Gegenreaktionen aus Politikerkreisen mit sich geführt, die sofort die deutsche Automobilindustrie diskreditiert sahen und gleich vor weiteren Arbeitslosen warnten.

Die Grünen hier im Landtag haben sich bei ihrer Forderung glücklicherweise geschickter angestellt als ihre Parteikollegin. Denn die Forderung nach Hybridfahrzeugen ist Automarken unabhängig. Es bezeichnet nur die Kombination von mindestens zwei verschiedenen Antriebsarten. So bieten bereits heute mehrere PKW-Hersteller kombinierte Verbrennungsmotoren mit zusätzlichem Elektroantrieb an.

Die Vorteile hierbei sind beachtlich: Effizienter Elektroantrieb im Stau und Stadtverkehr, keine direkten Emissionen beim Elektroantrieb, kein Energieverbrauch im Stand, beim E-Antrieb gewohnte Leistung im Verbrennungsantrieb auf Landstrassen und Autobahnen und eine Kraftstoffersparnis von bis zu 15 % sind möglich. Aber natürlich haben diese Fahrzeuge auch einen Nachteil - die Anschaffungskosten sind derzeit noch recht hoch. Aber trotzdem denke ich, dass sich diese Diskussion allemal lohnt. Denn ich sehe, dass die Vorteile überwiegen.
Aber wir müssen selbstkritisch eingestehen, dass die deutsche Automobilindustrie über Jahre hinweg wichtige technologische Entwicklungen verschlafen hat.

Vielleicht hätte auch die Politik bereits früher auf die Automobilindustrie einwirken müssen - mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen - hinsichtlich der klimaschädlichen Abgase.
Leider hat die Automobilindustrie, aber auch der Verbraucher, entsprechende Signale nicht wahrnehmen wollen, dass ein Umdenken in der Gesellschaft gefordert ist, hinsichtlich des Energieverbrauchs – Stichwort Ökosteuer. Die damalige Bundesregierung hat es seinerzeit nicht geschafft, die Ökosteuer als Steuerungsinstrument im Sinne des Umweltschutzes zu verkaufen. Vielmehr hat die damalige Opposition es geschafft, die Ökosteuer madig zu machen.

Die Umsetzung des ersten Punktes ist nicht von heute auf morgen machbar und wie bereits gesagt, wird dies nur mit einem gewissen Mehraufwand möglich sein. Gleiches gilt im Übrigen auch für den zweiten Punkt des Antrages, der die wärmetechnische Sanierung aller Landesliegenschaften fordert. In Zeiten steigender Energiepreise werden sich Sanierungsprogramme sowie Maßnahmen, die eine Verbesserung der Energieeffizienz mit sich führen, über kurz oder lang rechnen.

Dass die Landesregierung hierbei jedoch eigene Programme aufstellen muss, halte ich für überzogen. Hier sollte die Landesregierung Partner suchen, die sich bereits mit entsprechenden Themen befassen. Schließlich gibt es neben den Landesliegenschaften auch Liegenschaften des Bundes oder der kommunalen Ebene. Anstatt dass jeder hier einen eigenen Weg geht, sollte versucht werden, gemeinsame Lösungen und Programme anzustreben. Dies spart Zeit und vor allem Geld und wir müssen den tiefen Teller nicht erneut erfinden. So hat beispielsweise der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einer seiner Dokumentationen bereits wertvolle Anregungen für eine effiziente Energieeinsparung in kommunalen Liegenschaften gegeben. Derartige Anregungen sollten wir uns zu Nutze machen.

Eine Überprüfung des in Frage kommenden Inventars in der Landesverwaltung halte ich ebenfalls für sinnvoll. Denn auch hier gilt es klimarelevante Emissionen zu verringern. Als Beispiel sei hier Australien genannt, das die Glühbirnen verbieten will und stattdessen schrittweise auf Energiesparlampen umstellt. Demnach wird davon ausgegangen, dass dies die CO2-Belastung um vier Millionen Tonnen reduziert. Ich denke, diese Größenordnung macht deutlich, dass auch noch so unspektakuläre Veränderungen einen positiven Effekt haben können.

Jeder kann einen Beitrag leisten, aber dafür bedarf es einer zielgerichteten Informationskampagne sowie entsprechender Fortbildungen, um das Bewusstsein für Klima- und Umweltfragen zu schärfen. Und ich denke gerade die jüngsten Klimaberichte und Vorhersagen haben die Bevölkerung für dieses Thema mehr denn je sensibilisiert. Daher sehe ich gute Chancen, die Mitarbeiter in den Landesverwaltungen dahingehend zu motivieren, das Bewusstsein für Energieeinsparmöglichkeiten zu schärfen und den Klimawandel durch eine Reduktion von Treibhausgasemissionen abzumildern.
Aber letztendlich sollten derartige Informationskampagnen und Programme auch auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet werden. Hier muss die Landesregierung gegebenenfalls ihre Programme zur energetischen Gebäudesanierung oder zur Energieeffizienz überarbeiten und sie entsprechend anpassen.

Eingangs habe ich bereits gesagt, dass wir dem Antrag in allen drei Punkten zustimmen können, denn wir erkennen die Wichtigkeit derartiger Maßnahmen durchaus an. Aber ich denke, wir hätten bereits viel weiter sein können, wenn die Grünen einen derartigen Antrag bereits vor Jahren eingebracht hätten. Nämlich zu der Zeit, als sie selbst noch in der Verantwortung als regierungstragende Fraktion waren und einen Umweltminister hier im Land hatten.

Der zweite vorliegende Antrag der Grünen greift die Komplexität des klimaschonenden Umgangs auf und weist darauf hin, was notwendig ist, um die Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2050 gegenüber dem Stand von 1990 wirklich erreichen zu können. Es wird noch mal deutlich, dass die Verantwortung für die Klimaveränderung in allen gesellschaftlichen Bereichen liegt. Um dem Klimakollaps entgegenzuwirken, brauchen wir entsprechende Konzepte und Maßnahmen. Und hier setzt der Antrag der Grünen an.
Doch bereits der „Agenda 21 und Klimaschutzbericht Schleswig-Holstein 2004“ hat nahezu alle die im Antrag aufgeführten Punkte aufgegriffen. Er ist somit eine gute Grundlage für das geforderte Konzept der Grünen. Ich glaube dies ist sinnvoll, denn der Bericht der damaligen Landesregierung macht deutlich, dass die bisherigen Bestrebungen zur Umsetzung der Klimaschutzziele nur schwer und mit einem enormen Aufwand erreichbar sind. Dies darf uns aber nicht davon abhalten, diese trotzdem umzusetzen.

Den ersten Punkt des Antrages können wir in weiten Teilen durchaus unterstützen.
Doch es gibt auch Punkte, in denen wir den Grünen nicht folgen können. So soll die Landesregierung beispielsweise Alternativen zum Bau von neuen Kohlekraftwerken in Schleswig-Holstein entwickeln. Gleichzeitig wird unter Punkt 2 des Antrages gefordert, dass die Landesregierung sich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen soll, dass die Genehmigung von Kohlekraftwerken nur noch mit nachgewiesener gesicherter CO2-Abscheidung erteilt wird. Was ist nun die Intention der Grünen? Entweder man steht zu modernen Kohlekraftwerken mit entsprechenden Filtern, oder nicht.

Für uns gilt, dass wir um den Bau von Kohlekraftwerken nicht umhin kommen, wenn wir den Ausstieg aus der Atomenergie vollziehen wollen. Und natürlich, müssen hierbei die Werte für CO2-Abscheider nach den geltenen Richtlinien eingehalten werden und am besten noch weit unterschritten werden. Der CO2-Ausstoß muss so gering wie möglich sein, damit wir die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleisten können – nach dem Atomausstieg. Wenn wir hierbei nicht sauber vorgehen, würden wir nur den Teufel mit dem Belzebub austreiben. Dies kann nicht gewollt sein.

Der im Antrag angesprochene Hochwasser- und Küstenschutz, steht nach unserer Auffassung auch im Zusammenhang mit der Frage der Entwässerung und der Entwässerungsmöglichkeiten. Diese Punkte greift der Antrag nicht auf, sie gehören aber auch in diese Kategorie. Ebenso wie der Verzicht von Ausgleichszahlungen für Küstenschutzmaßnahmen, wie wir es bereits in der Debatte zum Naturschutzgesetz gefordert haben. Die Meeresspiegel werden weiter steigen und in Zukunft wird der Küstenschutz eine neue Dimension erfahren. Dies sollten wir dann nicht durch Ausgleichszahlungen erschweren.

Den zweiten Punkt des Antrages sprach ich bereits an. Hier werden die Grünen dann auch mehr konkret in ihren Forderungen und präsentieren eine Reihe von Lösungen für die unter Punkt I aufgeführten Fragestellungen. Zu beschließen, dass die Landesregierung ein Konzept vorlegen soll und gleichzeitig die Lösungen zu beschließen, halte ich für den falschen Weg. Ergebnisoffenheit wäre hier ehrlicher gewesen.

Einen großen Teil der Lösungsansätze können wir durchaus stützen. Aber es gibt auch Punkte, die wir anders sehen. Wenn es nach den Grünen geht, soll die Landesregierung sich beispielsweise für den Bau eines europäischen Hochspannungsgleichstromnetzes einsetzen. Der Gedanke ist wohl richtig, aber vordringlich sehe ich den Auftrag, dass wir in Schleswig-Holstein erst einmal ein Netz bekommen sollten, dass die erneuerbaren Energien landesweit ableiten kann. Denn aktuell sehe ich die Probleme in Schleswig-Holstein als gravierender an.

Ebenso sind viele der genannten Forderungen im Bereich Verkehr durchaus erstrebenswert. So halte ich ein Tempolimit auf Autobahnen für absolut notwendig weil es hier formell überhaupt keine Beschränkung gibt. Auf Landesstrassen gibt es diese; deshalb ist hier eine Änderung nicht vordringlich. Auch die Einführung von geeigneten Emissionsbegrenzungen für alle Kraftfahrzeuge ist grundsätzlich richtig. Die Frage nach der konkreten Umsetzung, halte ich jedoch noch für diskussionswürdig. Ebenso sollten wir bedenken, was die Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform gerade in den Grenzregionen für Konsequenzen mit sich führt – Stichwort Tanktourismus.

Da wir bei einigen der aufgelisteten Punkte noch Klärungsbedarf haben, bin ich der Auffassung, dass wir dies im Ausschuss weiter vertiefen sollten.

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