Rääde · Flemming Meyer · 20.02.2003 Kommunale Finanzen

Mehrere zehntausend Menschen kandidieren in 10 Tagen zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein. Man kommt nicht umhin, diesen Menschen einen hohen Grad an Leidensfähigkeit zu attestieren, denn im Moment ist es wahrlich kein Vergnügen, Kommunalpo­li­tik zu machen - angesichts der finanziellen Lage der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden. Die Schulen können nicht erhalten werden, die Schlaglöcher in den Straßen nehmen zu und Jugendzentren stehen auf Streichlisten. Die Haushälter der Städte kämpfen verzweifelt gegen die Perspektive, die Zuständigkeit für ihre Haushalte an die Kommunalaufsicht des Innenministeriums abgeben zu müssen. Die Sparmöglichkeiten sind vielfach schon ausgereizt. Die Zeit der schicken Wahlversprechen sind endgültig vorbei. Trotzdem stellen sich so viele Menschen der Her­ausforderung, und dafür schulden wir allen Kandidatinnen und Kandidaten einen großen Dank.

Viele Städte, Kreise und Gemeinden in Schleswig-Holstein stehen vor der schwersten Finanzkrise seit Jahren. Das liegt aber nicht daran, dass sie mit dem Geld geprasst haben. Die Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen sind insbesondere wegen der Arbeitslosigkeit stark gestiegen. Gleichzeitig sind die Einnahmen dramatisch zurück gegangen. Dafür gibt es viele Gründe. - Ein Grund ist die Unternehmenssteuerreform aus dem Jahr 2000, die dazu geführt hat, dass die größeren Unternehmen kaum noch Steuern zahlen. Im Gegenteil: Die Kämmerer müssen schon mehr Geld an die Kapitalgesellschaften zurück überweisen als sie von ihnen an Steuern einnehmen. Die Folgen sind vielschichtig und fatal, denn auch die kommunalen Investitionen befinden sich im freien Fall. Dabei kamen bisher 2/3 der öffentlichen Investitionen in der Bundesrepublik aus den Kommunen. Das heißt: Ohne eine bessere Finanzausstattung für die Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte wird auch der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland gebremst.

Die Bundesregierung har bereits im Jahr 1998 versprochen, dass eine Kommission sich um die dringend notwendige Reform der kommunalen Finanzen kümmern soll. Sie ließ aber fast vier Jahre ins Land ziehen, bevor sie die Initiative ergriff. Seit dem Frühjahr 2002 tagt nun eine Kommission des Bundesfinanzministeriums unter Beteiligung der betroffenen Körperschaften und Verbände, die bis zum Sommer 2003 eine grundlegende Gemeindefinanzreform erarbeiten soll. Schleswig-Holstein wird in dieser Kommission durch ein Mitglied der Landesregierung vertreten. Insgesamt ist den Ländern 9 von 26 Sitzen gewährt worden, während die Kommunen mit 6 Sitzen vertreten sind. Als Vorbemerkung zur morgigen Föderalismus-Debatte sei nur am Rande darauf hingewiesen, dass die Länderparlamente kein Mitglied in der Kommission sitzen haben. Grund genug für den SSW, die Landesregierung um einen Zwischenbericht über den aktuellen Stand der Kommissionsarbeit zu bitten, damit wir als Landtag überhaupt noch die Chance erhalten, uns an dem Beratungsprozess zum Thema Gemeindefinanzreform zu beteiligen.

Die Einberufung der Kommission wurde allgemein begrüßt, auch wenn sie lange auf sich warten ließ. So auch von den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, die anlässlich der ersten Kommissionssitzung am 23.Mai letzten Jahres ein Zwölf-Punkte-Papier vorlegten. In diesem Papier wird u.a. gefordert: “dass nicht nur die Zukunft der Gewerbesteuer, sondern das gesamte Gemeindesteuersystem zum Gegenstand der Kommissionsberatungen gemacht wird; dass nicht nur die Arbeitslosen- und Sozialhilfe, sondern auch andere Aufgaben- und Ausgabenbelastungen der Kommunen überprüft werden, die wesentlich zur Zuspitzung der kommunalen Finanzprobleme beigetragen haben; dass sichergestellt wird, dass Maßnahmen der Reform künftig nicht wieder durch Aufkommens- und Lastenverschiebungen zu Lasten der Kommunen ohne finanziellen Ausgleich in Frage gestellt werden.“

Der Arbeitsauftrag des Bundesfinanzministers an das Gremium lässt aber leider wenig Hoffnung aufkommen, dass die Kommission die Rettung der Kommunen sein wird. Denn der Bundes­finanz­minister hat vorgegeben, dass von vornherein Aufkommensverschiebungen von Bund und Ländern zugunsten der Gemeinden vermieden werden sollten. Mit anderen Worten: die Kommission sollte sich nur mit den Fragen der Gewerbesteuer und der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe beschäftigen. Das allein ist aber nicht genug. Außerdem soll ein neues Konzept erst ab den 1. Januar 2004 durchgesetzt werden. Wir können uns aber nicht länger leisten zu warten. Wer jetzt nicht entschlossen handelt, nimmt den Kollaps der Städte, Gemeinden und Kreise in Kauf.

Deshalb ist es auch enttäuschend, dass der Bundestag in der letzten Woche nicht die Gelegenheit genutzt hat, die Gewerbesteuerumlage zu senken. Damit hätten die Kommunen nur 20 statt heute 30 % der Gewerbesteuereinnahmen an das Land und den Bund abgeben müssen. Die Zeit der parteipolitischen Geplänkel ist in den Kommunen angesichts der Finanznot längst vorbei. Der Bundestag sollte es sich auch nicht mehr leisten.

Eine schnelle Reform bei der Gewerbesteuer und der Arbeitslosenhilfe und ein Investitionsprogramm des Bundes für die Kommunen können nur als ersten Schritt aufgefasst werden. Weitere, tiefgreifende Änderungen müssen folgen. Der SSW fordert weiterhin eine grundlegende kommunale Finanzreform nach dänischem Vor­bild, wonach den Kommunen ein eigenes Steuererhebungsrecht zusteht. Wir wollen, dass die Gemeinden, Städte und Kreise wieder politisch gestalten können. Und das ist nur möglich, wenn sie finanziell gestärkt werden – mit klar definierten Zuständigkeiten. Dabei geht es nicht darum, die Steuern zu erhöhen, sondern um eine gerechtere Verteilung der vorhandenen Einkommenssteuer zwischen Bund, Land und Kommunen.

Da uns aber der Spatz in der Hand lieber ist als die Taube auf dem Dach, steht auch der SSW dazu, dass das Gemeindesteuersystem, so wir es kennen, zumindest eine wirtschaftsbezogene Kommunalsteuer braucht – mit einer breiten Bemessungsgrundlage, einem großen Kreis Steuerpflichtiger und einem kommunalen Hebesatzrecht. Eine solche kommunale Unternehmenssteuer würde die starken Abweichungen im Aufkommen der verbliebenen Gewerbeertragssteuer vermeiden und zu mehr Steuergerechtigkeit unter den zahlenden Unternehmen führen. Und schließlich brauchen wir immer noch dringend ein Konnexitätsprinzip auf Bundesebene: Wenn der Bund den Ländern und Kommunen neue Aufgaben - wie die Ganztagsbetreuung - beschert, dann muss er diese auch ausreichend finanziell unterlegen.

Insofern können wie manche Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände unterstützen, die von der CDU hier vorgetragen werden. Mit einigen CDU-Forderungen haben wir allerdings unüberwindbare Probleme. Das gilt vor allem für die Standardöffnung, die wir ja nicht zum ersten Mal in dieser Wahlperiode diskutieren. Wir meinen weiterhin, dass das Land einen klaren Rahmen gesetzlich vorgeben muss. Zudem ist der Vorschlag der CDU unausgegoren: denn wie erklärt man, dass Standards für Schulen nicht in Frage gestellt werden dürfen, die Qualität in Kindertagesstätten aber sehr wohl. Das verträgt sich schlecht mit der PISA-Rhetorik, die von den Bildungs- und Sozialpolitikern der Union hier bei jeder Gelegenheit zu Markte getragen wird. Die aktuelle Krise darf nicht dazu führen, dass man jetzt jegliche qualitativen Vorgaben für die Kommunen fliegen lässt, statt wirkliche finanzielle Hilfe zu leisten.

Eine Konsultationspflicht für die kommunalen Spitzenverbände halten wir ebenfalls für falsch. Die kommunalen Spitzenverbände werden bei Gesetzentwürfen angehört – regelmäßig aber auch bei anderen Initiativen - und können den Abgeordneten jederzeit ihre Haltungen vortragen, was sie ja durchaus effektiv tun. Das beweisen ja schon die vorliegenden CDU-Anträge. Wir sehen keinen Bedarf, ihre Mitwirkung zu institutionalisieren.

Trotzdem: Die CDU hat viele vernünftige Vorschläge vorgelegt. Einige Punkte habe ich schon angesprochen. Ich möchte beispielhaft nur noch die Befristung von Landesverordnungen oder die Hinterfragung des heutigen quotalen Systems erwähnen. Welche Forderungen der SSW im einzelnen unterstützen kann, können wir im Ausschuss näher besprechen.

Die letzte große Gemeindefinanzreform liegt mehr als dreißig Jahre zurück. Seitdem sind zahlreiche finanzpolitische Korrekturen - z.B. die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer - vorgenommen worden, ohne das Gemeindefinanzierungssystem im Kern zu verbessern. Auch jetzt ist festzustellen, dass die sich abzeichnende Stoßrichtung der Reformbemühungen weniger die Interessen der Kommunen in den Mittelpunkt stellt als z.B. wachstums- oder arbeitsmarktpolitische Gründe.

Die Bundesregierung ist lange nicht in die Puschen gekommen, obwohl die Probleme seit vielen Jahren bekannt sind. Deshalb ist es sehr bedauerlich, dass die Kommission zur Gemeindefinanzreform von vornherein so eingeschränkt worden ist, dass der große Befreiungsschlag ausgeschlossen ist. Wir werden die Bundesregierung aber nicht aus ihrer Verantwortung dafür entlassen, die kommunale Selbstverwaltung wieder auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen. Denn das ist auch die Voraussetzung dafür, dass wir Menschen dazu motivieren können, engagiert in der kommunalen Selbstverwaltung mit zu gestalten.

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