Rääde · Flemming Meyer · 21.03.2007 Kompensation der Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs


Bei dem für die Kommunen so schmerzhaften Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2007 und 2008 versprach ihnen die Landesregierung eine finanzielle Kompensation zum Ausgleich der Steuermindereinnahmen. Die CDU forderte auf ihrem Parteitag sogar eine 100% Kompensation des Eingriffs in die kommunalen Finanzen, während die Opposition diesen Eingriff natürlich von vornherein abgelehnt hat. Diese Haltung vertritt der SSW immer noch. Denn unserer Meinung nach stellte die Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs vor dem Hintergrund vorheriger Absprachen nicht nur einen Vertrauensbruch dar, sondern war auch sachlich gesehen ein völlig unberechtigter Eingriff in die kommunalen Kassen.

Dazu zeigt der heute vorliegende Bericht, in dem die Landesregierung eine ganze Reihe von realen oder vermeintlichen Kompensationsvorschlägen auflistet, dass die Kommunen eben nicht eine 100%-ige Kompensation dieser Kürzungen erhalten werden. Das ist ein Fakt, auch wenn die Landesregierung im Bericht darauf verweist, dass die Kommunen trotz des Eingriffs sowohl 2006 als auch 2007 mit Steuermehreinnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich rechnen können.
Das liegt natürlich daran, dass die Konjunktur seit 2006 wieder stark angesprungen ist, was zu steigenden Steuereinnahmen führt. Dies gilt allerdings auch für die Steuereinnahmen des Landes, und deshalb kann aus Sicht des SSW der Anstieg der Steuereinnahmen für die Kommunen überhaupt nicht als Argument für die beschlossenen Kürzungen herhalten.

Wenn weiterhin im Bericht dargelegt wird, dass die strukturellen Defizite der Kommunen im Jahr 2005 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringer ausgefallen sind, darf man nicht vergessen, dass es seit Beginn des Konjunktureinbruchs im Jahre 2001 große Fehlbeträge in zahlreichen Kommunen in Schleswig-Holstein gegeben hat. Kürzung der Theaterzuschüsse, Schließung von Bibliotheken, die Aufgabe von öffentlichen Schwimmbäder usw. Die Liste der kommunalen Grausamkeiten bedingt durch die schlechte Finanzlage der letzten Jahre ist lang.

Das Argument, dem Land gehe es finanziell noch schlechter, ist angesichts der kommunalen Probleme einfach nicht akzeptabel. Im Bericht wird dann ja auch darauf hingewiesen, dass ein Großteil der kommunalen Schulden in ausgegliederte Gesellschaften und Unternehmen verlagert wurde und dass die Kommunen daher in ihren Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung nicht nachlassen dürfen. Aber gerade diese Anstrengungen werden durch die Maßnahmen der Landesregierung erschwert. Sieht man sich die Liste der Entlastungen und Abfederungsmaßnahmen an, so kann es nicht verwundern, dass die Kritik der kommunalen Landesverbände an den fehlenden Kompensationen nicht nachlässt.

Zum einen schmückt sich die Landesregierung mit fremden Federn, wenn sie in ihrer Maßnahmenliste zum Beispiel die Entlastung der Kommunen durch die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, das SGB II Fortentwicklungsgesetz oder die Beibehaltung der Bundesbeteiligung an den kommunalen Kosten der Unterkunft für SGB II-Leistungsempfänger mit aufführt. Diese Entlastung von jährlich insgesamt 30 Millionen € für die Kommunen wäre auch ohne den Eingriff in die kommunalen Finanzen seitens des Landes gekommen. Das gleiche gilt  übrigens auch für die Tatsache, dass man aus dem Schleswig-Holstein-Fonds jährlich 20 Millionen € für den kommunalen Schul- sowie Wege- und Straßenbau reserviert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kommunen nicht ohnehin einen angemessenen Anteil der Investitionen über den Schleswig-Holstein-Fonds bekommen hätten.

Zum anderen führt die Landesregierung in ihrer Liste viele Maßnahmen an, die nur als ungedeckte Schecks zu werten sind. Das gilt zum Beispiel für die angeblichen Einsparungen beim Bürokratieabbau, die jährlich 5 Mio. € einbringen sollten. Seit  Staatssekretär Schlie vor über einem Jahr der Öffentlichkeit sein schon fast legendäres Telefonbuch vorgestellt hat, sind davon nur minimale Vorschläge durch das Erste Verwaltungsmodernisierungsgesetz umgesetzt worden. Im Zuge der Aufgabenkritik und der Diskussion über eine künftige Kreisreform will die Landesregierung Ende dieses Monates weitere Vorschläge zum Aufgabenabbau oder zur Aufgabenverlagerung auf die Kreise oder Kommunen präsentieren.

Bisher liegt aber noch nichts Konkretes vor, und wenn im Bericht davon gesprochen wird, dass die Bildung Kommunaler Verwaltungsregionen bis zu 10 Mio. € Einsparung bringen soll oder der Innenminister der Presse Zahlen vorlegt, wonach man sogar 80 € Mio. € durch eine Kreisreform einsparen kann, dann ist das ohne detaillierte Angaben dazu, wie dies erreicht werden soll, schlicht unseriös. Der Landtag und die Öffentlichkeit warten also weiterhin auf unabhängige und verifizierbare Zahlen zum Thema Funktional- und Kreisgebietsreform.

Dazu fehlt dem SSW immer noch eine realistische Diskussion darüber, welche Verwaltungsebene welche Aufgaben leisten kann und leisten soll. Die Formulierung im Bericht der Landesregierung, dass die öffentliche Hand sich auf ihre Kernaufgaben beschränken muss, bringt uns nicht weiter, wenn wir nicht endlich definieren, was denn die Kernaufgaben sind.

Auch für die Behauptung, dass man durch die Änderung der Schulstrukturen jährlich 5 Mio. € einsparen kann,  fehlt jede Erklärung. Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag befürchtet dem entgegen, dass die Schulreform kurzfristig erst einmal mehr Geld kosten wird - zum Beispiel durch den Bau neuer Schulgebäude oder auch, weil man die Lehrerfortbildung erst einmal ausbauen muss. Insgesamt sind also auch diese 20 Mio. € der Kompensationsmaßnahmen für die Kommunen keine reale finanzielle Entlastung. 

Übrig bleiben eigentlich nur noch Vorschläge, die aus Sicht des SSW politisch überhaupt nicht akzeptabel sind. Das gilt zum Beispiel für die Einsparung der Kommunen bei der Schülerbeförderung. Hier werden die Kommunen entlastet durch die Abwälzung der Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger. Dadurch werden aber die Eltern im ländlichen Raum benachteiligt, und die negativen Wirkungen dieser Maßnahmen stehen in keinem Verhältnis zur jährlichen Einsparung von 9 Mio. €. Langfristig besteht doch sogar die Gefahr einer Landflucht durch die Verschlechterung der Infrastruktur und der Rahmenbedingungen für die ländliche Bevölkerung.

Auch die Aufhebung des Mittelstandsförderungsgesetzes, die Einschränkungen im Bereich des Bildungsurlaubs oder die Rückführung der Archivierungsaufgabe in die Freiwilligkeit für Kommunen unter 20.000 Einwohnern kann der SSW politisch überhaupt nicht mittragen. Aus unserer Sicht darf der Eingriff in die kommunalen Finanzen nicht dazu führen, dass die Standards der Kommunen in wichtigen Kernbereichen wie Kultur, Weiterbildung oder Kinderbetreuung gesenkt werden.

Allenfalls die Einsparungen bei den Agrarstatistiken, die Vereinfachung beim Denkmalschutz oder die Ausweitung der Möglichkeit, eine Fremdenverkehrsabgabe zu erheben, findet die Unterstützung des SSW. Nur bringen diese Vorschläge den kommunalen Finanzen nur knapp über 1 Mio. € an finanzieller Entlastung und können wohl kaum als wirkliche Kompensation angesehen werden.
Deshalb bleibt der SSW dabei: Die Liste mit den Kompensationsmaßnahmen für die Kommunen ist und bleibt eine Mogelpackung, die davon ablenken soll, dass die Landesregierung in dieser Frage völlig versagt hat.

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