Rääde · Flemming Meyer · 28.01.2005 Konsequenzen Verkauf HSH Nordbank & Sparkassen

Ich habe bereits mehrfach unterstrichen, dass der SSW zum jetzigen Sparkassensystem mit seiner Verantwortung für die Daseinsvorsorge auf regionaler Ebene steht. Denn die Sparkassen sind regional verankert und unterstützen die regionale Wirtschaftsstruktur. – Durch günstige Kredite an den Mittelstand oder an die Bauern vor Ort und auch durch ein großes Filialnetz in der Fläche, das den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum zugute kommt.

Gerade, weil die Sparkassen nicht privatisiert, sondern in öffentlicher Hand sind, können sie ihre Geschäftspolitik sehr viel stärker auf die regionale Wirtschaft und den Mittelstand ausrichten als die Privatbanken der großen deutschen Bankkonzerne. Denn die Sparkassen unterscheiden sich in ihrer Geschäftstätigkeit von privaten Banken vor allem durch das Regionalprinzip und durch die Gemeinwohlorientierung in ihrem Unternehmensziel, gesetzlich verankert im öffentlichen Auftrag der Institute.

Eine Privatisierung – wie sie mehr oder weniger – von CDU und FDP gefordert wird, würde aus unserer Sicht kontraproduktiv sein. Natürlich müssen sich auch die öffentlichen Kreditinstitute den veränderten internationalen Rahmenbedingungen stellen. Dieses Ziel kann aber auch durch verstärkte Zusammenarbeit von Sparkassen – wie es jetzt schon geschieht – erreicht werden.

Die Debatte über mögliche Privatisierungen der Sparkassen ist also nicht neu, aber sie hat angesichts der unterschiedlichen Wahlaussagen der Parteien eine neue Qualität bekommen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich der Schleswig-Holsteinische Sparkassen- und Giroverband so deutlich nicht nur gegen eine Privatisierung, sondern auch gegen eine Teilprivatisierung ausgesprochen hat.

Genau so haben sich einige Gebietskörperschaften, die ja Eigentümer der Sparkassen sind, geäußert. Zum Beispiel gibt es eine dementsprechende Resolution der Stadt Flensburg – auf die im vorliegenden Antrag hingewiesen wird – zum Erhalt der öffentlich-rechtlichen Sparkasse. Diese Resolution wurde übrigens mit den Stimmen von SSW, SPD und Grünen beschlossen. Es müsste eigentlich auch CDU und FDP zu denken geben, dass die Betreiber der öffentlich-rechtlichen Sparkassen keine Änderungen ihres Status wollen. Klar ist auf jeden Fall: Mit dem SSW ist eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der Sparkassen in Schleswig-Holstein nach dem 20. Februar nicht zu machen.

Auch was einen möglichen Verkauf oder Teilverkauf der Anteile des Landes an der HSH-Nordbank betrifft, sehen wir keinen aktuellen Handlungsbedarf. Die HSH Nordbank hat nach der Fusion der Kieler Landesbank mit der Hamburger Landesbank im Juni 2003 gerade erst das erste volle Geschäftsjahr erfolgreich hinter sich gebracht. Die Strukturen sind nach der Fusion neu geordnet worden, und jetzt gilt es, die Bank in ruhige Fahrwasser zu führen.

Denn durch den Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung steht die Bank unter erhöhtem Veränderungs- und Kostendruck, weil sie nicht mehr durch staatliche Garantien unterstützt werden kann. Deshalb muss sich die HSH Nordbank am Markt positionieren und mittelfristig fitt gemacht werden, um den verstärkten Wettbewerb unter den Banken in Deutschland bestehen zu können.

Schleswig-Holstein braucht eine starke HSH Nordbank. Deshalb muss das Land zumindest mittelfristig seine Anteile an der HSH Nordbank behalten – nicht zuletzt auch um die Umstrukturierung der Bank konstruktiv zu begleiten. Dazu kommt, dass meines Wissens ein Verkauf der Anteile wegen bestehender Verträge kaum möglich ist. Ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt – wenn es denn vertraglich möglich wäre – stopft nur kurzfristig Löcher im Haushalt und dient deshalb nicht dem Interesse des Landes.

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