Rääde · Flemming Meyer · 19.06.2008 Korrekte Ausschreibung des UK S-H Vorstandes für Krankenpflege


Der SSW hat sich immer wieder eindeutig für die Besetzung der Vorstandsposition für Krankenpflege und Patientenservice – wie sie auch im Gesetz aus gutem Grund vorgeschrieben ist – ausgesprochen. Umso erstaunter waren wir dann, als wir uns die Stellenausschreibung genauer angesehen haben und dabei feststellten, dass die Position unterhalb der Vorstandsebene angesiedelt sein soll.

Dieses lässt aus unserer Sicht nur zwei Rückschlüsse zu:
1. Entweder handelt es sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen § 88 des Hochschulgesetzes, in dem die Position des Vorstandes für Krankenpflege und Patientenservice festgeschrieben ist oder
2. es ist beabsichtigt, Doppelstrukturen einzuziehen, indem diese Position einmal auf Vorstandsebene und einmal darunter – also doppelt - besetzt wird.

Das eine wie das andere ist nicht akzeptabel und wirft viele Fragen auf. Man hat den Eindruck, dass weder Herr Austermann noch der Aufsichtsratsvorsitzende großes Interesse an der Besetzung der Vorstandsposition für Krankenpflege und Patientenservice haben. Dadurch wird es aber nicht richtiger und das Hochschulgesetz ist da eindeutig.

Eine Doppelbesetzung kann ja wohl auch keine ernst gemeinte Strategie sein. Das ist aus unserer Sicht weder wirtschaftlich noch qualitativ und organisatorisch begründbar.

Also mal wieder nur blinder Aktionismus in Sachen UK S-H oder scharfes Kalkül? Soll heißen, werden hier Grenzen und Widerstände bezogen auf eine Änderung des Hochschulgesetzes ausgelotet?

Aus Sicht des SSW wäre es jedenfalls ein fataler Fehler, die Pflege nicht im Vorstand auf Augenhöhe mit dem Kaufmann bzw. der Kauffrau und der ärztlichen Leitung anzusiedeln. Mittlerweile sollte es allen Verantwortlichen und Entscheidern klar sein, dass die Bedeutung der Pflege in Zukunft noch weiter steigen wird. Sie ist schon jetzt die Berufsgruppe im Krankenhaus, die maßgeblich für die Steuerung und Optimierung und damit für die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Prozesse verantwortlich ist.
Aufgrund der demographischen Entwicklung wird es in Krankenhäusern immer mehr ältere Patienten mit einer höheren Pflegebedürftigkeit geben. Pflegerische und ärztliche Versorgung müssen auf Augenhöhe stattfinden, da beide Seiten über Spezialisierungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügen, die nur im Ganzen eine sinnvolle und qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen.

Verstärkt wird dieses durch die Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Gesundheitsfachberufe. In anderen Ländern wie z.B. der Schweiz ist das übrigens schon der Normalfall und Pflegekräfte, die längere Zeit dort gearbeitet haben, sind regelrecht schockiert über das immer noch in Deutschland vorherrschende hierarchische System in den Krankenhäusern.

Wir meinen, das UK S-H war auf einem guten Weg, als die klinischen Zentrumsleitungen gleichberechtigt mit ärztlicher, pflegerischer und kaufmännischer Leitung besetzt waren, bei gleichzeitiger Besetzung der Vorstandsposition für Krankenpflege und Patientenservice. Die Zerschlagung dieser Strukturen hat zu großer Verunsicherung geführt und ist eine rückwärtsgewandte Unternehmenspolitik.
Für den viel gelobten Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein ist es eindeutig ein Rückschritt, wenn die Uniklinik des Landes hier mit schlechtem Beispiel vorangeschickt wird.

Eines kann man sicher nach fast drei Jahren Austermann / de Jager feststellen: Das UK S-H ist mittlerweile zumindest in der Krankenhauslandschaft bundesweit bekannt – und zwar als Negativbeispiel par excellence.

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