Rääde · Flemming Meyer · 08.07.2010 Kostendeckende Gebühren zur Lebensmittelüberwachung einführen

Die Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein ist defizitär. Das bedeutet, sie kostet mehr als sie einbringt. Nun kann man sagen, dass dies für Verwaltungsleistungen ja oft der Fall ist. Hier stellt sich die Sache aber anders dar. Die Lebensmittelüberwachung wird vom Staat ausgeführt, um die Einhaltung bestehender Regelungen bei wirtschaftenden Betrieben zu kontrollieren. Das heißt, es geht hier nicht um eine normale Verwaltungsleistung, sondern hier gewährleistet der Staat, dass Spielregeln in einer Branche eingehalten werden. Dies kommt allen Betrieben und den Verbrauchern zugute.

Deshalb ist es auch nur recht und billig, wenn sich eine Branche in Gänze an den anfallenden Kosten des Staates beteiligt. Bisher werden oft nur dann Gebühren erhoben, wenn die entsprechenden Proben negativ aufgefallen sind. Unproblematische Proben blieben meist kostenfrei. Damit bleibt der Staat auf seinen Kosten hängen, obwohl er seine Leistungen nur im Dienste der jeweiligen Branche erbringt. Das ist nicht mehr vertretbar. Es müssen alle Proben auch entsprechend mit Gebühren versehen werden. Nur so beteiligt sich die ganze Branche an den offensichtlich notwendigen Kosten für die Beprobungen.
In unserem Antrag haben wir eine Härtefallregelung vorgesehen, die sicherstellen soll, dass extrem teure Einzelproben, die manchmal notwendig sein können, nicht vollständig dem Gebührenpflichtigen auferlegt werden. Dies ist nach unserer Auffassung die einzig zulässige Ausnahme, bei der es noch zu rechtfertigen ist, dass der Staat zumindest einen Teil des Aufwandes trägt. Ansonsten muss die Regel gelten, dass die Proben grundsätzlich mit kostendeckenden Gebühren zu belegen sind. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, denn in anderen Fällen fallen auch Gebühren an, die kostendeckend durch den Staat erhoben werden.

Für uns ist aber noch ein weiteres Argument wichtig. In der heutigen Zeit ist es nach unserer Ansicht nicht mehr vertretbar, umfangreich auf Gebühren zu verzichten, wie es derzeit in der Lebensmittelüberwachung der Fall ist. Auch der Landesrechnungshof kommt in seinen Bemerkungen für das Jahr 2010 zu dem Schluss, dass die Lebensmittelüberwachung weitgehend über kostendeckende Gebühren und Auslagen finanziert werden sollte. In der heutigen Zeit der knappen Haushalte kann sich der Staat einen solchen Luxus nicht erlauben. Der Verzicht auf Gebühren ist nämlich ein Luxus. Und die Unterstützung von so erfolgreichen Einrichtungen, wie zum Beispiel „Frau und Beruf“ ist im Gegensatz dazu kein Luxus.

Wie immer wieder haben wir hier die Wahl, ob wir Kulturschaffenden oder auch sozial tätigen Menschen, die oft ehrenamtlich arbeiten, ihren Boden unter den Füßen wegziehen oder ob wir das Geld vereinnahmen, das dem Staat auch zusteht. Ich glaube, dass die Variante, die Einnahmen zu verbessern, hier die bessere ist. Auch deshalb wollen wir, dass in der Lebensmittelkontrolle kostendeckende Gebühren erhoben werden. Das Land Schleswig-Holstein könnte nach unseren Recherchen rund 4 Millionen Euro jährlich mehr einnehmen als bisher. Auf dieses Geld können wir nicht verzichten. Hinzu kommen dann noch mögliche Einnahmen der Kreise und kreisfreien Städte, die ebenfalls in der Lebensmittelüberwachung tätig sind.

Jeder hier im Saal wird sicherlich vor Augen haben, was man mit diesen 4 Millionen Euro alles anfangen könnte. Man könnte soziale Projekte weiterführen, man könnte in mehr Kultur oder mehr Bildung in unserem Land investieren oder man könnte die Neuverschuldung um eben diese 4 Millionen Euro verringern. Alles das sind sinnvolle Ziele und deshalb geht kein Weg an der Gebührenerhebung vorbei.

Die Forderung nach kostendeckenden Gebühren in der Lebensmittelüberwachung wird schon seit Jahren aufgestellt und regelmäßig heißt es dann, dass die jeweils anderen Bundesländer dieses Ansinnen ablehnen würden und dass die Betriebe in Schleswig-Holstein dann schlechter dastehen würden. Das ist ein Totschlagargument, dass durch ständige Wiederholung nicht besser wird. Wenn kein Land den ersten Schritt macht, wird auch kein anderes Land folgen können. Erst, wenn ein Land diesen Schritt geht, kommt Bewegung in die Sache. Und da sage ich dann ganz deutlich: Schleswig-Holstein steht finanziell so schlecht da, dass es sich diesen Luxus nicht mehr leisten kann, auf Gebühren zu verzichten. Und deshalb steht es gerade unserem Land gut zu Gesicht, hier den ersten Schritt zu machen. Andere Länder werden mit Sicherheit folgen. Und die klamme Kasse des Landes wird es uns allen danken, wenn sie unserem Antrag zustimmen.

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