Rääde · 13.03.1997 Krankenhausplanung und -finanzierung

Aus meiner Sicht kann dieser Antrag nicht viel beitragen zu einer zukunftsgerichteten Entwicklung der stationären Krankenversorgung in Schleswig-Holstein. Ich muß ehrlich gestehen, daß mir noch nicht klar ist, was die CDU eigentlich durch diesen Antrag in der Sache erreichen will.

·Die Vorgaben für den externen Berater hätte sich durch eine kleine Anfrage oder einfach durch einen Anruf bei einem der Mitglieder der Beteiligtenrunde erledigen lassen.

·Die Kooperation und die Zukunft der Universitätskliniken im Lande können wir gerne besprechen. Es ist aber unsinnig jetzt irgendwelche Feststellungen in diesem Bereich zu treffen, daß diese Punkte eben zu den Bereichen des Gutachtens gehören. Entscheidungen sollten sinnvoller Weise erst fallen, wenn das Gutachten vorliegt.

·Die Frage zu den Fachkliniken ist bereits im Sozialausschuß der Ministerin gestellt wor-den, und mündlich von dieser beantwortet worden. Was die Aufgaben der Fachkliniken in der dezentralen Psychiatrie betrifft, so ist die Psychiatrieplanung des Landes ganz auf-schlußreich. Details hätte sich wiederum schneller und effektiver durch eine direkte Anfrage beschaffen lassen können.

·Den letzten Punkt zur Monistik kann bestenfalls der liebe Gott beantworten. Der Bund ist in dieser Frage nämlich selbst noch nicht weiter gekommen, und arbeitet meines Wissens im Moment auch nicht besonders intensiv mit der Sache.

Es bleiben also noch die Punkte 5 zum Leasing, 6 zum Vorabzuschuß an die Kommunen, 7 zu Pauschalförderung und eventuell Punkt 4, die mir zwar auch etwas unausgegoren erscheinen, die aber immerhin noch diskussionsfähig sind.

Leztendendes kann ich dafür plädieren diesen Antrag in den Sozialausschuß zu überweisen. Da ließe sich vielleicht noch über die eine oder die andere Frage sprechen. Generell wird dieser Antrag aber weder von Nutzen noch zum Schaden der Krankenhausplanung sein.

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