Rääde · Flemming Meyer · 25.08.2004 Länderkompetenz für Ladenöffnungszeiten

Das Thema um die Ladenöffnungszeiten wird in Deutschland immer wieder gerne angeführt, wenn es darum geht, die Wirtschaft anzukurbeln, den Unternehmen mehr Handlungsspielraum einzuräumen und Arbeitsplätze zu sichern. Aus diesem Grund haben wir seinerzeit den Antrag der CDU zur „Liberalisierung des Ladenschlusses“ unterstützt, zumal wir ja gerade die Binnenkonjunktur ankurbeln müssen.
Für uns ging es seinerzeit darum, für Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Konsum leichter möglich ist. Und wir sehen in der Öffnung der Ladenschlusszeiten durchaus diese Möglichkeit. Wenn die Läden länger offen sind, entstehen mehr Möglichkeiten zum Konsum. Durch dieses Mehr an Möglichkeiten, schaffen wir die Basis, Arbeitsplätze zu erhalten oder gar auszubauen. Und mit dem heute vorliegenden Antrag, steht es uns frei, die Rahmenbedingungen so zu ändern, dass wie so viel Gestaltungsspielraum wie notwendig bekommen.

Wir wissen, dass sich die Arbeitsverhältnisse heute in vielen Bereichen dahingehend verändert haben, dass eben nicht mehr nur von 8 bis 16 Uhr gearbeitet wird. Die Anforderungen an Arbeitnehmer – auch was die Arbeitszeiten angeht - sind gestiegen. Arbeitnehmer müssen heute flexibler sein. Und es ist auch nicht nachvollziehbar, wenn angeführt wird, dass die erweiterten Arbeitszeiten oder Schichtdienst sich nicht mit dem Familienleben vereinbaren lassen. Viele Millionen Arbeitnehmer machen bereits vor, dass es durchaus möglich ist. Wichtig ist für uns aber, dass die notwendigen Rahmenbedingungen rechtlich verbindlich sind und Tarife zwischen den Parteien ausgehandelt werden, um unverhältnismäßige Arbeitszeiten auszuschließen.

Der uns heute vorliegende Antrag der FDP zielt nun darauf ab, den Ländern bei der Gestaltung des Ladenschlusses im Verhältnis zum Bund mehr Kompetenz zuzuweisen. Dies ist das Ergebnis des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom Juni diesen Jahres. Wenn wir also keine rein bundesstaatliche Regelung für Ladenöffnungszeiten wollen, dann muss die Bundesgesetzgebung so gestaltet werden, dass dies möglich wird. Und eben dieses Ziel wird mit dem FDP Antrag verfolgt.
Angesichts der aktuellen Föderalismusdebatte, die in Deutschland geführt wird, muss man feststellen, das dieser Antrag durchaus dazu beiträgt, die Länderkompetenz zu stärken, indem ihnen das Recht eingeräumt wird, eigene Regelungen über Ladenöffnungszeiten zu erlassen. Dieser Ansatz findet auch die Unterstützung des SSW.
Schleswig-Holstein hat die Chance durch Unterstützung dieser Bundesratsinitiative mehr Eigenverantwortung in diesem Bereich zu erlangen und es steht uns frei, darüber hinaus immer noch auf regionale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Stichwort Bäderregelung in den touristischen Hochburgen, die sich zu einem regionalen wirtschaftlichen Standbein entwickelt hat. Gleiches gilt für den Grenzhandel, der ebenso wie die Bäderregelung von Sonntagsöffnungszeiten abhängig ist. Dies kann bei uns aber nur funktionieren, wenn vom Land die entsprechenden Sonderegelungen beibehalten werden. Diese Möglichkeiten bleiben gewahrt, wenn Schleswig-Holstein den baden-württembergischen Antrag unterstützt.

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