Rääde · Flemming Meyer · 21.11.2007 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein


Maßgebliche Grundlage der Novellierung der Landesbauordnung ist die Musterbauordnung, die von den Bauministern der Länder 2002 verabschiedet wurde, um die Bauordnung bundesweit anzugleichen und um Verfahren zu deregulieren, zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Unter Berücksichtigung dieser Musterbauordnung und im Rahmen der Verwaltungsreform hat eine unabhängige Sachverständigenkommission die geltende Landesbauordnung unter die Lupe genommen und die Bauvorschriften auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Das Ergebnis liegt nun vor. Und ich meine, dass der Innenminister mit Recht behaupten kann, dass der Entwurf für die Landesbauordnung schlanker und lesbarer geworden ist.

Angesichts der kurzen Redezeit möchte ich nur auf einige Aspekte des Gesetzentwurfs eingehen. Kernstück des Entwurfs sind die genehmigungsfreien und verfahrensfreien Vorhaben.
Soll heißen, dass künftig auf die Baugenehmigung verzichtetet werden kann, beispielsweise wenn das Gebäude nicht höher als sieben Meter ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein gültiger B-Plan und die Einhaltung der dort festgeschriebenen Vorgaben. Der Bauherr ist somit nur noch verpflichtet, seiner Gemeinde sein Bauvorhaben mitzuteilen. Die Gemeinde hat dann vier Wochen Widerspruchsrecht und sofern davon nicht Gebrauch gemacht wird und der Bauherr sich an die Vorgaben hält, kann er mit dem Vorhaben beginnen.

Auf den ersten Blick wirkt das Genehmigungsfreistellungsverfahren äußerst attraktiv. Die Frage, die sich jedoch stellt, ist: können unsere Gemeinden diese Arbeit leisten? Und wer kontrolliert, ob die Vorgaben des B-Planes eingehalten werden?
Die gleiche Frage stellt sich bei Vorhaben, die künftig verfahrensfrei gestellt werden. Hierbei benötigt der Bauherr nicht einmal mehr die Genehmigung der Gemeinde, noch muss er sie vorher anzeigen – er hat lediglich die einschlägigen Vorschriften zu beachten.
Viele der unter §63 aufgeführten Vorhaben sind bereits heute genehmigungs- und anzeigenfreie Vorhaben. Hinsichtlich bisher nicht erfasster verfahrensfreier Vorhaben wurde der Entwurf durch die entsprechenden Vorhaben nach der Musterbauordnung 2002 ergänzt und dementsprechend sachlich neu gegliedert – auch das hat dazu beigetragen, die Landesbauordnung übersichtlicher zu machen.

Der SSW begrüßt die Bestrebungen, Verfahren zu vereinfachen oder sie sogar frei zu stellen.
Aber diese Art der Entbürokratisierung hat auch eine andere Seite. So könnte ich mir vorstellen, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten oder -Konflikte häufiger zu verzeichnen sein werden und dass die Gemeinden in erster Instanz als Schiedsrichter herangezogen werden, um zu beurteilen, ob Abstände oder Höhen auch wirklich eingehalten wurden. Im Ausschuss werden wir sicherlich Gelegenheit haben, uns über bisherige Erfahrungen zu informieren hinsichtlich der Genehmigungsfreistellung und verfahrensfreier Vorhaben.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs bezieht sich auf den Brandschutz. Auch hier ist die Handschrift der Musterbauordnung zu erkennen. Demnach wird es eine Neugliederung in Gebäudeklassen geben und unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse über das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen werden Sicherheitsvorschriften konsequent umgesetzt.
Begrüßen möchte ich ausdrücklich, dass Rauchmelder weiterhin im Gesetz vorhanden sind und es hier keine Deregulierung gibt. Alles andere wäre ein Rückschritt gewesen.

Bedauerlich ist aus Sicht des SSW jedoch die Tatsache, dass in der Landesbauordnung Streichungen hinsichtlich der Energieeinsparung vorgenommen wurden. Der Hinweis, den Energiebedarf gering und sparsam und vor allem umweltschonend zu halten ist leider rausgeflogen. Natürlich ist uns klar, dass den Bundesländern freigestellt ist, ob die Durchführungsbestimmungen in die Bauordnung eingebunden werden oder in entsprechende Verordnungen eingeführt werden. Doch angesichts der aktuellen Klimadiskussionen bin ich der Meinung, dass es einer modernen Bauordnung gut zu Gesicht gestanden hätte, wenn dieser Punkt nicht nur geblieben, sondern ausgebaut worden wäre. Hier hat die Landesregierung die Chance verpasst, die Energieeinsparungsverordnung und die Landesbauordnung aus einem Guss zu gestalten.

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