Rääde · Lars Harms · 21.07.2016 Landesbeamtentum modern und attraktiv gestalten

Lars Harms zu TOP 7 - Änderung und Modernisierung des Landesbeamtenrechts

Die Zahl der Beamtenratgeber wächst ins unermessliche, weil die Leistungsregelungen immer komplizierter werden. Eine deutliche Flexibilisierung sowie eine Vereinfachung des Beamtenrechts sind daher sicherlich hilfreich. 

Mit dem vorliegenden Änderungsantrag unterstützen wir als Küstenkoalition die Landesbeamten in ihrer Tätigkeit und schaffen einen tragbaren gesetzlichen Rahmen, der sich an der aktuellen Arbeitsrealität ausrichtet.  Darüber hinaus betreffen Änderungen der Rechtslage auf anderen Ebenen natürlich auch das Beamtenwesen und führen bisweilen zu mehr oder weniger großen Komplikationen in der Umsetzung.

Nach Basel III, der internationalen Regel für das Bankwesen, müssen Beamten jetzt zusätzliche Nachweise in Bezug auf ihre Versorgung beibringen. Der Zugang zu solchen Dokumenten, muss also gegeben sein. Diese Anpassung ist im Änderungsantrag eingefügt und führt zu einem Anspruch auf eine Pensionsauskunft. Diese wird derzeit noch manuell bearbeitet. Das dies in Zukunft auch online geschehen kann, ist sicher nicht verkehrt und entspricht einer faktischen Modernisierung des Landesbeamtenrechts. Zur Modernisierung gehört auch eine Anpassung im Bereich der Führungskräfte in den Justizwachmeistereien. Die Aufgabenstellung sowie die Anforderungen haben sich verändert, von daher ist es richtig, dass nun auch die Besoldung entsprechend angehoben wird. All dies sind weitere Anpassungen, um das Beamtentum auf den neuesten Stand zu stellen. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Beamtinnen und Beamten und wirkt sich mit Sicherheit positiv nach innen aus. 

Worum es aber eigentlich gehen sollte ist, in Zukunft noch deutlicher zu machen, wie attraktiv unser Landesbeamtentum ist. Denn eins steht fest, es ist attraktiv! Wir müssen die Attraktivität eines sicheren Arbeitsplatzes in Zukunft noch besser darstellen. Familie und Beruf lässt sich etwa durch Teilzeit in wohl keiner anderen Branche so gut umsetzen, wie in den Behörden. Und auch die Pensionsregelungen sind äußerst komfortabel, im Vergleich zu Rentenempfängern. Gleiches gilt zudem für die Berufsunfähigkeitsversorgung. All dies gilt es noch besser nach außen darzustellen. Diesen Tenor erwarte ich auch von den Verbänden. Entscheidend ist es doch, im Dialog mit der Bevölkerung die Vorteile des Beamtenstatus darzustellen. Nur durch den offenen Dialog können Vorurteile ausgeräumt werden und das Ansehen kann zusätzlich wachsen und gedeihen.   Eine solide Darstellung nach außen, ist wichtig, um Nachwuchs gewinnen zu können und bietet darüber hinaus eine Plattform, für die Bevölkerung insgesamt.  In Bezug auf den Austausch miteinander, ist sicherlich noch Luft nach oben. Denn die Vielfalt der Arbeit der Landesbeamten trägt auch im Jahr 2016 zu wenig durch. Das zum Beispiel Finanzbeamte aus Schleswig-Holstein in kleinen Videos ihre Arbeit darstellen ist wichtig. Solche Vorhaben lassen sich nicht in einen Gesetzestext niederschreiben. Jedoch denke ich, dass wir uns hier im hohen Hause alle einig sind, das Beamtentum bei uns in Schleswig-Holstein so modern und vielfältig wie möglich zu präsentieren.   Mit den eingebrachten Änderungen zum Gesetzentwurf tragen wir gesetzgeberisch dazu bei, den Beruf des Beamten zu stärken. Das ist eine gute Ergänzung, die die Attraktivität des Beamtenstatus noch einmal heraushebt. 

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