Speech · 24.01.1996 Landesbehindertenplan

Dieser Landesbehindertenplan ist keine Planung, sondern eine mangelhafte Bestandsaufnahme. Ich stehe zu meiner Kritik, die ich schon bei der ersten Debatte hier im Plenum geäußert habe. Ich denke allerdings auch, daß wir noch etwas Nachsicht walten lassen sollten, da es der erste Behindertenplan des Landes ist. Unter anderem die CDU hat auf den bayerischen Behindertenplan verwiesen, und wir können uns wirklich eine große Scheibe bei Bayern oder Brandenburg abschneiden. Aber letztenendes ziehe ich es vor, im Verhältnis zu Bayern den unreiferen Plan zu haben, aber dafür zum Beispiel bessere Personalschlüssel in manchen Bereichen für Menschen mit Behinderung vorzuweisen.
Es gilt, den Plan schnell zu verbessern. Ich erwarte, daß die Landesregierung schon jetzt mit der Fortschreibung in Einzelbereichen und einer verbesserten Bestandsaufnahme beginnt; und ich erwarte von jeder kommenden Landesregierung, daß der Plan unter Beteiligung der Betroffenen so schnell wie möglich fortgeschrieben und ergänzt wird. Als Leitfaden für die Fortschreibung können die SPD-Resolution und die in der Anhörung vorgetragenen Anregungen dienen. Ich möchte hier einige Punkte herausgreifen:

Es ist eine Katastrophe, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung jetzt die Eingliederungshilfe verdrängen. Es ist unmöglich, wenn die Behindertenarbeit durch die Mängel des SGB XI jetzt auf das Niveau der Pflege und Aufbewahrung zurückgedrängt wird. Dieses blümsche Jahrhundertwerk gefährdet in allerhöchstem Maße unser oberstes Prinzip in der Behindertenarbeit: die Normalität. Ich gehe davon aus, daß wir alle diesen Rückschritt erkannt haben, und daß alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause alles tun werden, um dieses zu verhindern und zurückzuführen. Da auch die Landesregierung diese Problematik erkennt, sollte sie so schnell wie möglich im Bundesrat aktiv werden!

Wir haben ein Problem mit den Sonderschulen für Behinderte. Diese Schulen sind als Ganztagsschulen vorgesehen, was aber de facto nicht stattfindet. Daraus folgt, daß wir ein Problem mit der Betreuung von behinderten Schulkindern haben. Viele Eltern behinderter Kinder können nicht für die Nachmittagsbetreuung aufkommen. Das wäre auch kein Problem, wenn wir ausreichend Plätze in Horten hätten. Meines Wissens gibt es so etwas aber nur in Flensburg-Adelby, und in Westerland wird so etwas geplant. Hier muß ein Schwerpunkt zukünftiger Planung liegen.

Professor Dr. Walburg hat uns darauf aufmerksam gemacht, daß geistig behinderte Erwachsene in Werkstätten selbstverständlich auch ein Interesse an Fortbildung und damit an Sonderurlaub haben, daß dieses aber durch das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz konterkariert wird. Dieses berücksichtigt nämlich nicht behinderte Menschen in Werkstätten, weil ihr Angestelltenverhältnis ein ganz besonderes ist. Auch hier sind wir gefragt. In erster Linie sollten wir eine Änderung des Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetzes anstreben. Ich gebe zu, daß eine Änderung des Angestelltenstatus der Behinderten die sauberere Lösung wäre, aber diese müßte in Bonn stattfinden, und läßt wahrscheinlich lange auf sich warten.

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