Rääde · Flemming Meyer · 16.12.2004 Landesbesoldungsgesetz (Professorenbesoldung)

Aus Sicht des SSW haben sich seit der 1. Lesung der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes keine wesentlich neuen Informationen ergeben, die unsere grundlegend positive Haltung verändern. Die vorliegende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes ergibt sich aus dem Professorenbesoldungsreformgesetz des Bundes vom 16. Februar 2002. Übergeordnet hat der Bundesgesetzgeber zwar die besoldungsrechtlichen Regelungen vorgegeben, aber die Ausgestaltung macht dennoch eine landesgesetzliche Umsetzung erforderlich.

Der SSW begrüßt die Intention des Gesetzes, in Zukunft bei der Professorenbesoldung den Leistungsgedanken verstärkt in den Vordergrund zu stellen. Es ist aus unserer Sicht richtig, dass - anstelle von nach dem Dienstalter aufsteigenden Grundgehältern - nunmehr feste Grundgehälter treten. Diese Grundgehälter sollen ergänzt werden durch individuelle Bezüge nach Leistung und Qualifikation der Professoren. Damit gehen wir endlich auch in der Bundesrepublik einen Weg, der in Skandinavien oder im angelsächsischen Raum bei den Hochschulen und in der öffentlichen Verwaltung schon länger gang und gäbe ist.

Wer moderne und leistungsfähige Hochschulen haben will, braucht auch eine Besoldung, die sich verstärkt an der Leistung der Professoren orientiert. Der Leistungsgedanke muss auch in den Hochschulen Einzug halten. Damit will ich nicht gesagt haben, dass die heutigen Professoren an unseren Universitäten und Hochschulen keine Leistung erbringen. Das ist natürlich schon der Fall. Aber wer gute und neue Kräfte an die Hochschulen unseres Landes binden will, der muss diese auch mit finanziellen Angeboten ködern können. Dies gilt natürlich insbesondere für den Bereich der Forschung, wo durch die jetzt geschaffene Möglichkeit der Teilhabe an eingeworbenen Mitteln privater Dritter eine Attraktivitätssteigerung bewirkt wird.

Angesichts der heutigen Finanzlage dürfen wir uns nicht darüber wundern, dass die Finanzministerkonferenz angemahnt hat, dieses Gesetz so weit wie möglich kostenneutral zu gestalten. Ich hatte bereits in der 1. Lesung gesagt, dass dieses natürlich im Einzellfall innerhalb einer Hochschule oder zwischen den Hochschulen nicht ohne Konflikte gehen wird. Denn wenn einer mehr bekommt, dann kriegt ein anderer weniger. Die Anhörung hat diese Einschätzung bestätigt. Aber natürlich hat es in der Anhörung auch berechtigte Einwände gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes gegeben.

Deshalb hat die Ausschussmehrheit einige Veränderungen am Ursprungstext vorgenommen. Zum Beispiel soll der Anteil der W 3-Stellen an staatlichen Fachhochschulen statt 10% jetzt doch 25% betragen. Diese Erhöhung kann der SSW mittragen, da sie den Hochschulen etwas Spielraum mehr in diesem sensiblen Personalbereich gibt. Auch dass es jetzt eine jährliche Berichtspflicht der Hochschulen über die gewährten Leistungsbezüge und die Zulage geben soll, findet unsere Unterstützung, da so der Überblick über die künftige Entwicklung der Landesbesoldung gewahrt bleibt.

Allerdings bin ich sehr verwundert über die Änderungsvorschläge der CDU zu diesem Gesetz, die ja im Grunde eine unfinanzierte Erhöhung der durchschnittlichen Besoldungsausgaben im Fach- und Hochschulbereich vorsehen. Wie hängen diese zusätzlichen Ausgaben für die Hochschulen eigentlich mit dem umfassenden Sparprogramm zusammen, das CDU-Spitzenkandidat Peter Harry Carstensen und sein designierter Finanzminister Dietrich Austermann vor wenigen Tagen vorgestellt haben?

Man verlangt also auf der einen Seite radikale Einsparungen im Landeshaushalt, während man auf der anderen Seite seinen speziellen Klientelgruppen mehr Geld verspricht. Bei so einem Verhalten der CDU-Fraktion drängt sich natürlich der Eindruck auf, dass entweder die eine Hand nicht weiß, was die andere Hand macht, oder noch schlimmer, dass man bewusst jedem alles verspricht, um die Landtagswahl am 20. Februar zu gewinnen. Seriös ist ein solches Verhalten jedenfalls nicht, und deshalb werden wir den Änderungsantrag ablehnen.

Der SSW wird dem vom Ausschuss veränderten Gesetzentwurf zustimmen.

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