Rääde · Flemming Meyer · 07.05.2003 Landeswahlgesetz

Landtagsabgeordnete kosten dem Steuerzahler Geld. Deshalb kann unsere Zahl nicht unbegrenzt sein. Es gilt der Grundsatz: so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. In der Landesverfassung standen bisher 75 Abgeordnete und diese Größenordnung halten alle Fraktionen grundlegend für richtig. Wir könnten uns auch auf 30 Abgeordnete verständigen, dann würde sich der Steuerzahlerbund freuen. Aber dann könnten die wenigen Abgeordneten kaum noch eine ordentliche parlamentarische Arbeit leisten. Wer unter anderem die Regierung kontrollieren soll, muss auch genügend Leute haben, um zu durchschauen, was die Regierung so macht.

Das Problem besteht darin, dass die Zahl der verfassungsmäßig vorgesehenen 75 Abgeordneten in den letzten Jahren regelmäßig überschritten worden ist. Ursache ist, dass 45 Abgeordnete über Wahlkreise gewählt wurden und der kleinere Teil über die Landeslisten ;und da die Direktmandatsverteilung nicht dem politischen Kräfteverhältnis bei der Wahl entspricht, hat es Überhang- und Ausgleichsmandate gegeben. Wer zukünftig verhindern will, dass der Landtag wieder Übergröße bekommt, muss dieses daher zuerst durch eine Änderung der Direktmandate erreichen.
Der Landeswahlleiter hat ausgerechnet, dass eine zuverlässige Verkleinerung des Landtages nur durch eine deutliche Reduzierung der Wahlkreise erreicht werden kann. Seine Modellrechnungen haben er-geben, dass erst eine Reduzierung von heute 45 auf höchstens 38 Wahlkreise eine verlässliche Ver-minderung bringt. Oder anders herum: Nur eine Verkleinerung auf 38 Wahlkreise oder weniger ist ge-eignet, das Entstehen von Überhang- und Ausgleichsmandaten nahezu auszuschließen.
Die großen Fraktionen haben sich aber diesem Vorschlag verschlossen. Sie wollen 40 Wahlkreise er-halten. Deshalb haben sie lieber die Verfassung geändert, und die Regelzahl von 69 Landtagsabgeordneten dort festgeschrieben. SPD und CDU geben zwar zu, dass dadurch Überhang- und Ausgleichs-mandate nicht ausgeschlossen werden. Sie behaupten aber auch, dass der Landtag durch diese Ände-rung in der Regel nicht mehr so stark wachsen kann. Das zweifeln wir an. Die Zahl 69 wird schon ü-berschritten so bald mehr Parteien als SPD, CDU und SSW im Landtag vertreten sind. Es besteht ein viel zu hohes Risiko, dass der Landtag wieder über 75 - also mehr als nach der jetzt beschlossenen Verfassungsänderung - Abgeordnete bekommt.
Mit der Zahl der Wahlkreise gestalten wir die Zusammensetzung unseres eigenen Arbeitsplatzes. Das ist eine heikle Angelegenheit. SPD und CDU sind dabei leider der Versuchung erlegen, ihre eigenen Interessen abzusichern. Die Wahlkreise wurden bisher von SPD und CDU gewonnen. Weniger Wahl-kreise bedeuten auch weniger Absicherung für die direkt gewählten Kolleginnen und Kollegen aus den großen Fraktionen. Deshalb hat man sich für eine Lösung entschieden, die gut für die SPD und CDU aber schlechter für die Größe des Landtages ist. Ich frage mich wirklich, warum man dann nicht gleich bei den 45 Wahlkreisen geblieben ist. Was hier von der unheiligen Zweieinigkeit von SPD und CDU durchgedrückt werden soll, ist nur politische Kosmetik um die eigenen Interessen schön zu schminken.
Natürlich kann man sagen, dass die kleinen Fraktionen bei den Wahlkreisen nicht betroffen sind und deshalb die andere Lösung bevorzugen. Das stimmt allerdings nicht ganz. Ich möchte daran erinnern, dass es durchaus Situationen gegeben hat, wo ein SSW-Direktmandat im Norden des Landes nicht völlig utopisch war. Diese Chance wird durch die von der FDP vorgeschlagene Regelung bestimmt nicht besser. Trotzdem können wir nur dem FDP-Gesetzentwurf zustimmen. Es ist eben nicht so, dass die kleinen Fraktionen nur für die 38 Wahlkreise sind, weil sie ohnehin keine Chance haben, die Di-rektmandate zu gewinnen. Wir wollen, dass der Landtag nachhaltig daran gehindert wird, wieder Ü-bergewicht zu bekommen. Wir haben eine Rechnung des Landeswahlleiters im Rücken, der wir ver-trauen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf von SPD und CDU ablehnen.

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