Rääde · Flemming Meyer · 24.01.2002 Liberalisierung des Wettbewerbsrechts

Wenn die FDP in einem ihrer Anträge mal wieder die Abschaffung eines ganzes Paragraphen in einem Gesetz fordert und das dann noch mit einer Liberalisierung begründet, läuten normalerweise beim SSW alle Alarmglocken. Sie wissen ja, dass der SSW immer auf der Hut vor überzogenen Liberalisierungen oder Privatisierungen auf Kosten der Allgemeinheit ist.
Dennoch scheint es diesmal so, dass die FDP-Fraktion den Hebel in dieser Frage richtig angesetzt hat. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb besteht seit 1909 mit wenigen Änderungen in seiner heutigen Fassung. Und obwohl es natürlich ein großes Interesse der Gesellschaft an der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerb gibt, stellt sich dennoch die Frage, ob alle Bestimmungen, die in diesem Gesetz geregelt sind, wirklich noch in unsere heutige Zeit passen.
Die FDP fordert die Abschaffung von §7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. §7 enthält Bestimmungen über Sonderveranstaltungen und Sonderangebote. So regelt dieser Paragraph beispielsweise, wann und wie die Unternehmen ihren Winter- und Schlussverkauf durchführen dürfen oder auch unter welchen Bedingungen Sonderangebote bei einem Be-triebsjubiläum durchzuführen sind. In Absatz 1 des Paragraphen ist dazu noch festgelegt, dass Konkurrenten in bestimmten Fällen gegen Sonderveranstaltungen auf Unterlassung klagen können.
Genau so eine Klage erregte während des Jahreswechsel, die Aufmerksamkeit der deutschen Öffentlichkeit. Der Bundesgerichtshof untersagte der Kaufwarenkette C&A in Verbindung mit dem Umtausch von DM zum Euro den Kartenbezahlern eine zusätzliche finanzielle Vergünstigung zu gewähren. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, dass dieses Sonderangebot nach §7, Absatz 1 als unlauterer Wettbewerb anzusehen war.
Hier fragt man sich in der Tat, ob nicht in Zukunft die Unternehmen in solchen Fällen freie Hand bekommen sollen, weil solche Angebote zum Vorteil für die Verbraucher sind.
Dazu genügt ein Blick über die Grenze nach Norden um festzustellen, dass unsere dänischen Nachbarn es nicht so genau nehmen, in welchen Zeitraum sie ihre bekannten „Udsalg“ An-gebotsaktionen starten. In vielen unserer Nachbarländer ist die Gesetzgebung in diesen Bereich viel liberaler. Vieles spricht also dafür, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb noch mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Das hat die Bundesregierung übrigens auch öffentlich angekündigt. Von daher würden wir empfehlen, dass wir uns erst mal im Ausschuss über diese Initiative weiter unterhalten und dabei genau verfolgen, welche Pläne die Bundesregierung in diese Richtung hat.
Grundsätzlich geht der Antrag der FDP also in die richtige Richtung.

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