Rääde · Flemming Meyer · 10.09.2010 Materielle Privatisierung des Campus Lübeck des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein

Vor wenigen Tagen wurde im Sozialausschuss des Landtags wieder einmal deutlich, dass die Landesregierung weiterhin nach Kaufinteressenten für das UK S-H sucht. Auch eine Umbenennung des geplanten „Interessenbekundungsverfahrens“ in ein „Markterkundungsverfahren“ ändert daran nichts. Fakt ist, dass damit der zugesagte Bestandsschutz zur Zukunft des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein schlicht und einfach missachtet wird. Ich muss deshalb in aller Deutlichkeit festhalten: Der SSW lehnt eine Privatisierung des einzigen Krankenhauses der Maximalversorgung in Schleswig-Holstein prinzipiell ab. Und dies nicht nur für den Gültigkeitszeitraum der Anwendungsvereinbarung, sondern auch darüber hinaus.

Ob es nun die zu erwartenden negativen Konsequenzen für die Beschäftigten oder aber die Auswirkungen auf die Versorgungsqualität sind: Ganz offensichtlich sind selbst die grundlegendsten Argumente, die gegen eine Privatisierung des UK S-H sprechen, noch nicht allen bekannt. Oder aber, man will sie ganz einfach nicht hören.
Tatsache ist, dass die immer wieder kursierenden Privatisierungspläne bei vielen Beschäftigten Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes auslösen. Angesichts der großen Anstrengungen der Belegschaft, die jahrelang Opfer an Arbeitszeit, Lohneinbußen und Arbeitsqualität erbracht hat, wirkt die Haltung der Regierungsmitglieder mehr als ignorant. Wir bleiben dabei: Indem man nach Möglichkeiten und Wegen sucht, um das Klinikum schnellstmöglich zu verkaufen, missachtet man wissentlich die Vereinbarung, keine Entscheidung über die Ausgründung des Primärbereichs der Krankenversorgung im Wege einer Privatisierung zu treffen.

Dabei ist schon völlig unabhängig von einer Privatisierung eine zunehmende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein erkennbar: Die bestehenden Probleme der Vakanzbewirtschaftung und die hohe Zahl der Überlastungsanzeigen sind uns ja spätestens seit der letzten Debatte zu diesem Thema bekannt. Wir haben bereits mehrfach betont, dass die erheblichen Mehrbelastungen des Personals vor allem im medizinischen und pflegerischen Bereich nicht hinnehmbar sind. Die dringend notwendige Steigerung der Attraktivität dieser Arbeitsplätze, als Antwort auf den schon heute herrschenden Notstand im Pflegebereich, wird durch die Ausgründung der Krankenversorgung jedenfalls nicht erreicht.

Schon die Erfahrungen aus der Übernahme der Universitätsklinika Gießen und Marburg durch eine börsennotierte Krankenhaus AG belegen eindrucksvoll, wie schwerwiegend die negativen Konsequenzen einer Privatisierung für Personal und Patienten sein können: Um die Klinik in die Gewinnzone zu bringen wurden erst einmal Stellen in der Verwaltung und im Bereich der technischen Dienstleistungen wegrationalisiert. Doch schon im nächsten Schritt wurde im Pflegebereich, und damit eben auch ganz konkret an der Versorgungsqualität, gespart. Die Konsequenz daraus ist, dass die Mitarbeiter zunehmend überlastet sind und die Patienten der Uniklinik, die häufig schwer krank und besonders pflegebedürftig sind, oft nur notdürftig versorgt werden.
Für den SSW ist es daher völlig unstrittig, dass die Unternehmen, die sich bisher als Interessenten für Teile des UK S-H ins Spiel gebracht haben, selbstverständlich ebenfalls die Renditeerwartungen weltweiter Aktionäre erfüllen - und daher um jeden Preis Gewinn erwirtschaften müssen. Wir haben deshalb große Zweifel daran, dass dies nicht auf Kosten des Personals und der Versorgungsqualität geschehen wird. Für die Beschäftigten in Lübeck ist jedenfalls klar, dass sie durch eine Privatisierung kaum eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Lohnentwicklung erwarten können.

Selbst wenn diese Argumente für die Regierung, und insbesondere den zuständigen Minister, weiterhin nicht von Interesse sein sollten, muss den Verantwortlichen für die Privatisierungspläne doch zumindest eines zu denken geben: Eine Privatisierung hat - in welchem Umfang auch immer - rein finanziell höchst zweifelhafte Auswirkungen für das Land. Denn unabhängig davon bleibt Schleswig-Holstein ja in der Pflicht, die Mittel für den Bereich der Forschung und Lehre bereitzustellen und den Investitionsbedarf hierfür abzudecken. Durch eine Privatisierung aber, würden eventuelle Gewinne abgeschöpft, und auf keinen Fall für diese Aufgaben verwendet.

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