Rääde · Flemming Meyer · 24.01.2014 Mehr Steuergerechtigkeit für Schleswig-Holsteins Bürger – Kalte Progression abbauen

Die Landesregierung soll sich in Berlin für einen Ausstieg aus der so-genannten kalten Progression einsetzen, so die FDP. Eine Steuermehrbelastung soll mit diesem Antrag verhindert werden. Die kalte Progression steht natürlich nicht im luftleeren Raum, sondern sie ist an das System gebunden, ein System welches sich prinzipiell progressiv aufbaut. Unser Wirtschaftssystem produziert Inflation und die wiederum führt zu Lohnsteigerung und schon sind wir wieder bei der Progression angekommen. Ein Kreislauf also. Das macht die ganze Sache auch so verzwickt. Mit diesem Antrag will man die Liebschaft zwischen dem Fiskus und der regelmäßigen Lohnsteigerung endgültig beenden. Der Grundgedanke ist aus Sicht des SSW sicherlich nicht verkehrt. Vor dem Hintergrund der Steuergerechtigkeit, ist die kalte Progression ein echtes Problem. Denn wenn an einer Stelle etwas weggenommen wird, dann sollte auf der anderen Seite auch eine angemessene Kompensation folgen. Soziale Verhärtungen sollten aus unserer Sicht durch Gegenmaßnahmen ausgeglichen werden. Jedoch hat die FDP in ihrem Antrag etwas Wichtiges vergessen. Eigentlich sogar das Wichtigste: Nämlich die Gegenfinanzierung! Ohne diese Gegenfinanzierung, würde dieses Modell letztendlich zu Mindereinnahmen auf der staatlichen Seite führen. Das kann und sollte die Landesregierung nicht verantworten können. Die Landesregierung ist in diesem Fall, einer Steuersenkung ohne Gegenfinanzierung, in der Pflicht, im Bundesrat gegen derartige Vorhaben zu stimmen, um den damit verbundenen Schaden vom Land abwenden zu können. Schließlich muss unsere Landesregierung Verantwortung für die Lebensumstände ihrer Bürger übernehmen. Wie sie sicherlich wissen, haben Bund und Länder in Gemeinsamkeit einen umfassenden Konsolidierungspfad eingeschlagen. Mindereinnahmen würden also einen erheblichen Brocken auf der Wegstrecke darstellen. Ein Gegenstück zum Abbau solcher verdeckten Steuererhöhungen durch die kalte Progression lässt sich natürlich nicht unmittelbar aus dem Hut zaubern. Um dem Antrag einen Schritt näher zu kommen, müssen wir uns alle an genau dieser Stelle einmal Gedanken machen. Auf den Schuldenabbau kann in dieser Sache ganz sicher nicht verzichtet werden. Also was bleibt noch übrig? Eine Sache, über die man in diesem Zusammenhang nachdenken muss, ist die Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Andere Modelle um eine kalte Progression abzumildern oder zu umgehen, wären beispielsweise die Einführung einer Flat Tax, die weitere Absenkung des Eingangssatzes oder die automatische Anpassung von Steuergrenzen und Absetzbeträgen an die Inflationsrate. Mit Beginn diesen Jahres wurde ein Gesetz zum Abbau der kalten Progression auf den Weg gebracht. In zwei Schritten wird der Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif angehoben. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt also jetzt ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.354 Euro in der Einzelverlagerung steuerfrei. Ob man das nun als einen Schritt in die richtige Richtung oder auch nur für reine Kosmetik ansehen mag, ist strittig. Wir vom SSW im Landtag jedenfalls halten an zwei Grundsätzen fest: Starke Schultern können und sollten mehr tragen müssen, als schwache Schultern. Das ist unser erster Ansatz. Unser zweiter Ansatz ist, dass Steuersenkungen immer auch zeitgleich gegenfinanziert sein müssen. Beim besten Willen, kann ich einem Antrag, ohne jeglichen Hinweis auf ein Gegenfinanzierungmodell, nicht zustimmen. Falls die FDP doch noch einen fundierten Gegenfinanzierungsplan ausformulieren sollte, sind wir gerne bereit, hierüber nachzudenken.


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