Rääde · Flemming Meyer · 11.05.2001 Metropolregion Hamburg

Spätestens seit dem Bericht der Ministerpräsidentin zum STRING-Projekt - zur „Entwicklung der Südwestlichen Ostsee“ - dürften sich alle in diesem Hause darüber im Klaren sein, dass die Weiterentwicklung der Metropolregion Hamburg uns alle angeht.
Wichtiges Instrument für die Weiterentwicklung der Metropolregion ist das Regionalentwicklungskonzept 2000. Der 1. Preis bei dem Bundeswettbewerb „Regionen der Zukunft - regionale Agenden für eine nachhaltige Raum- und Siedlungsentwicklung“ ist somit auch ein Zeichen dafür, wie weit man gekommen ist; denn wie heißt es noch in der Begründung: „Die Region verfügt über ein stimmiges Konzept, das der Region eine nachhaltige Perspektive gibt. Dabei wurde der Wettbewerb bewusst als Mobilisierungsinstrument genutzt, um eine regionale Dynamik auszulösen“. Die Teilnahme am Wettbewerb hat aus schleswig-holsteinischer Sicht eine ganze Reihe von positiven Entwicklungen in Gang gesetzt. Besonders erfreulich ist, dass dadurch ein erheblicher Mobilisierungseffekt auf kommunaler Ebene erreicht werden konnte.

Im vorliegenden Bericht der Landesregierung soll nun dargelegt werden, welche konkreten Ergebnisse es gibt, welche Ziele man dabei verfolgte und welche zukünftig angestrebt werden sollen. Mir gefällt der Bericht, weil er ohne „Schnick-schnack“ das abarbeitet, wonach im Antrag der FDP- Fraktion gefragt wurde. – Dafür unseren Dank an die Ministerin und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder – und insbesondere die trilaterale Zusammenarbeit der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein – stellt die andere Seite des REK 2000 dar. Sowohl die eine als auch die andere Form der Kooperation wirkt heute sehr viel selbstverständlicher als noch vor ein paar Jahren, scheint mir; und das begrüßen wir ausdrücklich. – Wobei für uns immer noch die Grenze der Kooperation dort verläuft, wo wir als Parlament Kompetenzen abgeben, z.B. indem wir der Landesregierung Carte blanche für die Zusammenlegung von Landesbehörden geben. Mit Staatsverträgen können wir leben, einen Nordstaat durch die Hintertür wollen wir nicht.

Es würde zu weit führen, auf alle wichtigen Kooperationsbereiche einzugehen. Lassen Sie mich daher nur ein paar Beispiel herausgreifen. Der Bericht macht plausibel, wie wichtig eine gemeinsame Landesplanung für die Metropolregion ist. So weist er darauf hin, dass „Freizeitgroßeinrichtungen“ und „Großflächiger Einzelhandel“ immer mehr Planungsressourcen in Anspruch nehmen. Er stellt die Frage, ob die guten Erfahrungen, die man auf der Ebene des Informationsaustausches - als Frühwarnsystem bei der Planung - gemacht hat, nicht ausgebaut werden sollten, denn erforderlich sind eigentlich Absprachen über eine gemeinsame Strategie im Hinblick auf die gesamte Metropolregion – mit dem Ziel einer ausgewogenen Siedlungsentwicklung.

Wie wichtig eine konstruktive und länderübergreifende Zusammenarbeit ist, wurde zuletzt deutlich, als es darum ging, eine Lösung für die Endmontage des A 380 zu finden. Bekanntlich kann der Ausbau des Werkes am Mühlenberger Loch jetzt stattfinden, da der Schleswig-Holsteinische Landtag – auch mit den Stimmen des SSW – dem Staatsvertrag zugestimmt hat, womit wir uns verpflichtet haben, die erforderlichen Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen. Was diese Unternehmensansiedlung bedeuten wird für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, brauche ich nicht zu vertiefen.
Wichtig für die Weiterentwicklung der Metropolregion ist auch der ganze Bildungs- und Wissenschaftsbereich. Der Bericht führt eine Reihe von Initiativen auf, wobei es aus der Sicht des SSW immer auch darauf ankommen muss, für Menschen in der Region konkrete Erleichterungen im Alltag zu schaffen –als Beispiel sei der Bereich der beruflichen Bildung genannt.
Letztlich sei erwähnt, dass es auch im Verkehrsbereich auf der Grundlage des REK zu einer verbesserten Zusammenarbeit gekommen ist. Laut Bericht stimmen die norddeutschen Länder heute langfristig tragfähige Verkehrskonzepte gemeinsam ab, und sie treten bei der Bundesverkehrswegeplanung gemeinsam und mit verstärktem Gewicht auf. Das gilt nun auch für den Bau einer westlichen Elbquerung. „Im Rahmen der Planung der nordwestlichen Umfahrung Hamburgs einschließlich westlicher Elbquerung sind lediglich noch Details zu klären“, heißt es, wobei ich gern gewusst hätte, um welche Details es sich handeln würde.
In einem „schonungslos“ formulierten Ausblick wird umrissen, welche Schwerpunkte bei der Weiterentwicklung der Metropolregion mittelfristig gesetzt werden sollten. – Denn wie heißt es dort: Es fehlt dem bisherigen Prozess noch eine gewisse „Bodenhaftigkeit“. Selbstkritisch wird angeführt, dass den Kommunen noch konkreter und wirksamer als bisher vermittelt werden muss, welche Vorteile und Entwicklungsimpulse sie von der trilateralen Kooperation erwarten können. Viele Leitprojekte und sonstige fachliche Themen sind vor allem aus Sicht der betroffenen Landesregierungen entstanden, heißt es weiter. – Mit anderen Worten: hier sollte der Hebel angesetzt werden.

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