Präsemadiiling · 08.01.2010 Neuorganisation der ARGEn nach dem SGB II: SSW Flensburg spricht sich für kommunale Lösung aus

Auf seiner letzen Sitzung beschäftigte sich der SSW-Kreisvorstand mit der Neugestaltung der ARGEn, die ja auch Flensburg betrifft. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 darf die Umsetzung des Sozialgesetzbuches, 2. Buch (SGB II) spätestens ab 01.01.2011 nicht mehr als Arbeitsgemeinschaft organisiert sein. Nach langem hin und her hat sich das Bundesarbeitsministerium nunmehr auf das Modell der getrennten Trägerschaft festgelegt und am 03.12.2009 in einem sogenannten Eckpunktepapier niedergeschrieben.

Die SSW-Kreisvorsitzende Susanne Schäfer-Quäck sagt hierzu: „Der SSW in Flensburg lehnt das vorgelegte Eckpunktepapier ab. Die getrennte Trägerschaft ist bürgerunfreundlich, bürokratisch, personal- und kostenintensiver und verlagert Verantwortlichkeiten zu stark auf die Bundesagentur für Arbeit. Dies kann nicht im Interesse der fast 12.000 Flensburgerinnen und Flensburger sein, die auf die entsprechenden Hilfen nach dem SGB II angewiesen sind. Wir wollen weiterhin, dass die Betroffenen alles aus einer Hand bekommen können.“

Statt einer getrennten Trägerschaft fordert der SSW in Flensburg die Möglichkeit der Ausweitung der sogenannten „Option“. Im Bundesgebiet gibt es derzeit insgesamt 69 Optionskommunen, welche die Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II in Eigenregie durchführen – also ohne die Bundesagentur für Arbeit.

Schäfer-Quäck ergänzt hierzu: „Für die auf Hilfe angewiesenen Flensburgerinnen und Flensburger stellt die Option, also die Kommunalisierung der Aufgaben, die beste Lösung dar. Nur die Kommunalpolitik und -verwaltung ist im Stande die regionalen Besonderheiten in der Arbeitsmarktpolitik zu berücksichtigen. Wir brauchen dezentrale Lösungen statt Zentralismus der Bundesagentur für Arbeit. Es handelt sich bei der Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger um die größte sozialpolitische Aufgabe der Kommunen.

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