Press release · 27.03.2007 Nichtraucherschutzgesetz: Ausnahmen sind Eierkram

Zum heute von Gesundheitsministerin Trauernicht vorgestellten Nichtraucherschutzgesetz für Schleswig-Holstein erklärt der gesundheitspolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms:

„Die Landesregierung hat heute beschlossen, dass noch nichts beschlossen ist und legt dazu gleich den Gesetzentwurf vor. Weil die CDU und die SPD sich nicht einigen können, sollen jetzt die Teilnehmer des Anhörungsverfahrens und die Politiker in Hamburg und Schwerin entscheiden, ob es in Schleswig-Holstein Ausnahmen vom Rauchverbot gibt oder nicht.

Das Passivrauchen ist in kleinen Gaststätten nicht weniger gesundheitsschädlich als an all den anderen Orten, wo es zukünftig verboten sein soll. Wenn wir das Rauchen in Gaststätten schon aus gesundheitspolitischen Gründen verbieten, dann muss eine glasklare Regelung her, die das Rauchen nur noch in abgeschlossenen Raucherzimmern gestattet. Alles andere ist Eierkram.“

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