Speech · 28.09.2005 Notfallplanung Pflegemängel

Im letzten Jahr hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mehrfach mit den skandalösen Umständen der Schließung des DRK-Heimes in Flensburg oder den großen Problemen in Niebüll beschäftigt. Auch wenn die Verantwortung für die Missstände damals ganz klar beim Deutschen Roten Kreuz lag, so zeigten diese Fälle doch, dass die Zuständigkeiten im Notfall bei Pflegemängeln weiterhin sehr unklar sind. 

Der SSW vertritt heute - wie damals - die Auffassung, dass es darum gehen muss, solche Vorfälle wie die plötzliche Schließung eines Heimes - wie in Flensburg mit 100 Bewohnern - in Zukunft zu verhindern. So etwas kann man alten gebrechlichen Menschen einfach nicht zumuten. Leider liegt der Teufel wieder einmal in Detail des bürokratischen unübersichtlichen Gestrüpps der Verantwortlichkeiten im Pflegebereich. Im Zweifelsfall fühlt sich keiner verantwortlich. Auch das zeigten die oben genannten Beispiele.

Der SSW forderte daher schon im Landtagswahlkampf von der Landesregierung, dass sie eine Notfallplanung aufstellt, die solche Fälle verhindert. Wir haben dann ja auch in unserer Tolerierungsvereinbarung mit SPD und Grünen festgeschrieben, dass es im Interesse der Betroffenen ein effektives Management bei Pflegemissständen in der stationären Pflege ermöglicht werden muss. Die Landesregierung sollte daher eine Notfallplanung erarbeiten, die in solchen Situationen ein Verschieben von Verantwortung zwischen Heimträgern, Kostenträgern und Aufsichtsorganen verhindert. Auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU gibt es eine entsprechende Willensbekundung. Deshalb begrüßt der SSW auch den heutigen Antrag von  Bündnis90/Die Grünen. Denn wir müssen sicherstellen, dass es in Zukunft einen Hebel gibt – und der sollte in der klaren Verantwortung des Landes liegen – der es ermöglicht im Sinne der Heimbewohner zu handeln. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht schnellst möglich Lösungen zu finden. Der heutige Bericht der Landesregierung war also überfällig.

Eine effektive Notfallplanung kann natürlich nicht die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine verbesserte Pflege der alten Menschen ersetzen. Die Landesregierung muss daher auch ihre Initiative PflegePlus aus dem Jahr 2004 weiter entwickeln und ausbauen. Dabei ist vor allem der Ansatz, die Qualität der Pflege zu verbessern, richtig. Die alten Menschen verdienen, dass die Pflege mehr Zeit in Anspruch nimmt, auch weil sich damit die Qualität der Pflege automatisch erhöht. Dazu gehört, dass die Pflegekräfte endlich weniger Zeit für die Dokumentation aufwenden müssen und sich auf wirkliche Arbeit konzentrieren können. Positiv ist auch, dass die Landesregierung daran festhält, das Personalbemessungssystem „PLAISIR“ einzuführen. Denn mit „PLAISIR“ steht der individuelle Pflegebedarf der Betroffenen verstärkt im Mittelpunkt aller Bestrebungen. Allerdings muss man sich darüber im Klaren sein, dass die flächendeckende Einführung von „PLAISIR“ nicht zum „Nulltarif“ zu haben ist.

Die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen im Pflegebereich bleibt daher eines der Hauptprobleme in naher Zukunft. Allerdings ist dieses ein Problem, dass nur auf der Bundesebene geregelt werden kann. Die Pflegekassen, die noch vor wenigen Jahren große Überschüsse anhäuften, sind quasi leer. Einer der wichtigsten Aufgaben für eine neue Bundesregierung wird daher eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung sein. Und auch hier gilt, dass wir die Beiträge nicht einfach ins bodenlose erhöhen können, weil sich die Lohnnebenkosten dann ebenfalls erhöhen. Deshalb plädiert der SSW auch in diesem Bereich für eine steuerfinanzierte Pflegeversicherung

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