Rääde · Flemming Meyer · 10.12.1997 "Öffentliche Ordnung": Änderung des Landesverwaltungsgesetzes

Zusammenfassend kann man sagen: Es ist im Grunde genommen völlig gleichgültig, welche Maßnahmen in puncto Innere Sicherheit ergriffen werden. Aus der Sicht der CDU werden sie immer unzureichend sein. Damit könnte man leben, wenn dieses Verhalten nicht immer wieder das gleiche Ergebnis nach sich ziehen würde: Mit der von Ihnen betriebenen Politik schüren Sie die Ängste unserer Bürgerinnen und Bürger. Dafür tragen Sie die Verantwortung. Es würde Ihnen nicht schlecht zu Gesicht stehen, wenn Sie sich des öfteren die Frage stellen würden, ob es nicht angebracht wäre, mit dieser Verantwortung etwas verantwortungsvoller umzugehen.

Sie wollen den Begriff der „öffentlichen Ordnung“ wieder einführen. Nichts anderes verbirgt sich hinter Ihrem Gesetzentwurf. Wem wollen Sie damit denn eigentlich einen Gefallen tun? Oder wollen Sie diesen Gesetzentwurf als den goldenen Griff verkaufen nach dem Motto: „Die CDU hat auch in dieser Legislaturperiode wieder etwas ganz tolles unternommen, um die Kriminalität in unserem Lande einzudämmen. Leider erhielten wir dafür keine Mehrheit. Wählt uns. Dann steht Euch ein sicheres Leben bevor.“

Da dieser Gesetzentwurf seinen gewohnten Gang gehen wird, ist der SSW dafür, daß der wissenschaftliche Dienst als erstes einmal nachschaut, in wie vielen Bundesländerun der Begriff der öffentlichen Ordnung überhaupt noch besteht. Wir sollten dann eine Initiative unternehmen, indem wir diese Länder darauf aufmerksam machen, daß sie einmal ihre Polizeigesetze „abstauben“ sollten.

Im Ernst: Die große Änderung des Landesverwaltungsgesetzes ist Anfang 1992 beschlossen worden. In einem Monat wird es also 6 Jahre her sein, daß man sich in Schleswig-Holstein von dem Begriff der „öffentlichen Ordnung“ verabschiedet hat. Es ist ganz interessant, die damaligen Landtagsprotokolle aus der 12. Legislaturperiode durchzulesen. Die Polizei würde durch ihre Reduzierung auf die Wahrung der „öffentlichen Sicherheit“ in große Schwierigkeiten kommen. Sie hätte nahezu keine Eingriffsmöglichkeit mehr. Schleswig-Holstein würde zum Wallfahrtsland der Kriminellen der gesamten Bundesrepublik werden. Schon damals malten die Landtagsabgeordneten der CDU Horrorvisionen.

Wenn man sich einmal anschaut, was seither geschehen ist, so vermag ich nicht zu erkennen, daß sich die bangen Ahnungen der CDU in irgendeiner Weise verwirklicht hätten. Meines Wissens steht auch die Polizei voll und ganz hinter der Reduzierung auf die Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Mir ist kein Konflikt bekannt, in dem ein Polizeibeamte gesagt hätte: „Jetzt, in diesem Moment, kann ich gar nichts tun. Es muß unbedingt die öffentliche Ordnung ihre Renaissance erfahren, damit ich endlich wieder in vernünftiger Weise eingreifen kann.“

All die bösen Folgen, die die CDU bei der großen Reform des Landesverwaltungsgesetzes im Jahre 1992 vorhergesagt hat, sind nicht eingetreten. Deshalb kann ich Ihren Vorstoß nicht nachvollziehen. Ich befürchte auch, daß ich bei den Ausschußberatungen nicht viel klüger werde. Für den SSW kann ich deshalb schon heute sagen, daß der Ruf nach Wiedereinführung der „öffentlichen Ordnung“ bei uns auf große Bedenken stößt.

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