Rääde · Flemming Meyer · 24.04.1997 Opferschutz

„Von der Krippe bis zur Bahre: Formulare, Formulare ....“ An diesen Spruch fühlt man sich erinnert, wenn man sich mit den Voraussetzungen für die Opferentschädigung befaßt. Die Kritik der Bürgerbeauftragten kann ich verstehen.

Im Bericht heißt es, daß die Opfer von Straftaten die ihnen eingeräumten Rechte nur in Anspruch nehmen können, wenn sie darüber ausreichend und verständlich informiert sind. Es wird auf eine Reihe von Merkblättern verwiesen, die an verschiedenen Orten ausliegen. Im Bericht steht weiter, daß die Landesregierung die vorhandenen Möglichkeiten der Information für ausreichend hält. Eingeräumt wird allerdings, daß das Opferschutzmerkblatt als „schwer verständlich“ kritisiert wird. Man prüft, ob dieses Merkblatt überarbeitet und neu gestaltet werden soll.

Es fällt mir schwer, nachzuvollziehen, warum es nötig sein soll, in eine Prüfung einzutreten, wenn ein Mangel vorliegt, den man offensichtlich auch selbst als solchen erkannt hat.
Opfer von Straftaten haben es schwer genug. Ich habe große Probleme damit, mir vorzustellen, wie beispielsweise ein durch eine Raubtat schwer Verletzter psychisch oder physisch in der Lage sein soll, einen Antrag auf Opferentschädigung zu stellen. Wie soll er schwer verständliche Merkblätter ausfüllen können? Gleichzeitig heißt es aber, daß ein Anspruch erst ab Stellung eines Antrages gegeben sein kann. Wird der Antrag zu spät gestellt, hat das Opfer einer Straftat also erneut Nachteile zu erdulden.

In Deutschland müssen Bürger, die einen Anspruch auf eine Leistung haben, zum Erhalt der Leistung immer erst einen Antrag stellen. Stellen sie den Antrag nicht, erhalten sie auch keine Leistung. Stellen sie den Antrag später, erhalten sie rückwirkend in den meisten Fällen ebenfalls keine Leistung. Die Leistung wird in der Regel erst von dem Zeitpunkt der Antragstellung an gewährt. Wer keinen Antrag stellt, bekommt auch kein Geld. Das bedeutet, daß diejenigen Bürger am besten gestellt sind, die ihre Rechte kennen. Vor allem müssen sie in der Lage sein, Anträge zu stellen. Das ist bekanntlich nicht immer ganz einfach.

Der Opferschutzbericht macht einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, daß sich Behördenbedienstete - ob nun Beamte oder Angestellte - als Erbringer von Dienstleistungen verstehen. Es wäre wichtig, Opfer von Straftaten künftig nicht nur darauf aufmerksam zu machen, daß irgendwo Merkblätter ausliegen. Es sollte selbstverständlich sein, daß die Opfer von Straftaten, die möglicherweise einen Anspruch auf Opferentschädigung haben könnten, hierauf aufmerksam gemacht werden. Sie sollten darüber aufgeklärt werden, daß und wann sie ihren Anspruch geltend machen müssen. Gegebenenfalls sollten Behördenmitarbeiter zur Verfügung stehen, um ihnen beim Ausfüllen der erforderlichen Merkblätter zu helfen.

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