Rääde · Flemming Meyer · 03.05.2006 PACT-Gesetz

Als der Innenminister im November letzten Jahres einen Referentenentwurf zum so genannten PACT-Gesetz vorlegte, war der SSW sehr skeptisch. Natürlich unterstützen auch wir das prinzipielle Anliegen der Landesregierung, unsere Innenstädte zu stärken. Es ist richtig, den Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen in den Innenstädten  und in den gewachsenen Siedlungsstrukturen Schleswig-Holsteins neue Instrumente an die Hand zu geben, damit sie ihre Position im harten Wettbewerb mit den Einkaufszentren, die sich um die Städte herum angesiedelt haben, stärken können.

Das „BID-Konzept“, das dem PACT -Gesetzentwurf zugrunde liegt, ist ein solches Instrument, weil es eine Methode ist, die Finanzierung von Stadtmarketingvereinigungen und deren Projekte zu verbessern. Das Konzept kann auch dazu beitragen, durch städtebauliche Zielsetzungen eine Attraktivitätssteigerung in einem kleinräumigen Umfeld von Einzelhandel und Dienstleistern zu schaffen. Somit kann die Umsetzung eines solchen Konzeptes zu lebenden Stadtzentren, in denen die Menschen gerne einkaufen, ihre Freizeit verbringen und auch wohnen wollen, beitragen.

Allerdings sahen wir im November die Große Koalition auf den falschen Weg. Denn im Referentenentwurf wurde noch ohne Not zu viel neue Bürokratie aufgebaut. So gab es ein kompliziertes Antragsverfahren und auch die Berechnung der neuen Zwangsbeiträge war undurchschaubar. Dazu kam, dass durch die Einrichtung eines zusätzlichen Aufgabenträgers - und die Aufsicht der IHKn hierüber - eine unnötige Bürokratisierung von Aufgaben aufgebaut wurde, die alle Beteiligten im eigenen Interesse erledigen sollten. Dies sollte zwar auf freiwilliger Basis geschehen, aber hätte man sich dazu entschlossen, hätte man eine überbordende Bürokratie bekommen.

Nach dem bisherigen Referentenentwurf sind wir dann positiv vom vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung überrascht worden. Es ist bisher ja äußerst selten passiert, dass die Große Koalition sachliche Einwände im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt hat. Aber das ist hier der Fall. Denn dieser Gesetzentwurf ist eine echte Verbesserung gegenüber den bürokratischen und obrigkeitsstaatlichen Lösungen, die uns bisher vorgelegt wurden.
So ist es aus Sicht des SSW richtig, den Beteiligten vor Ort im Detail zu überlassen, wie ihre Innenstadt am besten gestärkt werden kann. Das PACT-Gesetz gibt hier nur den finanziellen und rechtlichen Rahmen vor, auf dessen Grundlage die Kommunen dann selbst handeln müssen. Es liegt also in der Hand der Gemeinde- oder Stadtvertretung aktiv zu werden und Beschlüsse zur Bildung von privaten Partnerschaften zur Attraktivitätssteigerung einiger Bereiche oder Teilbereiche in abgegrenzten Innenstadtbereichen zu treffen.

Die Kommunen bestimmen auf Antrag der lokalen Initiative in einem vom Gesetz vorgegebenen Rahmen in einer eigens dafür festgelegten Satzung die Höhe der Abgabe selbst. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde werden die Ziele und Verpflichtungen festgelegt. Nur wenn mehr als ein Drittel der Betroffenen widersprechen, darf die Satzung nicht erlassen werden. Natürlich wird die Höhe der Abgabe immer zu Konflikten führen, besonders bei denjenigen die gar nicht an einer solidarischen Lösung interessiert sind. Allerdings ist es besser die Höhe der Abgabe den Verantwortlichen vor Ort zu überlassen, als es – wie im Entwurf zum BID-Gesetz der Grünen – landesweit vorzugeben, weil die Gemeinde doch mehr über die Verhältnisse in den betreffenden Bereichen weiß als der Gesetzgeber und daher – hoffentlich - gerechtere Verteilungsmaßstäbe finden kann.

Unlogisch erscheint uns allerdings, weshalb Freiberufler und Gewerbetreibende von vornherein von den PACT-Bestimmungen befreit werden sollen. Nur auf Beschluss der Kommunen können diese miteinbezogen werden. Da aber auch sie von attraktiveren Innenstädten profitieren, sollten sie aus Sicht des SSW auch prinzipiell ihr Scherflein dazu beitragen müssen. Hier gibt es im jeden Fall noch Beratungsbedarf, aber wir sehen den geänderten Gesetzentwurf trotzdem positiv.

Weitere Artikel

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 11.01.2021 Wir dürfen die Grenzpendler nicht im Stich lassen!

Zur Situation der Grenzpendler nach den Corona-Verschärfungen an der dänischen Grenze nehmen der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und MdL Jette Waldinger-Thiering Stellung:

Weiterlesen

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 10.12.2020 Negative Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg zur Schülerbeförderung der dänischen Minderheit ist Diskrimination!

Mit großem Unverständnis reagierte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer auf die Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg in 2021 keinen Zuschuss mehr für die Schülerbeförderung der dänischen Minderheit zu geben.

Weiterlesen

Präsemadiiling · Flemming Meyer · 31.07.2020 Mange tak und auf Wiedersehen

Weiterlesen