Rääde · Flemming Meyer · 22.03.2006 Parlamentsinformationsgesetz

Das Gesetz über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung zeigt in die richtige Richtung. Der SSW, Vater des Informationsfreiheitsgesetzes, befürwortet die bessere und zeitnahe Informierung des Parlamentes ausdrücklich. Vorgänge, wie in den letzten Monaten geschehen, als der Landtag die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages nur noch diskutieren, aber nicht mehr Einfluss nehmen konnte, gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an.

Wir haben das Vorhaben heute nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung. Mir klingt noch die Debatte zur ersten Vorlage durch die damalige Oppositionsfraktion CDU im Ohr. Damals hagelte es teilweise vernichtende Kritik. Vor zwei Jahren hatte die CDU-Fraktion lediglich die wörtliche Übertragung eines entsprechenden bayerischen Gesetzes eingebracht. Erst nach Diskussionen im Ausschuss sowie der Stellungnahme durch den Wissenschaftlichen Dienst kam ein anderer Entwurf heraus. Der Gesetzentwurf fiel 2005 der Diskontinuität anheim.

Heute liegt uns ein komplett umgearbeitetes Gesetz vor. Es ist weiterhin nicht so, dass wir ganz bei Null anfangen. Die Landesverfassung sieht bereits die Informierung des Parlamentes vor. Die zentrale Frage lautet also, wie sehr Anspruch und Wirklichkeit auseinander klaffen.  Soll heißen: Durch ein neues Gesetz wird es keineswegs automatisch zu mehr Informationen kommen. Wie geduldig Papier ist, zeigt uns der entsprechende Artikel in der Landesverfassung. Auch dieses Gesetz muss mit Leben erfüllt werden. Die Landesregierung muss erst noch beweisen, wie ernst sie die rechtzeitige Informierung und die Berücksichtung unserer Einwände nimmt.

Die Landesregierung wird zur Berücksichtigung der Kritik angehalten. Das verdanken wir einem Hinweis des wissenschaftlichen Dienstes, der eine entsprechende Formulierung beigetragen hat. Ohne die Verpflichtung zur Berücksichtigung des parlamentarischen Votums wäre das Gesetz nur ein zahnloser Tiger, immer abhängig von Zugeständnissen der Regierung.
Wir dürfen aber nicht vergessen, dass der Landtag keineswegs mit einer Stimme spricht. Fällt das Votum der Opposition ganz anders aus als das der Regierungsfraktionen, wird die Regierung letztlich doch nach Gusto entscheiden.

Doch wir sollten nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Zwei SSW-Forderungen berücksichtigt der Entwurf: zum einen den nach einer rechtzeitigen Inkenntnissetzung. Die Zeitfristen, die das Gesetz vorsieht, sind angemessen und auch für kleine Fraktionen ausreichend. Der Praxistest steht natürlich noch aus. Einige befürchten, dass uns die Regierung im wahrsten Sinne des Wortes mit Papieren zudeckt.

Eine andere SSW-Forderung betrifft den Bereich der Informationspflicht. Der Entwurf umfasst nicht nur Staatsverträge, sondern auch Vorhaben im Zusammenhang mit schleswig-holsteinischen Bundesratsinitiativen und EU-Gesetzen. Das sind Bereiche, bei denen der SSW schon seit vielen Jahren auf die faktische Entmündigung des Landtages hingewiesen hat. Viele Bürger misstrauen den Entwicklungen auf europäischer Ebene, weil sie sie einfach nicht durchschauen. Die Landtage sind aufgerufen, die Kompetenzverteilung, gerade auch unter der Frage der Subsidiarität zu kontrollieren. Dazu sammeln wir gerade Erfahrungen mit einem ersten Testlauf des Ausschusses der Regionen.

Die im Entwurf angeführte Liste der Informationspflichten darf nicht abschließend sein. Wir werden es nicht zulassen, dass die allgemeinen Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Parlament begrenzt werden. Ich gehe davon aus, dass wir in den Ausschussberatungen diesen Schönheitsfehler noch beheben werden.

Im Ausschuss muss meiner Ansicht nach auch unbedingt geklärt werden, wie die Inhalte des Gesetzes umzusetzen sind. Es enthält eine ganze Reihe von vagen Adjektiven und unbestimmten Rechtsbegriffen, die hinterfragt werden sollten. Ich weiß natürlich sehr wohl, dass exekutives Handeln letztlich nicht durchgängig vom Parlament kontrollierbar ist. Es bleibt abzuwarten, welchen tatsächlichen Niederschlag die Voten der Fraktionen haben werden.
Der SSW begrüßt es, dass eine Überprüfung der Wirkung des Gesetzes in zwei Jahren vorgesehen ist. Diese Gelegenheit zur Evaluation sollten wir ausgiebig nutzen. Dann hat sich nämlich eine gewisse Routine eingespielt, und wir werden sehen, was das Gesetz in Bezug auf Transparenz und Willensbildung wirklich leisten kann.

Schleswig-Holstein ist erst das vierte Bundesland, dessen Landesregierung zu einer umfassenden Informierung verpflichtet wird. Ich hoffe, dass andere uns folgen und von unseren Erfahrungen profitieren werden.

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