Rääde · Lars Harms · 10.12.2020 Personalmangel in der Justiz lässt sich nicht wegklatschen

„Die Corona-Krise ist nur die Spitze des Eisberges.“

Lars Harms zu TOP 19 - Mündlicher Bericht über die Funktionsfähigkeit der Justiz während der Corona-Epidemie (Drs. 19/2588)

Das Corona-Virus macht auch vor den Justizvollzuganstalten keinen Halt. Und auch nicht vor den Gerichten. Schon seit einem dreiviertel Jahr, herrscht auch dort, wie überall anders auch, die so-genannte Corona-Lage. Immer wieder, haben wir darüber auch im Ausschuss beraten, auch wenn es eigentlich um Gesetzesänderungen geht, so spielt die aktuelle Situation eben auch immer mit rein. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass der Justizminister hier im Parlament eben auch nochmal eine Gesamtdarstellung bietet. Der Bericht des Ministers hat mir noch einmal deutlich gemacht, dass die Corona-Krise im Grunde genommen nur die Spitze des Eisberges ist. So sehe ich es jedenfalls. Denn es ist leider so, dass wir schon lange Kummer mit dem Personal in den JVAs und den Gerichten haben. Nicht weil sie keine gute Arbeit leisten. Im Gegenteil, sondern weil es einfach nicht genug Personal gibt. Hinzu kommt nicht nur eine hohe Arbeitsbelastung für das örtliche Personal, sondern bisweilen auch ein hoher Krankenstand. Es ist kein einfaches Arbeitsumfeld und die arbeitsbedingten Herausforderungen sind groß. Hier müssen wir als Landespolitik dringend Abhilfe schaffen.  

Wir als SSW haben in den vergangenen Jahren genau das auch in unseren Haushaltsanträgen deutlich gemacht.  Wir haben daher schon viele Jahre immer wieder beantragt, dass die Stellen im Justizbereich, die künftig wegfallen sollen, in bleibende Stellen umgewandelt werden. Dieses Ansinnen, werden wir auch in unseren Änderungsanträgen zum Landeshaushalt abermals darstellen.  Hier gilt es das bestehende Potential zu nutzen. Wir müssen weg kommen, vom Gedanken des Personaleinsparens.  Vor diesem Hintergrund war es richtig, dass die Landesregierung nun ja auch eine Personalbedarfsanalyse für die Justizvollzugsanstalten erarbeitet hat. Das schafft endlich Klarheit. 

Was auch klar ist, ist dass die Rechtsprechung auch in den nächsten Jahren nicht einfacher werden wird.  Auch das Thema Corona wird die Gerichte spürbar beschäftigen.  Selten hat ein Thema oder besser gesagt eine Lebenssituation, die Gesellschaft als Ganze so klar betroffen gemacht.  Noch nie war die Dichte der Änderungen von Verordnungen so hoch wie in den letzten Monaten. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, eine funktionsfähige Justiz zu haben. Das haben wir ja nicht erst beim Thema Beherbergungsverbot gemerkt.  
Hier braucht es daher qualifiziertes Personal, um dieser komplexen Rechtsprechung auch gerecht werden zu können. Was mir an dieser Stelle noch wichtig ist zu betonen ist, dass es eben nicht ausschließlich um Richterstellen geht, sondern eben auch um den nachgeordneten Bereich, wie etwa der Rechtspfleger.  Auch diesen Bereich sollten wir im Blick haben.  Hier gilt es nicht nur die Richter zu entlasten, sondern es geht eben auch darum, die Attraktivität des Berufs des Rechtspflegers zu steigern. Dazu haben wir als SSW bereits  Initiativen auf den Weg gebracht.  Die entsprechende Debatte ist also angegangen.  Zusammen mit der Jamaika-Koalition, haben wir im Ausschuss eine Stärkung des Berufsstands der Rechtspfleger durch zusätzliche Aufgabenübertragungen beschlossen.  Ab 2021 können diese also auch Dinge die das Handelsregister betreffen, bearbeiten. Auch dies könnte unserer Auffassung nach, zu einer Beschleunigung der Verfahren kommen, zu mindestens für einen Teilbereich.  Eine Beschleunigung wäre eine gute Sache,  gerade auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie. Fest steht also, dass  die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit für uns kein Selbstzweck ist, sondern sie ist gewissermaßen Pflicht und daher ist eine angemessen Personalausstattung im Rechtswesen eine absolute Notwendigkeit.
 

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