Präsemadiiling · Lars Harms · 16.03.2022 Rechte müssen natürlich auch einklagbar sein

Bürgerinnen und Bürger können ihre landesspezifischen Grundrechte auch künftig nicht vor dem Landesverfassungsgericht einklagen. Dies hat die Jamaika-Koalition heute im Innen- und Rechtsausschuss beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Rechte, die man nicht einklagen kann, sind nur ein stumpfes Schwert. Deshalb ist es mir unbegreiflich, warum Jamaika unserem Gesetzentwurf (Drucksache 19/719, Umdruck 19/5977) heute nicht zugestimmt hat.
In Schleswig-Holstein haben wir eine Reihe von landesspezifischen Grundrechten, die nur in unserem Bundesland gelten. Darunter fallen unter anderem die in der Landesverfassung garantierten Minderheitenrechte, die Inklusion und der Bereich der Digitalisierung.
Kam es zu einer Verletzung dieser Rechte, blieb den Betroffenen der Weg vor das Landesverfassungsgericht jedoch bisher verwehrt. Diesen völlig unlogischen Umstand hätten wir mit unserem SSW-Gesetzentwurf beheben können. Doch wir müssen leider feststellen: Das ist mit CDU, FDP und aus Koalitionsraison auch mit den Grünen nicht zu machen.
Klar ist: Wir werden nach der Wahl einen neuen Anlauf unternehmen. Denn natürlich sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte auch einklagen können. Ansonsten haben die gewährten Grundrechte praktisch keinen Wert. Und das kann es doch nicht sein.

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