Rääde · Flemming Meyer · 20.01.1996 Reform der Energiewirtschaft

Wir vom SSW freuen uns über diesen Antrag. Anläßlich der Debatte der Regierungserklärung haben wir die Reformierung des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 gefordert. Diese Forderung wird in dem vorliegenden Antrag berücksichtigt. Insoweit ist eine Anlehnung an die Initiative des SSW aus der Mitte der achziger Jahre gegeben. Es ist gut, daß das Thema endlich wieder angepackt wird.

Aus der Sicht des SSW könnte die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes maßgeblich dazu beitragen, die Energiemonopole der Energieversorgungsunternehmen aufzubrechen und die dezentrale Energieversorgung nachhaltig zu fördern.

Der Ausstieg aus der Atomenergie wird seit Jahren auch vom SSW gefordert. Als wir in den siebziger Jahren die Ölkrise hatten, war das Ergebnis die Entscheidung für die Atomkraft. Das Ergebnis dieser Entscheidung ist, daß uns die großen Energieversorger den Ausstieg aus der Atomkraft heute fast unmöglich machen.

In Dänemark hat man sich gegen die Atomkraft entschieden und gemeinsam mit den Versorgungsunternehmen andere Wege eingeschlagen. Ich hoffe, daß uns das in Deutschland auch gelingen wird.

Eines unserer wichtigsten Probleme ist der vorratschonende, klimaverträgliche Umgang mit Energie.
Es ist dringend erforderlich, daß Bund, Länder, Kreise und Kommunen zusammen mit Versorgungsunternehmen und den einzelnen Bürgern in einen verantwortungsvollen Dialog treten.
Hier ist parteiübergreifende Zusammenarbeit von ganz entscheidender Bedeutung - einen Profilierungsstreit können wir nicht gebrauchen.

Wir können einen Streit um alternative Energieformen ebensowenig gebrauchen. Wir müssen uns vielmehr dafür stark machen, daß schnellstens alle zusätzlichen umweltschonenden Energien genutzt werden.
Es ist eine neue Energiepolitik erforderlich, die Handlungsmöglichkeiten bietet, umweltfreundliche Techniken anzuwenden. Davon sind wir noch weit entfernt!

Als im vergangenen Jahr die große Gefährdung unseres Klimas durch die neuen Kohlekraftwerke der Chinesen kritisiert wurde, erwähnte niemand, daß wir vielleicht das schlechte Vorbild sind. In China werden einfache Kohlekraftwerke gebaut, die lediglich mit einem Wirkungsgrad von 35 % arbeiten. Der durchschnittliche Wirkungsgrad des Kraftwerksparks der öffentlichen Stromversorger in Deutschland liegt bei 35 %.

Lediglich 6 % der öffentlichen Stromversorgung kommt aus Kraftwerken, die auch die Abwärme nutzen. Das ist dann ein seltener Fall von Kraftwärmekopplung. Bei Kraftwärmekopplung ergeben sich Wirkungsgrade bis zu 90 %. Die nicht genutzte Abwärme aus den Kraftwerken entspricht einer Ölmenge von 40 - 50 Millionen Tonnen jährlich. Das ist eine unverantwortliche Verschwendung.

Uns ist vollkommen klar, daß die Abwärmenutzung nicht problemlos ist. Auf der einen Seite würde die Abwärmenutzung aus öffentlichen Kraftwerken gleichzeitig einen Rückgang des Verkaufs fossiler Brennstoffe durch öffentliche Versorgungsunternehmen bedeuten. Hieran haben diese Versorgungsunternehmen, für die die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht, kein Interesse.
Auf der anderen Seite verfügen unserer Städte nicht über die ausreichende Infrastruktur, um Wärme zu den Haushalten transportieren zu können. Hier muß der Ausbau der Fernwärme dringend erfolgen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern vor allem Geld.

Wir haben hinsichtlich des Antrages insofern eine zusätzliche Anregung, die wir gern in die Debatte einbringen würden. Eine Möglichkeit sehen wir darin, die ungenutzte Abwärmemenge der Kraftwerke mit einer Steuer in Höhe des Marktpreises der Primärenergie zu belasten. So würden wir die Energieversorgungsunternehmen dazu anregen können, endlich die vergeudete Energie zu nutzen. Das wäre aus unserer Sicht jedenfalls eine Möglichkeit, mit der wir uns eingehender befassen sollten.
Beim Energiesparen wären allerdings auch damit immer noch nicht angekommen.

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