Rääde · Flemming Meyer · 20.01.1999 Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat eine redliche Debatte verdient. Der Streit ist für viele Bürgerinnen und Bürger nur schwer zu verstehen. Jahrelang ist in Sachen notwendiger Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nichts geschehen. Jetzt hat die neue Bundesregierung einen Entwurf erarbeitet. Statt die Debatte im Bundestag zu führen - wo sie hingehört - wird sie nun auf der Straße ausgetragen. Unterschriften werden eingesammelt, ohne daß die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt worden sind, worum es im einzelnen geht. Eine ordentliche Öffentlichkeitsarbeit ist überhaupt nicht geleistet worden. Zurück bleiben wird ein Scherbenhaufen.
Für den SSW steht fest, daß eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts längst überfällig ist. Dabei geht es nicht nur um die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft. Sie ist - wie gesagt - nur ein Teilbereich der Reform. Es geht zuallererst darum, wer deutscher Staatsangehöriger sein soll oder sein darf.
Bis 1934 leitete sich die Reichszugehörigkeit aus der Landeszugehörigkeit ab. Seit 1934 besteht die unabgeleitete deutsche Staatsbürgerschaft, die nach 1945 erhalten geblieben ist. Es stellt sich seit langem die Frage, ob an diesem Blutsprinzip festgehalten werden soll. Demgegenüber erhält das Kind nach dem sogenannten Bodenprinzip die Staatsangehörigkeit des Staates, in dem es zur Welt kommt. Die Nationalität der Eltern spielt dabei keine Rolle. Die neue Bundesregierung möchte dieses Bodenprinzip in bestimmten Grenzen einführen. Das ist das Grundsätzliche, worüber schon seit langem diskutiert wird - nicht nur in juristischen Fachkreisen. Ich will der alten Bundesregierung gern zugutehalten, daß sie sich auch mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Sie hat aber nichts vorgelegt. Nicht zuletzt aus diesem Grund kommt Deutschland in der europäischen Gesamtschau langsam aber sicher die Rolle des Schlußlichts zu. Man könnte fast vermuten, daß man sich bewußt zurückgelehnt hat, um abzuwarten, ob man sich vor der Verantwortung zur Reform des veralteten Staatsangehörigkeitsrechts drücken könnte mit dem Hinweis auf eine EU-Staatsbürgerschaft. Damit helfen wir aber gerade den Ausländern überhaupt nicht, die in erster Linie von dem Reformvorhaben betroffen sind - und denen es in erster Linie gilt, Hilfe zukommen zu lassen. Man übersieht dabei auch, daß heute auf europäischer Ebene ein ganz anderes Verständnis vorherrscht, als das noch vor wenigen Jahren der Fall war. So hat es beispielsweise eine Konvention des Europarats gegeben, die sich für die Vermeidung der Mehrstaatigkeit ausgesprochen hat. Mittlerweile gibt es aber eine neue Konvention, die sich zu der Frage der Staatsbürgerschaft sozusagen neutral verhält. Diese Konvention muß in Deutschland noch ratifiziert werden. Hier hat sich in den letzten Jahren also viel verändert. Heute ist die doppelte Staatsbürgerschaft in vielen europäischen Ländern selbstverständlich.
Von den Gegnern der doppelten Staatsbürgerschaft wird vielfach ins Feld geführt, sie widerspräche dem Grundgesetz. Dabei wird aber die Haltung des Bundesverfassungsgerichts außer acht gelassen, das sich bei der Entscheidung über das Kommunalwahlrecht für Ausländer unmißverständlich geäußert hat. Ganz unpräzise umschrieben sagt das Bundesverfassungsgericht, daß alle in einem Land lebenden Menschen die Möglichkeit haben sollen, ihre" Demokratie mit zu gestalten. In Deutschland gibt es demnach viel zu viele ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die kein Wahlrecht haben. Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Möglichkeit verwiesen, auf diese Tatsache mit entsprechenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen zu reagieren. Für die Ausländer, die ihre Staatangehörigkeit nicht aufgeben können oder wollen, kann das nur einen Anspruch auf eine doppelte Staatsbürgerschaft bedeuten. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, sind Inländer ohne inländischen Paß. Jetzt sollen sie den entsprechenden Ausweis erhalten.
Die Reform ist kein Selbstzweck. Es geht um Integration. Die Unterschriftenaktion der CDU enthält den Satz: "Die Einbürgerung kann erst am Ende einer gelungenen Integration stehen." Aus der Sicht des SSW sollte der Satz richtigerweise lauten: "Die Einbürgerung kann zu einer gelungenen Integration beitragen." Sicher, man sollte nicht der Hoffnung erliegen, daß die Einbürgerung alle Integrationsprobleme lösen kann. Man darf aber auch nicht die Augen davor verschließen, daß die deutsche Wirklichkeit Integration oftmals verhindert. Es ist in den bundesdeutschen Metropolen keine Ausnahme, daß Wohnungssuchende zunächst darauf abgeklopft werden, ob sie Ausländer sind. So entsteht Ghettoisierung. Andererseits ist es sicher richtig, daß erwachsenen einbürgerungswilligen Ausländern etwas abverlangt werden muß. Ich denke hier beispielsweise an das Bekenntnis zur Demokratie, zum deutschen Rechtsstaat und zur deutschen Sprache.
Deutschland hat sehr viele ausländische Inländer, die seit nunmehr drei Generationen hier leben. Ihre Kinder sind in unserer westlichen Welt mit ihren entsprechenden Werten und einer bestimmten Lebensanschauung aufgewachsen. Natürlich werden Kinder auch von ihrem Elternhaus geprägt. Als Erwachsene können sie zu recht von sich behaupten, daß zwei Herzen in ihrer Brust schlagen. Weshalb sollen sie nicht zu beiden Herzen stehen dürfen? Der Gedanke, mit achzehn Jahren solle man sich für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden, geht mit der Befürchtung einher, die doppelte Staatsbürgerschaft könnte ein Loyalitätsempfinden zu Deutschland verhindern. Wer das behauptet, verkennt die Situation Angehöriger nationaler Minderheiten. iDazu möchte ich Karl Otto Meyer zitieren, der immer von sich selber sagt, er sei ein Däne mit deutschem Paß. Die Staatsbürgerschaft ist also nur ein Teil der eigenen Identität. Die deutsche Gesellschaft hat aber viele verschiedene Formen von Identität, die nicht alle an den jeweiligen Ausweis geknüpft sind. Die Loyalität zu einem Land wird nur dadurch gefördert, daß man sich mit ihm identifizieren kann. Man muß sich in der Gesellschaft wiederfinden, in der man lebt. Es ist ein Skandal, daß Ausländerinnen und Ausländer, die seit mehr als zwanzig Jahren Inländer sind, keine Teilhabe an unserer Demokratie haben.
Die Befürchtung, doppelte Staatsbürger erhielten doppelte Leistungen, ist unbegründet. In den meisten europäischen Staaten sind Leisungen eng mit dem Wohnsitzprinzip verknüpft. Ebenso wenig ist zu erwarten, daß doppelte Staatsbürger doppelt so viele Verpflichtungen haben werden. Bilaterale Abkommen zur Ableistung der Wehrpflicht, wie es sie zwischen der Türkei und Deutschland bereits gibt, werden das verhindern.
Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen ist kurz und bündig und beinhaltet genau einen Satz. Dennoch ist gerade dieser Satz nicht unproblematisch. Der Landtag soll die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts unterstützen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist aus Sicht des SSW noch nicht der Weisheit letzter Schluß. Der Gesetzentwurf differenziert bei Einbürgerungswilligen danach, ob sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können - oder nicht. Arbeitslosigkeit soll ein Grund sein, Antragstellern die deutsche Staatsangehörigkeit vorzuenthalten. Einbürgerungswillige Menschen werden so nach Spreu und Weizen getrennt. Das ist aus der Sicht des SSW einer in die Zukunft weisenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nicht würdig.
Dem SSW ist auch das Signal wichtig, das von einer Entscheidung zur Reformierung des Staatsangehörigkeitsrechts ausgeht. Wir möchten gerne, daß am Ende eine breite Mehrheit steht. Das heißt nicht, daß wir für jedweden Kompromiß sind. Die Zeit der Runden Tische ist vorbei. Es kann deshalb allenfalls um einen tragfähigen Kompromiß gehen. Entscheidend ist, daß die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft von allen als ein erster Schritt betrachtet wird, der zu einer besseren Integration führen kann. Mit diesem ersten Schritt wird es um die politische Teilhabe gehen. Es wird auch um die Möglichkeit gehen, bestimmte Berufe ausüben zu können, für die die deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung ist. Also: Für eine Reformierung des Staatsangehörigkeitsrechts ja - für den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg auch - als einen ersten Schritt.

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