Rääde · Flemming Meyer · 25.08.2004 Regierungsklärung zur Situation der Sparkassen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in den vergangenen Jahren sehr intensiv mit der Situation der öffentlichen Banken und Versicherungen in Schleswig-Holstein beschäftigt. Vorausgegangen war die Entscheidung der EU-Kommission und die Urteile des Europäischen Gerichtshofes, die dazu geführt haben, dass die erfolgreiche öffentlich-rechtliche Kreditversorgung der Bundesrepublik grundlegend verändern werden musste.

Mit der Fusion der Landesbanken von Schleswig-Holstein und Hamburg zur HSH Nordbank ist die Landesregierung einen großen Schritt vorangekommen, um die Zukunft des Finanzplatzes im Bereich der öffentlichen Banken hier im Lande zu sichern. Auch im Sparkassenbereich gibt es durch die veränderten Rahmenbedingungen große Herausforderungen zu bewältigen. Im Frühjahr haben wir den FDP-Gesetzentwurf zur Privatisierung der Sparkassen diskutiert und fast gleichzeitig gab es die Diskussion über eine mögliche Fusion des Schleswig-Holsteinischen Sparkassen- und Giroverbandes mit Niedersachsen. Insgesamt ist dabei doch sehr viel Porzellan zerschlagen worden. Deshalb ist es positiv, dass die Landesregierung durch die Regierungserklärung zur „Situation der öffentlich-rechtlichen Sparkassen“ versucht, Klarheit zu schaffen.

Dabei möchte ich folgendes vorwegschicken: Der SSW steht zum jetzigen Sparkassensystem mit seiner Verantwortung für die Daseinsvorsorge auf regionaler Ebene. Denn gerade die Sparkassen haben sich ihrer regionalen Verankerung gestellt und die regionale Wirtschaftsstruktur entschieden unterstützt. – Durch günstige Kredite an den Mittelstand oder die Bauern vor Ort und auch durch ein großes Filialnetz in der Fläche, das den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum zugute kam.

Die Sparkassen sind also ein wesentlicher Teil der Fähigkeit der Kommunen, Probleme vor Ort zu lösen. Sie tragen nicht nur zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei, wodurch sie ein wichtiger Standortvorteil im Wettbewerb der Regionen sind. Sparkassen unterscheiden sich in ihrer Geschäftstätigkeit von privaten Banken vor allem durch das Regionalprinzip und durch die Gemeinwohlorientierung in ihrem Unternehmensziel, gesetzlich verankert im öffentlichen Auftrag der Institute.

Die öffentlichen-rechtlichen Sparkassen waren in der Vergangenheit sehr erfolgreich. So ist die Sparkassen-Finanzgruppe die größte Gruppe in der deutschen Kreditwirtschaft. Mit rd. 17.000 Geschäftsstellen sichern die Sparkassen ein flächendeckendes und umfassendes Angebot an Finanzdienstleistungen. Und das nicht nur in zentralen und lukrativen Standorten der Ballungszentren, sondern gerade auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten. Dies ist natürlich insbesondere für Schleswig-Holstein ein wichtiger Faktor.

Über ein Drittel aller Kredite an Privatkunden werden von Sparkassen, Landesbanken oder Landesbausparkassen ausgereicht. Dazu kommt, dass Sparkassen Kunden nicht nach Einkommen und Vermögen ausgrenzen. Dies verdeutlicht das Angebot „Girokonto für Jedermann“. Darüber hinaus sind die Sparkassen ein gewichtiger Arbeitsplatzfaktor vor Ort. So arbeiten in Schleswig-Holstein über 10.000 Beschäftigte in diesem Bereich.

Durch den verstärkten Rückzug der Großbanken aus der Finanzierung mittelständischer Unternehmen kommt den Sparkassen in Zukunft noch mehr gesamtwirtschaftliche Bedeutung zu. Nur die Sparkassen verhindern im Grunde, dass es zu einem „Kreditnotstand“ vor allem für die kleineren und mittleren Unternehmen kommt. Dabei wissen wir doch alle, dass der Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist. Mein Fazit ist also: Wenn es nicht schon öffentlich-rechtliche Sparkassen gäbe, dann müsste man sie geradezu erfinden.

Allerdings müssen sich auch die öffentlichen Kreditinstitute den veränderten Rahmenbedingungen stellen. Deshalb haben wir ja auch die Fusion der Schleswig-Holsteinischen mit der Hamburger Landesbank zur HSH Nordbank unterstützt. Deshalb unterstützen wir auch alle Kooperationsbestrebungen der Sparkassen. Denn die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen muss verbessert werden, damit sie unter den neuen Rahmenbedingungen bestehen können.

Doch wir bleiben dabei, dass dieses Ziel auch ohne Privatisierung möglich ist. Das Beispiel der Sparkassenfusion von Stormarn und Ostholstein zeigt dies ja auch. Der FDP-Vorstoß würde nur dazu führen, dass sich alle Sparkassen im Lande in kurzer Zeit wie die anderen Privatbanken aufführen werden. Das wäre definitiv keine positive Entwicklung für die strukturschwachen ländlichen Räume und für die regionale Wirtschaftsstruktur.

Bei dieser Position bleiben wir, auch wenn die Rechtslage in Schleswig-Holstein jetzt schon private Beteiligung an Sparkassen-Zweckverbänden zulässt. Aus unserer sicht ändert sich dadurch nichts Wesentliches. Denn die Mitgliedschaft in einem Zweckverband sichert dem Teilhaber im Grunde nur indirekte Mitwirkungsmöglichkeiten. Das heißt: In Schleswig-Holstein kann sich weiterhin niemand direkt in eine Sparkasse einkaufen und damit die Geschäftspolitik mitbestimmen. Und wenn es nach dem SSW geht, dann bleibt dies auch in Zukunft so.

Der SSW befürwortet auch weiterhin einen Norddeutschen Sparkassenverbund, der zur Qualität und Leistungsfähigkeit sowie zur Effizienzsteigerung der Sparkassen und ihrer Organisation beiträgt. Wir unterstützen dabei auch die Position der Landesregierung, dass im Interesse unseres Landes eine Beteiligung der Hamburger Sparkassen an einer solchen Zusammenarbeit wünschenswert ist. Man muss in diesem Zusammenhang im Auge behalten, dass Hamburg durch die gemeinsame HSH Nordbank im Bereich der öffentlichen Banken der strategische Partner für Schleswig-Holstein ist.

Sicherlich müssen die Bedingungen eines solchen Zusammenschlusses stimmen. Es kann nicht angehen, dass sich die schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Sparkassen den Hamburger Sparkassen unterordnen müssen. Es muss eine Fusion von gleichberechtigten Partnern werden oder es gibt eben keine Fusion. Richtig ist ja auch, dass das aggressive Geschäftsgebaren im Hamburger Randgebiet der Haspa sicherlich nicht gerade Freunde in Schleswig-Holstein oder Niedersachen gebracht hat. Aber es darf in dieser Frage nicht um persönliche Verletzlichkeiten gehen. Es geht schließlich um die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sparkassen und ihrer Verbände.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aus unserer Sicht richtig zu sagen, dass wir Lösungen finden müssen, die uns in kleineren Schritten dem Ziel einer Dreier-Fusion näher bringen. Denn der Fusionsprozess an sich kann schon Effizienzgewinne erbringen. In diesem Zusammenhang begrüßt der SSW, dass die Landesregierung mit dem ehemaligen Landesbankchef Dr. Rümker einen hervorragenden Vermittler gefunden hat, der hoffentlich dazu beitragen kann, dass schnell gemeinsame Länder übergreifende Lösungen gefunden werden.

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