Rääde · Flemming Meyer · 06.03.2019 Schleswig-Holstein hat Windenergie-Branche zu einem Wirtschaftsmotor gemacht

Flemming Meyer zu TOP 4 - Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 19/1273)

(Nr. 064-2019) Daher ist es umso bedauerlicher, dass der weitere Ausbau der Windenergie nun unter Jamaika so dermaßen ins Stocken geraten ist, dass wir beim Ausbau der Windenergieanlagen mittlerweile nicht mehr Spitzenreiter sind.

Klimawandel und Klimaschutz sind politische Themen, die seit Jahrzehnten weltweit diskutiert werden, weil sie für uns alle von Bedeutung sind. Nicht zuletzt die internationalen Klimakonferenzen haben den Stellenwert des Klimawandels und insbesondere dessen Auswirkungen deutlich gemacht und die Staatengemeinschaft aufs Neue zum Handeln verpflichtet. Noch zu Beginn der Klimadebatten wurde kontrovers über die Ursachen der schnellen Erwärmung diskutiert. Unterliegen Klimaschwankungen allein natürlichen Prozessen oder wieweit nimmt der Mensch durch sein Handeln Einfluss auf den Klimawandel? Wie gesagt, diese Frage wurde wissenschaftlich und politisch lange diskutiert, doch heute gibt es keine Zweifel mehr, die Datenlage bestätigt den anthropogenen Einfluss auf den Klimawandel. Das wird auch vom UN-Weltklimarat bestätigt und der jüngste Sonderbericht wurde im Herbst des letzten Jahres veröffentlicht. 
Doch wir erleben immer wieder, dass dieser wissenschaftliche Konsens angezweifelt und abgestritten wird. Damit verschaffen sich diese Gruppierungen die Rechtfertigung für eine Politik des „weiter so wie bisher“ und lehnen damit jede Verantwortung für nachfolgende Generationen ab. Dass diese das so nicht mehr akzeptieren erleben wir zur Zeit bei Demonstrationen „Fridays for Future“. Hier sind es die jungen Menschen, die für den Klimaschutz auf die Straße gehen und von der Politik konkrete Maßnahmen einfordern. 
Sie fordern dabei nicht das Unmögliche, schlicht die Einhaltung der Klimaschutzziele von Paris – also etwas was die Politik sich bereits selbst auferlegt hat. 
Im Mittelpunkt dieser Verpflichtungen geht es immer wieder um die Eindämmung der vom Menschen verursachten schädlichen Klimaveränderungen. Dabei ist es insbesondere der Verbrauch der fossilen Energieträger, wie Kohle und Öl, der den Treibhausgas-Ausstoß verursacht. 
Immer wieder wurden internationale Vereinbarungen getroffen, mit denen die Nationen eine Selbstverpflichtung eingehen, so auch Deutschland. Faktisch bedeutet die Einhaltung des Pariser Abkommens langfristige den vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern wie Kohl, Öl und Gas spätestens bis zum Jahr 2050.
Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie und insbesondere mit der Energiewende hat Deutschland einen wichtigen politischen Schritt unternommen, auf dem Weg die Klimaschutzziele zu erfüllen. Dass diese Schritte nicht immer groß und schnell genug erscheinen wird am Beispiel des jüngst beschlossenen Kohleausstiegs für 2030 deutlich. Für viele geht der Ausstieg aus der Kohle nicht schnell genug. Zugegeben, wir hätten längst weiter sein können, wenn Deutschland einen Plan gehabt hätte, wie es wirklich die Energiewende vollziehen will. Dazu gehört neben dem Ausstieg aus den fossilen Energieträgern eben auch der Ausbau der großen Leitungsnetze. Diese wurden nicht zügig und schnell gebaut, weil sie de facto politisch verhindert und verzögert wurden. Das wissen wir in Schleswig-Holstein am besten. 
Wir haben es hier bereits früh verstanden, was der Klimawandel bewirkt und dass wir als Land zwischen den Meeren direkt von den Auswirkungen betroffen sind. Das haben wir schnell erkannt und daher haben wir den Ausbau der regenerativen Energien hier im Land stets positiv begleitet und ihn vorangebracht. Wir haben es in Schleswig-Holstein geschafft, dass die Windenergie-Branche sich zu einem Wirtschaftsmotor entwickelt hat, der für qualifizierte Arbeitsplätze sorgt. Damit hat unsere Energiewende und der Ausbau der Erneuerbaren Energien eine Wertschöpfung herbeigeholt, die in Deutschland einzigartig war. Daher ist es umso bedauerlicher, dass der weitere Ausbau der Windenergie nun unter Jamaika so dermaßen ins Stocken geraten ist, dass wir beim Ausbau der Windenergieanlagen mittlerweile nicht mehr Spitzenreiter sind. 
Trotzdem erkennen wir die bisher vollbrachten Leistungen hier im Land durchaus an und wir können stolz darauf sein, dass wir unseren Strombedarf mittlerweile zu 150% aus Erneuerbaren decken. Das heißt, wir in Schleswig-Holstein haben bereits einen wichtigen Anteil zur Einhaltung der Klimaziele beigetragen. Wir können und müssen aber noch mehr machen. Das haben wir bereits als Küstenkoalition bewiesen, als wir seinerzeit das Energiewende- und Klimaschutzgesetz für Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht haben. Damit haben wir uns quasi selbst verpflichtet die Klimaschutzziele und Grundsätze einzuhalten. Doch wir wissen, dass solche hehren Ziele gerne aus dem politischen Focus geraten, wenn nicht immer wieder darauf hingewiesen wird. Nicht nur wir in Schleswig-Holstein haben dies erkannt, auch andere Bundesländer haben mittlerweile ihr eigenes Klimaschutzgesetz oder es zumindest auf den Weg gebracht. Das ist auch gut so, denn wir vermissen immer noch eine bundesrechtliche Regelung für den Klimaschutz. Es gibt auf Bundesebene zwar Zielsetzungen und Grundsätze bezüglich der Energiepolitik und des Klimaschutzes, aber wie gesagt, es fehlt die rechtlich verbindliche Festlegung. Und jetzt bleibt abzuwarten, wie sich das Kanzleramt zum Entwurf für ein Klimaschutzgesetz positioniert, beziehungsweise wie sehr die SPD an ihrem Entwurf festhält. Wir sind gespannt.

Nun hat die SPD hier einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung eingereicht, mit dem Ziel, insbesondere das Klima als Staatszielbestimmung in die Schleswig-Holsteinische Verfassung mit aufzunehmen. Die vorliegende Initiative ist insoweit politisch interessant, als dass sich die SPD in Bayern jüngst bei einer vergleichbaren Staatszielbestimmung im Landtag enthalten hat. Umso besser, wenn sich die schleswig-holsteinischen Genossen in dieser Frage nicht von den bayrischen Genossen leiten lassen. 
Als SSW begrüßen wir durchaus das verfolgte Ziel dieser Verfassungsinitiative. Wir sehen in einer solchen Staatszielbestimmung den Vorteil, dass die Interessen des Klimaschutzes weiter in den gesellschaftlichen Focus gerückt werden. Darüber hinaus, sehen wir durchaus eine Stärkung der bisherigen rechtlichen Bestrebungen den Klimaschutz zu berücksichtigen. Aus diesem Grund teilen wir die Zielrichtung des SPD-Antrages den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen. 
Gleichwohl haben wir Fragen, die wir beantwortet haben möchten. Prinzipiell geht es um den Begriff: Klima. Für uns als SSW ist in der Formulierung: „die natürlichen Grundlagen des Lebens“ quasi das Klima schon impliziert. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages teilt in dieser Hinsicht unsere Auffassung. In einer Ausarbeitung schreibt er: „Nach herrschender Auffassung gehört zum Schutzgut der „natürlichen Lebensgrundlagen“ auch das Klima; teilweise wird auch die Atmosphäre mit Ozonschicht ausdrücklich genannt.“
Mit der bestehenden Formulierung in der Verfassung hat Schleswig-Holstein quasi die Schutzgüter benannt, zu denen dann auch das Klima gehört. Sowie die daraus entstehenden Schutzwirkungen. 
Nun kann man natürlich sagen, als politische Botschaft möchten wir zusätzlich das Klima in die Verfassung mit aufnehmen, um dem Ganzen damit extra Ausdruck zu verleihen. Das können wir soweit nachvollziehen und stützen sogar den Ansatz. 
Nun hat die SPD aber eine Formulierung für ihren Antrag genutzt, den wir so nicht teilen. Denn dadurch, dass „insbesondere das Klima“ unter dem besonderen Schutz stehen soll, wird aus unserer Sicht eine Wertung reingebracht, die die anderen Güter wohlmöglich schlechter dastehen lassen. Soll heißen, durch das Wort „insbesondere“ sehen wir eine Besserstellung für das Klima. Aus unserer Sicht sollte das Klima genauso gewichtet werden, wie die anderen natürlichen Grundlagen des Lebens auch. Hier würden wir uns eine andere Formulierung wünschen. Aber dazu bleibt ja noch Zeit, wenn wir das Thema im Ausschuss behandeln.

Angesichts der nationalen und globalen Bedeutung dieses Themas wäre es meines Erachtens fatal, wenn der Schleswig-Holsteinische Landtag in dieser Sache keine entsprechende Mehrheit für den Klimaschutz bekommen würde. Der Fall in Bayern hat meines Erachtens deutlich gemacht, wie man ein wertvolles Thema politisch Verbrennen kann. Das sollten wir uns auf jeden Fall ersparen.

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